Frühpensionierung ab wann?
Das ordentliche Rentenalter liegt in der Schweiz bei 65 Jahren für Männer und bei 64 Jahren für Frauen. Das Mindestalter für den Rentenbezug liegt in der beruflichen Vorsorge (BVG) aktuell bei 58 Jahren, sofern die Reglemente Ihrer Pensionskasse nichts anderes vorsehen. In den meisten Fällen können Sie sich also theoretisch einen Monat nach Ihrem 58. Geburtstag frühzeitig pensionieren lassen.Auswirkungen einer Frühpensionierung
So reizvoll die Vorstellung von arbeitsfreier Zeit auch sein mag: Eine Frühpensionierung ist kein einfaches Unterfangen. Das sind die Gründe dafür:· Das bisherige Einkommen entfällt · Sie müssen Einbussen bei Ihren Renten verkraften · Das angesparte Alterskapital muss länger reichen Zu berücksichtigen gilt es ferner, dass Sie nicht mehr in die 3. Säule einzahlen können. Der wertvolle Steuerabzug entfällt folglich. Auch müssen weiterhin AHV-Beiträge bis zum ordentlichen AHV-Alter einbezahlt werden. Die AHV-Beitragspflicht endet erst nach Erreichung des ordentlichen Pensionsalters.In den letzten zehn Jahren vor der Pensionierung werden die höchsten PK-Beiträge angespart. Das heisst umgekehrt, dass Ihr angespartes Alterskapital bei einer Frühpensionierung weniger hoch sein wird.
Wie realistisch ist eine Frühpensionierung?
Ob eine Frühpensionierung realistisch ist, kann immer nur individuell beantwortet werden. Eine ganzheitliche Analyse und Beratung sind deshalb unabdingbar. Was in jedem Fall gilt: Für eine frühzeitige Pensionierung sollten Sie sich mindestens fünf Jahre im Voraus mit diesem Thema auseinandersetzen. Und wenn Sie sich sieben bis zehn Jahre vor der Pensionierung damit auseinandersetzen, können Vorsorgelücken einfacher geschlossen und Steueroptimierungen besser geplant werden. So kann das Vermögen auf die künftige Finanzsituation abgestimmt und optimiert werden. Dies betrifft vor allem Ihr Budget, Ihre Einnahmen sowie allfällige Hypotheken.Umwandlungssatz
«Wie hoch wird meine Rente bei einer Frühpensionierung ausfallen?» Wer sich diese Frage stellt, muss sich zwangsläufig mit dem Begriff «Umwandlungssatz» auseinandersetzen.
Der Umwandlungssatz legt fest, mit welchem Prozentsatz das Altersguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung in eine Altersrente umgerechnet wird. Sie können Ihr Altersguthaben in eine Rente umwandeln lassen oder als Kapital beziehen. Es gibt obligatorische und überobligatorische Pensionskassenbeiträge:
- Obligatorischer Teil (bis maximal 85'320 Franken)
- Der Umwandlungssatz von 6,8 % ist gesetzlich im BVG festgelegt.
- Überobligatorischer Teil (> 85'320 Franken)
- Dieser Umwandlungssatz wird durch Ihre Pensionskasse festgelegt.
Der obligatorische Teil des versicherten Lohns von maximal 85'320 Franken (60'435 Franken mit dem so genannten Koordinationsabzug) wird nach BVG mit 6,8 Prozent umgewandelt. Dies bedeutet: Pro 100'000 Franken Altersguthaben erhalten Sie im Jahr 6800 Franken Rente ausbezahlt. Der Teil des Lohns, der über diesem Betrag liegt, wird als überobligatorischer Teil umgewandelt. Hier gilt der individuelle Umwandlungssatz Ihrer Pensionskasse.
Renteneinbusse kompensieren
Aus Sicht der Arbeitnehmenden ist eine vorzeitige Pensionierung besonders teuer. Die letzten Jahre vor dem regulären Pensionsalter sind bei den meisten Arbeitnehmenden auch jene, in denen die Beiträge am höchsten sind. Mit der vorzeitigen Pensionierung fällt also ein beträchtliches Sparpotenzial weg. Wer vorzeitig in den Ruhestand will, muss diese Renteneinbusse kompensieren. Folgende Möglichkeiten bieten sich Ihnen:
Vermögen: Mit Investitionen in die Säule 3a und Wertschriftenanlagen können Sie entsprechendes Kapital für Ihre Vorsorge ansparen.
Zusätzliche Einzahlungen: Die Renteneinbusse kann durch zusätzliche Einzahlungen kompensiert werden. Klären Sie die Möglichkeiten des Einkaufs einer frühzeitigen Pensionierung mit Ihrer Pensionskasse ab. Einige Arbeitgeber finanzieren zudem eine Überbrückungsrente.
Option Teilpensionierung
Auch mit finanzieller Disziplin ist es nicht immer möglich, den nötigen Puffer für eine Frühpensionierung anzusparen. In diesem Fall bietet sich die Teilpensionierung an, weil sie das Beste aus Pensionierung und Arbeit kombiniert. Sie profitieren von den Arbeitnehmenden-Vorteilen und können sich schrittweise an das Leben als Rentnerin oder Rentner gewöhnen.
Die Teilpensionierung kann entweder in einem oder mehreren Schritten erfolgen. Der Vorteil: Dank des reduzierten Pensums können Sie immer noch in die Pensionskasse und reguläre AHV-Beiträge einzahlen. Bei einer vollumfänglichen Frühpensionierung könnten Sie nur noch AHV-Nichterwerbstätigenbeiträge einzahlen. Und mit einer Teilpensionierung haben Sie weiterhin die Möglichkeit in die steuerbegünstigte Säule 3a einzuzahlen.
Budget für die Zeit nach der Frühpensionierung
Wer eine Frühpensionierung ins Auge fasst, muss eine realistische Budgetplanung für die Zukunft erstellen. Dabei spielen Ihre Wünsche und Ziele, wie auch die Ihrer Familie sowie Ihr bisheriger Lebensstandard eine grosse Rolle:
- Lebenshaltungskosten bleiben gleich oder nehmen gar zu
- AHV-Beiträge müssen weiterhin bezahlt werden
- Die Ausgaben für die Wohnung oder das Haus bleiben dieselben.
- Genügend Geld für die Steuern einplanen
- Hypothek muss auch nach der Frühpensionierung tragbar sein
Besonders wichtig: Mit bereits gut amortisiertem Wohneigentum sparen Sie im Alter hohe Kosten. Gleichzeitig brauchen Sie aber auch genügend Liquidität für die Erhaltung des Lebensstandards. Bevor Sie also die Hypothek amortisieren, sollten Sie Ihre Wohnsituation eingehend analysieren.
Die Schweiz im europäischen Vergleich
Das Klischee der fleissigen Schweizer Arbeitsbienen stimmt, wenn man das Rentenalter als Massstab nimmt. Nach Zahlen der OECD gehen Schweizerinnen mit durchschnittlich 65 Jahren in Rente. Schweizer treten mit 66, Jahren in Rente. Nur leicht früher verabschieden sich die Deutschen aus dem Arbeitsleben. Von unseren Nachbarländer verabschieden sich die Franzosen am frühsten in den wohlverdienten Ruhestand.
Schweizerinnen und Schweizer arbeiten am längsten
Durchschnittliches Pensionsalter
Freie Zeit als wahrer Luxus
Zeit ist unser kostbarstes Gut. Sich mit einer Frühpensionierung freie Zeit zu leisten, ist mit Aufwand und langfristiger Planung verbunden. Doch es lohnt sich. Frühpensionäre haben im Leben vieles richtig gemacht. Sie können ihre Tage ganz so gestalten, wie sie wollen. Frühpensionäre haben (fast) keine Verpflichtungen mehr, während viele Gleichaltrige sich immer noch im Arbeitsleben abmühen - ein echter Luxus.
Sie wollen sich lieber heute als morgen pensionieren lassen? Dieser Entscheid will wohlüberlegt sein, gerade auch in finanzieller Hinsicht. Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater unterstützen Sie gerne mit Ihrem Wissen und Ihrer Erfahrung. Damit Ihnen auch im Alter die Puste nicht ausgeht.