Auf einen Blick
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Wer seine Pensionierung aufschiebt, kann gezielt Vorsorgelücken schliessen und seine Altersrente optimieren.
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Mit der Finanzplanung der BKB erhalten Sie einen einfachen, übersichtlichen Plan mit konkreten Handlungsschritten.
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In einem kostenlosen Erstgespräch prüfen wir, wie Sie von einer aufgeschobenen Pensionierung profitieren können.
Professionelle Finanzplanung für Ihre aufgeschobene Pensionierung
Länger aktiv bleiben und gleichzeitig Ihre finanzielle Zukunft stärken: Eine aufgeschobene Pensionierung bedeutet mehr als nur länger zu arbeiten. Sie eröffnet neue Möglichkeiten für Ihre Vorsorge und Ihre finanzielle Sicherheit im Alter. Damit Sie diese Chancen optimal nutzen, brauchen Sie Klarheit über Ihre persönliche Vorsorgesituation und Ihre Handlungsmöglichkeiten. Wir unterstützen Sie mit einer professionellen Finanzplanung für Ihre Pensionierung über das ordentliche Rentenalter hinaus.
Melanie Bissig, Leiterin Finanzplanung im Video:
«Pensioniert und noch lange nicht müde: Weiterarbeiten im Rentenalter»
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Besonderheiten & wichtige Punkte
- Passt eine aufgeschobene Pensionierung zu Ihrer Lebenssituation?
Wenn Sie über das Referenzalter von 65 hinaus beschäftigt bleiben, profitieren Sie später von einer höheren Rente. Ihr Budget im Alter steigt. Voraussetzung ist, dass Sie sich grundsätzlich noch fit fühlen und weiterarbeiten möchten.
- Länger arbeiten, weniger Freizeit
Sind Sie bereit länger im Arbeitsleben zu bleiben und dafür auf Freizeit zu verzichten? Die Entscheidung ist sehr individuell und sollte in Ruhe gefällt werden – natürlich unter Einbezug aller weiteren persönlichen Lebensumstände.
- Weiter in der Pensionskasse versichert & höherer Umwandlungssatz
Viele Pensionskassen erlauben es, den Bezug der Altersleistungen bis maximal fünf Jahre nach dem Referenzalter aufzuschieben. Dadurch kann sich das Alterskapital erhöhen. Gleichzeitig kann sich der Umwandlungssatz und damit die spätere Rente verbessern.
- Aufschub der AHV-Rente beantragen
Die AHV-Rente kann um mindestens ein Jahr und maximal um fünf Jahre aufgeschoben werden. Für jedes Aufschubjahr erhalten Sie einen lebenslangen Rentenzuschlag zwischen 5.2 % und 31.5 % (also maximal rund 800 CHF mehr). Der Aufschub der AHV-Rente muss spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Erreichen des ordentlichen Referenzalters angemeldet werden. Ein Aufschub der AHV-Rente wirkt sich auch auf Kinderrenten sowie Witwen- oder Witwerrenten aus.
- AHV-Einzahlungen weiterhin nötig
Auch nach Alter 65 müssen Sie ab einem Einkommen von monatlich 1400 Franken pro Arbeitgeber (16 800 CHF im Jahr) weiterhin AHV-Beiträge in die AHV einzahlen. Sofern Sie die AHV-Rente ordentlich beziehen, erhöht sich die Altersrente nicht. Auf den Freibetrag kann auch verzichtet werden, um die AHV-Rente eventuell noch zu erhöhen.
- Einzahlungen in die Säule 3a weiterhin möglich
Solange Sie ein Erwerbseinkommen erzielen, können Sie weiter in die Säule 3a einzahlen – maximal bis fünf Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter. Das bringt weiterhin Steuervorteile und stärkt die private Vorsorge.
Pensionierung aufschieben: Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich nach dem Referenzalter auch teilweise weiterarbeiten und nur einen Teil meiner Pensionierung aufschieben?
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Wie wirkt sich eine aufgeschobene Pensionierung auf meine Steuern aus?
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Kann ich während der aufgeschobenen Pensionierung mein Arbeitspensum reduzieren?
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Wie lange im Voraus sollte ich planen, wenn ich meine Pensionierung aufschieben will?
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Was passiert mit meinem Vorsorgevermögen, wenn ich länger arbeite?
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Kann ich meine aufgeschobene Pensionierung rückgängig machen und nach einer gewissen Zeit doch mit dem Arbeiten aufhören?
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Ist eine aufgeschobene Pensionierung für Selbstständige möglich?
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Wann lohnt sich eine persönliche Vorsorgeberatung besonders?
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