Richtig entscheiden: Rente oder Kapital?

Lebenslange monatliche Rente oder einmaliger Kapitalbezug

Die Pensionierung rückt näher. Damit steht eine wichtige Entscheidung an: Beziehen Sie Ihr Pensionskassenguthaben als lebenslange Rente oder einmalig als Kapital?

Auf einen Blick

  • Bei der Pensionierung umfasst das Guthaben in der zweiten Säule häufig mehrere hunderttausend Franken. Üblicherweise wird dieses Alterskapital als lebenslange monatliche Rente ausbezahlt.
  • Das Gesetz erlaubt jedoch, mindestens ein Viertel des obligatorischen BVG-Altersguthabens als Kapital zu beziehen. Je nach Pensionskasse auch mehr.
  • Ob Sie Ihr Pensionskassenguthaben als Rente, als Kapital oder in einer Kombination aus beiden Varianten beziehen, hängt von verschiedenen persönlichen und finanziellen Faktoren ab.

Rente oder Kapital: Entscheiden, aber wie?

Bei der Entscheidung zwischen Renten- und Kapitalbezug aus der Pensionskasse spielen mehrere persönliche Faktoren eine Rolle. 

Familiäre Situation

Ihre familiäre Situation, etwa ob Sie verheiratet sind, im Konkubinat leben oder Kinder haben. Ganz entscheidend ist auch der Altersunterschied zwischen Ihnen und Ihrem Partner bzw. Partnerin.

Gesundheit und Lebenserwartung

Auch Gesundheit und Lebenserwartung – sowohl Ihre eigene als auch jene Ihrer Angehörigen – können die Wahl beeinflussen. 

Persönliche Ziele

Ebenso zählen persönliche Ziele nach der Pensionierung. Etwa geplante grössere Anschaffungen, Schenkungen, Erbschaften und mehr.

Finanzielle Situation

Auch Ihre Einkommens- und Vermögenssituation, mögliche steuerliche Folgen sowie Erwartungen zur Entwicklung von Finanzmärkten und Inflation sind wichtig.

Individuelles Bedürfnis nach Absicherung

Mit der garantierten lebenslangen Rente sind Fixkosten jeden Monat ganz oder teilweise gedeckt. 

Wunsch nach Flexibilität & Entscheidungsfreiheit

Mit dem einmaligen Kapitalbezug geniessen Sie eine grössere Freiheit und Flexibilität, tragen aber auch die Risiken.

Alexandra Müller, Leiterin Vermögens- und Vorsorgeberatung im Video:

«Nach der Pensionierung Rente oder Kapital beziehen?»

Ihre Möglichkeiten: Rente, Kapital oder Mischform?

Option 1: Die Lebenslange monatliche Rente

Option 1: Die Lebenslange monatliche Rente

Sicheres lebenslanges Einkommen, Restkapital dafür nicht vererbbar

Die lebenslange Rente aus der Pensionskasse bietet Sicherheit. Gleichzeitig gibt es einige Punkte, die Sie berücksichtigen sollten.

Die Vorteile

  • Sicherheit: Sichere, regelmässige Rentenzahlung
  • Lebenslange Absicherung: Auszahlung der Rente auf Lebenszeit
  • Keine Anlagenotwendigkeit: Die Vorsorgeeinrichtung übernimmt die Anlage des Kapitals, keine Möglichkeit, das Kapital selbst anzulegen
  • Kinderrente: Kinderrente für Pensionierte von 20 %
  • Ehegattenrente bis zum Tod des Partners: Ehepartnerin, Ehepartner oder Konkubinatspartnerin bzw. Konkubinatspartner* erhält eine Rente bis zum eigenen Tod
    * Einige Pensionskassen ermöglichen in ihren Reglementen, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch Konkubinatspartnerinnen und Konkubinatspartner berücksichtigt werden.

Die Nachteile

  • Reduzierte Ehegattenrente: Hinterbliebene Ehepartnerinnen und Ehepartner erhalten in der Regel nur 60 % der Altersrente. 40% verfallen an die Pensionskasse.
  • Kein Anspruch auf Restkapital: Stirbt eine Person nach Beginn der Rentenzahlung, erhalten Hinterbliebene – ausser der Ehegattenrente – kein verbleibendes Alterskapital.
  • Kein garantierter Teuerungsausgleich: Eine gesetzlich vorgeschriebene Anpassung an die Inflation gibt es nicht.
  • Volle Besteuerung: Die Rente wird zu 100 Prozent als Einkommen besteuert (Einkommenssteuer im Kanton Basel-Stadt: zwischen 21 % - 28 % je nach Höhe des steuerbaren Einkommens).

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Option 2: Der einmalige Kapitalbezug

Option 2: Der einmalige Kapitalbezug

Flexibilität im Alltag, dafür kein garantiertes Einkommen bis ins hohe Alter

Beim Kapitalbezug erhalten Sie Ihr Vorsorgeguthaben auf einmal. Das gibt Ihnen mehr Freiheit und finanziellen Spielraum. Doch ein Kapitalbezug hat auch Nachteile.

Die Vorteile

  • Flexibilität: Maximale Flexibilität bei der Verwendung des Kapitals
  • Anlagemöglichkeiten: Möglichkeit, Kapital selbst anzulegen: Chance auf höhere Renditen
  • Kapital ist vererbbar: Das Kapital bleibt im Todesfall erhalten und kann vererbt werden
  • Einmalig besteuert: Einmalige Besteuerung der Kapitalauszahlung zu reduziertem Steuersatz
  • Steuervorteil: Nach dem Kapitalbezug werden nur Zins- und Dividendenerträge als Einkommen besteuert

Die Nachteile

  • Anlagerisiken: Sie investieren und verwalten Ihr Vorsorgekapital selbst und tragen auch damit verbundene Risiken.
  • Kein regelmässiges Einkommen: Mit dem Kapitalbezug entfällt eine lebenslange, garantierte Rentenzahlung.
  • Unsicherheit bei der Planung: Die eigene Lebenserwartung und der zukünftige Kapitalbedarf sind schwer vorhersehbar.
  • Teil des Privatvermögens: Das bezogene Alterskapital fliesst vollständig in Ihr Privatvermögen.
  • Kapitalauszahlungssteuern: Beim Bezug unterliegt das Pensionskassenkapital einmalig der Kapitalauszahlungssteuer.
  • Vermögenssteuer: Nach dem Bezug unterliegt das Alterskapital jährlich der Vermögenssteuer.

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Option 3: Eine Kombination aus Renten- und Kapitalbezug

Option 3: Eine Kombination aus Renten- und Kapitalbezug

Sichere monatliche Auszahlungen und finanzielle Freiheit miteinander verbinden

Ihre Möglichkeiten

  • Kombination von Rente und Kapital: Sie beziehen einen Teil Ihres Vorsorgeguthabens als Rente und den anderen Teil als Kapital.
  • Sicherung der Lebenshaltungskosten: Eine mögliche Lösung ist, mit der Rente zusammen mit der AHV Ihre laufenden Ausgaben zu decken. Das restliche Vorsorgekapital beziehen Sie als Kapital.
  • Aufteilung im Paar: In einer Partnerschaft kann eine Person die Rente wählen, während die andere das Kapital bezieht.
  • Reglement der Vorsorgeeinrichtung: Welche Kombination möglich ist, bestimmt das Reglement Ihrer Pensionskasse.

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Welchen Weg möchten Sie gehen?

In einem kostenlosen Erstgespräch finden wir gemeinsam heraus, welche Variante für Sie optimal ist.

Rente oder Kapital: Häufige Fragen (FAQ)

Was ist besser: Eine monatliche Rente oder der einmalige Kapitalbezug aus der Pensionskasse?

Was ist besser: Eine monatliche Rente oder der einmalige Kapitalbezug aus der Pensionskasse?

Ob Sie Ihr Pensionskassenguthaben als Rente oder Kapital beziehen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Eine Rente bietet ein lebenslanges, planbares Einkommen. Ein Kapitalbezug gibt Ihnen mehr Flexibilität und ermöglicht, das Geld selbst anzulegen oder zu vererben. Viele Personen entscheiden sich auch für eine Kombination aus Rente und Kapital.


Wie viel Kapital kann ich aus der Pensionskasse beziehen?

Wie viel Kapital kann ich aus der Pensionskasse beziehen?

Gemäss Gesetz können Versicherte in der Schweiz mindestens 25 % des obligatorischen BVG-Altersguthabens als Kapital beziehen. Je nach Pensionskassenreglement ist oft auch ein höherer Anteil oder sogar der vollständige Kapitalbezug möglich. 

Wie wird der Kapitalbezug aus der Pensionskasse besteuert?

Wie wird der Kapitalbezug aus der Pensionskasse besteuert?

Der Kapitalbezug aus Pensionskasse, Säule 3a und aus Freizügigkeitsguthaben wird einmalig zu einem reduzierten Steuersatz besteuert. Man spricht dabei auch von der «Steuer auf Kapitalleistungen». Die genaue Höhe hängt vom Wohnkanton ab. Danach gehört das Kapital zum Privatvermögen und unterliegt der Vermögenssteuer. Für den Kapitalbezug gilt im Kanton Basel-Stadt ein eigener Steuertarif, der oft als Staffeltarif bezeichnet wird. Dieser Tarif ist unabhängig von der regulären Einkommenssteuer und wird im jeweiligen Steuergesetz separat festgelegt.

Welche Vorteile hat die Pensionskassenrente?

Welche Vorteile hat die Pensionskassenrente?

Die Pensionskassenrente bietet ein lebenslang garantiertes Einkommen. Sie müssen sich nicht selbst um die Anlage des Vermögens kümmern und tragen kein Anlagerisiko. Damit schafft die Rente finanzielle Sicherheit im Ruhestand.

Welche Vorteile hat der Kapitalbezug aus der Pensionskasse?

Welche Vorteile hat der Kapitalbezug aus der Pensionskasse?

Beim Kapitalbezug erhalten Sie Ihr Vorsorgeguthaben auf einmal. Dadurch gewinnen Sie finanzielle Flexibilität und können das Kapital selbst investieren oder an Ihre Nachkommen weitergeben. Zudem fällt die Besteuerung einmalig bei der Auszahlung an.

Kann man Rente und Kapital aus der Pensionskasse kombinieren?

Kann man Rente und Kapital aus der Pensionskasse kombinieren?

Ja. Viele Pensionskassen erlauben eine Kombination aus Renten- und Kapitalbezug. Ein Teil des Guthabens wird als lebenslange Rente ausbezahlt, der restliche Teil als Kapital. So lassen sich regelmässiges Einkommen und finanzielle Flexibilität miteinander verbinden.

Wann muss ich den Kapitalbezug aus meiner Pensionskasse anmelden?

Wann muss ich den Kapitalbezug aus meiner Pensionskasse anmelden?

Wenn Sie Ihr Pensionskassenguthaben als Kapital beziehen möchten, müssen Sie dies Ihrer Pensionskasse vor der Pensionierung schriftlich mitteilen. Die Frist ist je nach Pensionskasse unterschiedlich, beträgt aber oft 6 bis 12 Monate. Die genauen Regelungen stehen im Reglement Ihrer Pensionskasse. Wer die Frist verpasst, erhält das Altersguthaben in der Regel automatisch als Rente.

Kann ich mit dem Kapitalbezug aus der Pensionskasse Steuern sparen?

Kann ich mit dem Kapitalbezug aus der Pensionskasse Steuern sparen?

Ja, denn je höher der Kapitalbezug desto weniger Rente beziehe ich, die im Einkommen besteuert werden muss. Auch lohnt es sich, den Bezug der Vorsorgegelder aus 2. und 3. Säule ab Alter 60 zu staffeln. Mit einer guten Planung lassen sich also sowohl Einkommens- wie auch Kapitalauszahlungssteuern reduzieren. Auch der Wohnkanton – zum Beispiel Basel-Stadt oder Basel-Landschaft – hat einen Einfluss auf die Höhe der Einkommens-, Vermögens- und Kapitalauszahlungssteuern. In einem kostenlosen Erstgespräch geben wir Ihnen gerne Orientierung dazu.

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