Willensvollstreckung und Erbenvertretung

Nachlass geordnet abwickeln: Neutrale Willensvollstreckung und Erbenvertretung in der Region Basel

Sie haben ein Testament, einen Ehevertrag oder einen Erbvertrag erstellt? Dann ist geregelt, was mit Ihrem Nachlass passieren soll. Mit der Einsetzung eines Willensvollstreckers bestimmen Sie zusätzlich, wer diese Regelungen zuverlässig umsetzt – damit Sie sich keine Sorgen um die Umsetzung Ihres letzten Willens machen müssen.

Auf einen Blick

  • Die Willensvollstreckung: Professionelle Umsetzung Ihres letzten Willens, in dem Sie in Ihrer letztwilligen Verfügung die Einsetzung eines Willensvollstreckers vorsehen.
  • Die Erbenvertretung: Eine natürliche oder juristische Person wickelt den Nachlass im Auftrag aller Erben ab der Nachlassabwicklung.
  • Entlastung für Ihre Familie: Ihre Angehörigen müssen nach Ihrem Tod weniger Organisatorisches übernehmen und sind nicht allein mit schwierigen Entscheidungen.
  • Mit uns an Ihrer Seite: Als regionale Bank kennen wir die Praxis der Behörden, Gerichte und Notariate und setzen Ihren letzten Willen neutral und rechtssicher um.

Ihre Möglichkeiten im Überblick

Willensvollstreckung

Mit einer Willensvollstreckung entlasten Sie Ihre Erbinnen und Erben, und können sicher sein, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird.

Sie haben ein Testament oder einen Erbvertrag verfasst? Dann ist Ihr Nachlass geregelt. Bestimmen Sie zusätzlich eine Willensvollstreckerin oder einen Willensvollstrecker. Diese Person setzt Ihre letztwilligen Wünsche um. Bei mehreren Erbinnen und Erben entsteht eine Erbengemeinschaft – diese muss gemeinsam Entscheidungen treffen, was zu Konflikten führen kann. Setzen Sie die Basler Kantonalbank als Willensvollstreckerin ein. Der Vorteil: Ihr Nachlass wird von spezialisierten Fachpersonen neutral, rechtssicher und effizient abgewickelt.

Erbenvertretung

Die Erbteilung überfordert Sie? Wir helfen Ihnen weiter.

Die Abwicklung eines Nachlasses kann schnell zur Belastung werden – emotional, organisatorisch und rechtlich. Insbesondere bei mehreren Erben, komplexen Vermögensverhältnissen oder angespannten Familiensituationen kann die Nachlassregelung zur Herausforderung werden. Die Basler Kantonalbank bietet Ihnen professionelle Unterstützung in der Nachlassabwicklung an. Als neutrale Erbenvertreterin übernehmen wir die Koordination, Kommunikation und Abwicklung im Sinne aller Beteiligten – neutral, kompetent und effizient.

Warum die BKB als Willensvollstreckerin einsetzen oder als Erbenvertreterin beauftragen?

In guten Händen

  • Unsere Juristinnen und Nachlassspezialisten sind auf das Erbrecht, die Willensvollstreckung und die Erbenvertretung spezialisiert.
  • Wir kennen die gängige Praxis in Basel-Stadt, Basel-Landschaft und der Nordwestschweiz.
  • Als Bank unterliegen wir zudem einer strengen Aufsicht und laufenden Kontrollen.

Vertrauensvoll und transparent

  • Der Auftrag zur Willensvollstreckung erfordert Vertrauen: Dieses Vertrauen nehmen wir sehr ernst.
  • Als Willensvollstreckerin oder Erbenvertreterin handeln wir unabhängig von familiären Interessen.
  • Wir setzen Ihren letzten Willen sachlich, transparent und rechtlich korrekt um.
  • Wir vermitteln, wenn es innerhalb der Erbengemeinschaft zu Unstimmigkeiten kommt, u.a. durch Mediation.

Persönlich, klar, verständlich

  • In unserer Filiale Aeschen (Aeschenvorstadt 41, 4002 Basel) beraten wir Sie persönlich.
  • Sie erhalten klare, verständliche Antworten statt juristischer Fachsprache.
  • Wir koordinieren für Sie die nächsten Schritte mit Notarinnen, Notaren, Behörden und weiteren Institutionen – damit Ihre Angehörigen im Ernstfall entlastet sind.

Der Einsatz eines Willensvollstreckers und die Erbenvertretung: Häufige Fragen (FAQ)

Welche Aufgaben hat ein Willensvollstrecker?

Welche Aufgaben hat ein Willensvollstrecker?

Die Willensvollstreckerin oder der Willensvollstrecker vertritt den letzten Willen des Erblassers.

Sie oder er:

  • verwaltet die Erbschaft, d.h. stellt das Vermögen fest,
  • bewahrt es und legt es an,
  • bezahlt Schulden des Erblassers aus dem Nachlassvermögen,
  • richtet allfällige Vermächtnisse aus,
  • vertritt die Erben gegenüber Behörden, Banken und anderen Dritten, vermittelt zwischen den Erben bei Unstimmigkeiten,
  • kümmert sich um die Steuern,
  • verkauft Liegenschaften oder überträgt sie auf die Erben,
  • teilt den Nachlass, wie es der Erblasser bestimmt hat und es das Gesetz vorschreibt.

Die Basler Kantonalbank kann diese Aufgaben für Sie übernehmen und von Ihnen als Willensvollstreckerin eingesetzt werden.

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Was sind die Vorteile des Einsatzes der Basler Kantonalbank als Willensvollstreckerin?

Was sind die Vorteile des Einsatzes der Basler Kantonalbank als Willensvollstreckerin?

Nach einem Todesfall haben die hinterbliebenen Personen genügend Sorgen und Probleme, die sie bewältigen müssen. Eine Willensvollstreckung mit unserer Hilfe ist besonders hilfreich:

  • bei grossen (Patchwork-)Familien mit mehreren Erben,
  • bei Alleinstehenden
  • wenn Erben im Ausland wohnen,
  • bei komplexen Vermögensverhältnissen,
  • bei minderjährigen oder urteilsunfähigen Erben,
  • wenn sich Angehörige durch eine professionelle und unabhängige Fachperson unterstützen lassen möchten,
  • wenn die Gefahr besteht, dass zwischen den Erben Streit ausbrechen könnte.

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Darf ein Willensvollstrecker eine Liegenschaft ohne Zustimmung aller Erbinnen und Erben verkaufen?

Darf ein Willensvollstrecker eine Liegenschaft ohne Zustimmung aller Erbinnen und Erben verkaufen?

Ja, wenn der Verkauf zur ordnungsgemässen Abwicklung oder zur Umsetzung des Testaments notwendig ist. Der Willensvollstrecker handelt eigenständig. Er muss den mutmasslichen Willen der verstorbenen Person beachten und darf nicht willkürlich handeln. Er ist rechenschaftspflichtig.

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Wie lange dauert die Nachlassabwicklung durch die Willensvollstreckerin?

Wie lange dauert die Nachlassabwicklung durch die Willensvollstreckerin?

Die Dauer der Abwicklung hängt vom Nachlass ab. Bei einfachen Vermögensverhältnissen sind dies oft mehrere Monate. Befinden sich Immobilien oder Unternehmen im Nachlassvermögen oder entstehen Streitigkeiten, kann es auch länger gehen. Das Amt der Willensvollstreckerin oder des Willensvollstreckers endet mit der Erbteilung.

Können Erbinnen und Erben einen Willensvollstrecker absetzen? 

Können Erbinnen und Erben einen Willensvollstrecker absetzen? 

Eine Absetzung ist möglich, wenn der Willensvollstrecker seine Pflichten verletzt oder ungeeignet ist. Zuständig ist die Aufsichtsbehörde am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Ein reiner Meinungsunterschied genügt nicht.

Was macht eine Erbenvertretung?

Was macht eine Erbenvertretung?

Eine Erbenvertreterin oder ein Erbenvertreter übernimmt – ähnlich einer Willensvollstreckung – die Abwicklung des gesamten Nachlasses im Namen und Auftrag der Erbengemeinschaft.

Die Aufgaben:

  • Vertretung vor Behörden, Banken und anderen Dritten
  • Koordination und Kommunikation mit sämtlichen Beteiligten und externen Stellen
  • Nachsendeauftrag, Abmeldungen und Vertragsauflösungen
  • Sicherung, Verwaltung und Auflösung von Vermögenswerten
  • Begleichung von Schulden und Verpflichtungen
  • Kündigung, Räumung und Abgabe von Mieträumen
  • Organisation von Schatzung und Verkauf von Liegenschaften sowie Erstellung von Grundstückgewinnsteuerdeklaration
  • Erledigung der Steuererklärungen und fristgerechte Bezahlung der Steuerrechnungen
  • Vorbereitung und Durchführung der Erbteilung
  • Ausrichtung allfälliger Vermächtnisse
  • Vermittlung bei Streitigkeiten, auf Wunsch auch im Rahmen einer Mediation

Die Basler Kantonalbank bietet eine professionelle Erbenvertretung durch ausgebildete und erfahrene Juristinnen und Juristen an.

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Was sind die Vorteile der Beauftragung der Basler Kantonalbank als Erbenvertreterin?

Was sind die Vorteile der Beauftragung der Basler Kantonalbank als Erbenvertreterin?

Die Vertretung einer Erbengemeinschaft durch die Basler Kantonalbank bringt zahlreiche Vorteile. Unter anderem:

  • Effizienz bei komplexen Vermögensverhältnissen dank interner Fachspezialisten
  • Neutralität bei familiären Spannungen durch ausgebildete Mediatorinnen im Hause
  • Fachgerechte Koordination bei (grossen) Erbengemeinschaften
  • Entlastung der Erbengemeinschaft, insbesondere in administrativen Belangen
  • Langjähriges und bewährtes Netzwerk in Basel und Region und Kenntnis regionaler Besonderheiten

Kann eine Erbenvertretung auch gegen den Willen einzelner Erben eingesetzt werden?

Kann eine Erbenvertretung auch gegen den Willen einzelner Erben eingesetzt werden?

Nein. Wenn einer der Erben gegen die Beauftragung eines Erbenvertreters ist, entscheidet allenfalls das Gericht im Rahmen einer Teilungsklage.

Welche Kosten entstehen für den Einsatz der Basler Kantonalbank als Willensvollstreckerin oder Erbenvertretung?

Welche Kosten entstehen für den Einsatz der Basler Kantonalbank als Willensvollstreckerin oder Erbenvertretung?

Es handelt sich um eine kostenpflichtige Dienstleistung, die nach Stundenaufwand berechnet wird. Die genaue Höhe hängt jeweils vom Einzelfall ab.

Kosten:

  • Stundenansatz 250 CHF zzgl. MWSt. bei Erbenvertretungen,
  • 300 CHF zzgl. MWSt. bei der Willensvollstreckung.
  • Die Mindestgebühr beträgt in beiden Fällen 5000 CHF zzgl. MWSt.
  • Die Kosten werden vor der Erbteilung dem Nachlass belastet.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch und erfahren Sie mehr zum weiteren Ablauf. Unsere Fachspezialistinnen stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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