Gesetz

Das Gesetz über die Basler Kantonalbank vom 9. Dezember 2015 bildet die gesetzliche Grundlage der BKB.

Eigner­stra­tegie

Die Eigner­strate­gie stützt sich auf die vom Kanton Basel-Stadt erlassenen Richt­linien zur Public Corporate Governance und auf das Gesetz über die Basler Kantonal­bank. In der Eigner­stra­tegie wird für jeweils vier Jahre festgelegt, welche strate­gischen Ziele der Kanton Basel-Stadt mit der BKB erreichen will.

 

Unter­lagen zum Herunter­laden

Gesetz über die Basler Kantonal­bank vom 9. Dezember 2015

Eigner­strategie für die Basler Kantonal­bank 2021-2025