Auf einen Blick
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Vorsorgeauftrag: Sie bestimmen, wer Sie bei Personensorge, Vermögenssorge und im Rechtsverkehr vertritt, wenn Sie nicht mehr urteilsfähig sind.
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Patientenverfügung: Sie regeln medizinische Belange und entlasten so Angehörige.
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Vollmacht (z. B. Bankvollmacht): Sie bevollmächtigen Vertrauenspersonen im Alltag, solange Sie urteilsfähig sind.
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Mit uns an Ihrer Seite: Wir kennen die Praxis in Basel und der Nordwestschweiz und begleiten Sie Schritt für Schritt – verständlich und diskret.
Vorsorgeauftrag
- Sie bestimmen, wer Sie vertritt, wenn Sie nicht mehr urteilsfähig sind.
- Sie regeln Personensorge (Alltag, Betreuung), Vermögenssorge (Finanzen, Immobilien) und Rechtsverkehr (Verträge, Behörden).
- Besonders wichtig, wenn Sie Immobilien, ein Unternehmen oder komplexe Familienverhältnisse haben oder bereits über das Alter 50 hinaus sind.
- Ein Vorsorgeauftrag ist kein Standardformular. Er sollte zu Ihrer Lebenssituation, Ihrem Vermögen und Ihrer Familie passen.
Bigna Gadola, Leiterin Nachlassplanung, im Video:
Warum ein Vorsorgeauftrag so wichtig ist
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Patientenverfügung
- Sie legen fest, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen oder ablehnen.
- Sie bestimmen eine Vertretung für medizinische Fragen.
- Sie entlasten Ihre Angehörigen in kritischen Situationen.
Vollmacht (z.B. Bankvollmacht / Generalvollmacht)
- Sie ermöglichen Unterstützung im Alltag, solange Sie urteilsfähig sind.
- Sinnvoll für Zahlungen, Administration und Bankgeschäfte
- Wichtig: Eine Vollmacht ersetzt den Vorsorgeauftrag nicht, kann aber eine gute Ergänzung sein.
Wie werden Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung erstellt?
Vorsorgeauftrag
Er muss von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet oder notariell beurkundet werden. Wirksam wird der Vorsorgeauftrag erst, wenn die Urteilsunfähigkeit von der KESB entschieden wird.
Patientenverfügung
Diese muss hingegen lediglich von Hand datiert und unterzeichnet werden. Der Text kann also auch am Computer geschrieben werden. Die Patientenverfügung wird erst wirksam, wenn eine Ärztin oder ein Arzt die Urteilsunfähigkeit diagnostiziert.
Wichtig
Informieren Sie die Angehörigen über Ihre Absichten und Regelungen der Vorsorge, damit diese wissen, was sie im Notfall unternehmen müssen.
Der Vorsorgeauftrag: Häufige Fragen (FAQ)
Was ist ein Vorsorgeauftrag?
Was ist ein Vorsorgeauftrag?
Der Vorsorgeauftrag ist neben der Patientenverfügung eines der beiden Instrumente des Erwachsenenschutzrechtes. Er ermöglicht es Ihnen als handlungsfähige Person, Folgendes festzulegen:
- Wer betreut Sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit (z.B. infolge Altersdemenz oder Unfalls) auf welche Weise?
- Wer vertritt Sie im Rechtsverkehr?
- Wer übernimmt die Vermögens- und/oder Personensorge?
Es ist wichtig, dass Sie die beauftragte Person sorgfältig auswählen. Sie muss einerseits fachlich und persönlich geeignet und andererseits vertrauenswürdig sein.
Wer sollte einen Vorsorgeauftrag erstellen?
Wer sollte einen Vorsorgeauftrag erstellen?
Grundsätzlich jede volljährige Person. Besonders wichtig ist er für:
- Personen ab 50
- Konkubinatspaare mit komplexen Vermögensverhältnissen
- Ehepaare mit komplexen Vermögensverhältnissen
- Paare mit Liegenschaften
Ohne vorhandenen Vorsorgeauftrag entscheidet die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), wer Ihre Angelegenheiten regelt.
Was kann ich im Vorsorgeauftrag regeln?
Was kann ich im Vorsorgeauftrag regeln?
Personensorge
Die von Ihnen bestimmte Person darf das Nötige veranlassen und Aufträge an Dritte erteilen, damit Sie angemessen gepflegt und betreut werden können. Sie kann Pflegepersonal anstellen oder Sie in ein Spital oder Heim einweisen. Für medizinische Einrichtungen und andere Institutionen ist sie die Ansprechperson.
Vermögenssorge
Damit regeln Sie, wer für Ihre Finanzen zuständig ist. Das betrifft Ihr laufendes Einkommen, Ihr Vermögen und den Zahlungsverkehr, kann aber auch Unternehmen und Grundstückgeschäfte beinhalten.Rechtsvertretung
Der Vorsorgebeauftragte vertritt Sie gegenüber Behörden, Sozialversicherungen, Versicherungen und Privaten. Er darf je nach Auftragsumfang z.B. Verträge für Sie abschliessen und Ihre Steuererklärung einreichen. Sie können eine oder mehrere Personen einsetzen.
Wann tritt der Vorsorgeauftrag in Kraft?
Wann tritt der Vorsorgeauftrag in Kraft?
Erfährt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) von Ihrer Urteilsunfähigkeit, prüft sie,
- ob ein gültiger Vorsorgeauftrag vorliegt,
- ob dieser wirksam ist, d.h. die Urteilsunfähigkeit tatsächlich eingetreten ist,
- ob die von Ihnen beauftragte Person geeignet und bereit ist, das Mandat anzunehmen,
- und ob Ihr Vorsorgeauftrag genügt oder ob weitere Massnahmen notwendig sind.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, hält die KESB in einer Verfügung die Wirksamkeit und den Inhalt Ihres Vorsorgeauftrags fest. Die beauftragte Person erhält eine Legitimationsurkunde, mit der sie sich gegenüber Dritten ausweisen kann. Die Aufgabe der KESB ist damit grundsätzlich beendet. Sie greift nur dann ein, wenn Ihr Wohl gefährdet ist oder mögliche Interessenkonflikte bestehen.
Solange Sie urteilsfähig sind, entscheiden selbstverständlich weiterhin nur Sie allein.
Wie erstelle ich einen gültigen Vorsorgeauftrag?
Wie erstelle ich einen gültigen Vorsorgeauftrag?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben
- Nicht von Hand geschrieben, dafür aber öffentlich beurkundet beim Notar
Ohne diese Form ist der Vorsorgeauftrag ungültig.
Hinterlegung:
Sie haben die Möglichkeit, den Vorsorgeauftrag gegen eine Gebühr bei der kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zu hinterlegen. Der Ort der Hinterlegung kann zudem beim kantonalen Zivilstandamt registriert werden.
Die Patientenverfügung: Häufige Fragen (FAQ)
Was ist eine Patientenverfügung?
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung entlastet Ihre Angehörigen in schwierigen Momenten. Sie schafft Klarheit und Sicherheit. Mit einer Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie nicht mehr urteilsfähig sind. So stellen Sie sicher, dass Ihr Wille respektiert wird – auch in einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall.
Die Basler Kantonalbank unterstützt Sie dabei, Ihre persönliche Vorsorge ganzheitlich zu regeln. Damit finanzielle, rechtliche und medizinische Fragen frühzeitig geklärt sind.
Was sind die Inhalte einer Patientenverfügung?
Was sind die Inhalte einer Patientenverfügung?
Sie bestimmen zum Beispiel:
- Ob lebenserhaltende Massnahmen durchgeführt werden sollen.
- Ob Sie künstlich ernährt oder beatmet werden möchten.
- Wer für Sie mit Ärztinnen und Ärzten entscheiden darf.
Sie haben in der Patientenverfügung grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wie Sie Ihre Anordnungen treffen können, wobei diese miteinander kombinierbar sind:
- Zustimmen zu bzw. ablehnen von medizinischen Massnahmen: Sie legen fest, welchen Massnahmen Sie zustimmen und welche Sie ablehnen. Sie können sich aber auch darauf beschränken, Werthaltungen und Ansichten zu umschreiben. Die Patientenverfügung kann Anordnungen enthalten zu Themen wie Transplantation und Obduktion.
- Vertretungsberechtigte Person bestimmen: Sie bezeichnen eine Person, die zusammen mit den behandelnden Ärzten die medizinischen Massnahmen bespricht und in Ihrem Namen entscheidet, wenn Sie dazu nicht in der Lage sind. Sie können dem Vertreter auch konkrete Anweisungen geben und Wünsche äussern. Für den Fall, dass die bezeichnete Person nicht verfügbar ist, können Sie eine Ersatzperson bestimmen.
Wann kommt die Patientenverfügung zum Einsatz?
Wann kommt die Patientenverfügung zum Einsatz?
Bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit
Werden Sie urteilsunfähig, wird die Patientenverfügung verbindlich. Sie gilt als Ihr Wille und besagt, ob Sie einer Behandlung zustimmen oder diese ablehnen. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich an Ihre schriftlich festgehaltenen Anweisungen zu halten, sofern diese gesetzeskonform sind. Solange Sie urteilsfähig sind, entscheiden Sie immer selbst.Hinterlegung
Wichtig ist, dass Ihre Angehörigen oder Vertrauenspersonen wissen, dass eine Patientenverfügung besteht und wo sie aufbewahrt wird. Sie müssen die Adressaten selber über Ihre Verfügung informieren, die Ärzte haben jedoch abzuklären, ob eine solche vorliegt.
Wie erstelle, ändere und widerrufe ich eine Patientenverfügung?
Wie erstelle, ändere und widerrufe ich eine Patientenverfügung?
Wir empfehlen Ihnen, sich beim Erstellen einer Patientenverfügung beraten zu lassen. Informieren Sie sich bei Ihrem Hausarzt. Empfohlen wird eine Aktualisierung Ihrer Patientenverfügung alle drei bis fünf Jahre.
Vorlagen und weitere Informationen
Verschiedene Organisationen in Basel stellen auf ihrer Website Vorlagen zur Verfügung, so etwa:
www.ggg-voluntas.ch oder www.basler-patientenverfuegung.ch
Die Patientenverfügung muss:
- schriftlich (aber nicht zwingend von Hand) verfasst sein,
- datiert werden,
- persönlich unterschrieben sein.
Sind die Formvorschriften nicht eingehalten, ist die Verfügung ungültig. Sie kann jedoch der vertretungsberechtigten Person dazu dienen, den mutmasslichen Willen zu ermitteln.
Wir raten Ihnen, Patientenverfügungen alle drei bis fünf Jahre neu zu datieren und zu unterzeichnen oder ganz neu zu verfassen.
Widerrufen der Patientenverfügung
Sie können die Patientenverfügung, solange Sie urteilsfähig sind, jederzeit schriftlich oder mündlich widerrufen oder vernichten.
Können Minderjährige eine Patientenverfügung erstellen?
Können Minderjährige eine Patientenverfügung erstellen?
Das Errichten einer Patientenverfügung setzt lediglich voraus, dass Sie urteilsfähig sind. Das heisst, auch urteilsfähige Minderjährige können eine Patientenverfügung errichten, sobald sie die Tragweite ihrer Verfügung abschätzen können.
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