Erbschafts- und Nachlassplanung

Weitsichtig Ihr Erbe planen und Ihre Nachlassregelungen treffen: Für die Absicherung Ihrer Nächsten und die reibungslose Umsetzung nach Ihren Wünschen.

Wer soll Ihr Vermögen erben, wie soll Ihr Vorsorgeauftrag aussehen und worauf legen Sie Wert bei der Regelung Ihres Nachlasses? Mit unserer Erbschafts- und Nachlassplanung begleiten wir Sie mit ganzheitlicher Expertise, Weitblick und dem nötigen Fingerspitzengefühl bei jedem Detail.

Das bieten wir Ihnen

  • Individuelle 360°-Betreuung durch Ihre Private Banking Beraterin oder Ihren Private Banking Berater in Basel und Riehen.
  • Zugang zu unseren internen Rechts- und Steuerexpertinnen und -experten, zu unserem breit abgestützten Netzwerk bei Behörden sowie zu Notarinnen und Notaren in der Region.
  • Strukturierte, ganzheitliche Erbschafts- und Nachlassplanung abgestimmt auf Ihre persönlichen Wünsche, familiären Besonderheiten und steuerliche Aspekte.
Der Verlust einer nahestehenden Person ist eine grosse emotionale Belastung. In solch schwierigen Lebensphasen fehlt oftmals die Kraft, sich mit administrativen Aufgaben auseinanderzusetzen. Deshalb ist es ratsam, sich frühzeitig um die Regelung Ihrer Erbschaft und Ihres Nachlasses zu kümmern.

Eine frühzeitige Planung bringt Vorteile:

• Sie legen fest, wer was erhält – rechtssicher, verständlich und einfach.
• Sie sichern Ihre Familie, Partnerin, Partner und weitere Personen bestmöglich ab.
• Sie sorgen dafür, dass wir als Vorsorgebank Ihren Nachlass nach Ihrem Willens regeln können.

Was gehört zur Erbschaftsplanung?

Testament

Sie bestimmen, wer welchen Anteil Ihres Nachlasses im Rahmen der Pflichtteile erhält und können Lebenspartnerinnen- und partner, Stiefkinder oder Organisationen begünstigen. Besonders wichtig für Konkubinatspaare ohne gesetzlichen Erbanspruch.

Ehevertrag

Sie erhöhen den Vermögensanteil des überlebenden Ehepartners und sichern den bisherigen Lebensstandard besser ab.
Sinnvoll, wenn grosse Vermögenswerte ungleich verteilt sind. 

Erbvertrag / Erbverzichtsvertrag 

Gemeinsame, verbindliche Regelung mit allen Beteiligten. Es ist zudem möglich, von Pflichtteilen abzuweichen – mit Zustimmung der Berechtigten. Hilft bei Patchworkfamilien, Unternehmensnachfolge und komplexen Vermögenssituationen.

Was gehört zur Nachlassplanung?

Vorsorgeauftrag

Sie bestimmen, wer Sie vertritt, wenn Sie nicht mehr urteilsfähig sind. Sie regeln Personensorge (Alltag, Betreuung), Vermögenssorge (Finanzen, Immobilien) und Rechtsverkehr (Verträge, Behörden). Wirksam wird der Vorsorgeauftrag erst, wenn die Urteilsunfähigkeit von der KESB entschieden wird.

Patientenverfügung

Sie legen fest, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Sie bestimmen eine Vertretung für medizinische Fragen. Die Patientenverfügung wird erst wirksam, wenn eine Ärztin oder ein Arzt die Urteilsunfähigkeit diagnostiziert.

Vollmacht (z. B. Bankvollmacht / Generalvollmacht)

Sie ermöglichen Unterstützung bei Zahlungen, Administration und Bankgeschäften im Alltag, solange Sie urteilsfähig sind. Wichtig: Eine Vollmacht ersetzt den Vorsorgeauftrag nicht, kann aber eine gute Ergänzung sein.

Willensvollstreckung

Sie legen die Person fest, die Ihre letztwilligen Wünsche umsetzt. Bei mehreren Erbinnen und Erben entsteht eine Erbengemeinschaft – diese muss gemeinsam Entscheidungen treffen, was zu Konflikten führen kann. Wenn Sie uns als Bank als Willensvollstreckerin einsetzen, dürfen Sie darauf zählen, dass Ihr Nachlass von spezialisierten Fachpersonen neutral, rechtssicher und effizient abgewickelt wird.

Wer seinen Nachlass geregelt hat, verbindet damit deutlich häufiger ein Gefühl der Beruhigung (39 Prozent) und empfindet das Thema kaum als belastend.

Quelle: BKB Vorsorgestudie «Glücklich älter werden», 2026

Unser ganzheitliches Denken begleitet Sie

Regional verankert und mit unserem breit abgestützten Netzwerk sind wir Ihre ideale Sparringpartnerin für eine weitsichtige Erbschafts- und Nachlassplanung. Denn welche Lösung für Sie die richtige ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Ihren persönlichen Wünschen, Ihrer familiären Situation und steuerlichen Fragen. Auch allfällige juristische Fragen lösen wir direkt bei uns im Haus. Ihre persönliche Beraterin bzw. Ihr persönlicher Berater der BKB nimmt sich Zeit für Sie und Ihre Fragen und stellt sicher, dass Sie klare Antworten von unseren Rechts- und Steuerexpertinnen und -experten erhalten – verständlich und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl bei jedem Detail.

Interessiert an einem Beratungsgespräch?

Kontaktieren Sie mich und mein Team unter: stephan.preiswerk@bkb.ch

Stephan Preiswerk, Leiter Private Banking

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