Was ist eine 1e-Vorsorgelösung?
Sogenannte «1e-Pläne» sind überobligatorische Lösungen in der beruflichen Vorsorge, die nur für Lohnbestandteile über 136 080 Franken (Stand: 2026) infrage kommen. Damit können gut verdienende Mitarbeitende mitentscheiden, wie ihre Vorsorgeguthaben angelegt werden. Die Verordnung über die berufliche Vorsorge (BVV 2) sieht diese Möglichkeit im Artikel 1e seit 2006 vor. Daraus leitet sich auch der Name ab.
Wer über eine 1e-Vorsorgelösung verfügt, kann seine Anlagestrategie selbst auswählen und auf den Anlagehorizont sowie die persönliche Risikobereitschaft abstimmen. Das verbessert das langfristige Renditepotenzial. Im Gegenzug tragen die Versicherten das Anlagerisiko selbst. Immer mehr Arbeitgeber setzen auf solche flexiblen Lösungen.

Wie setzt sich die 2. Säule zusammen?
Lohnteile zwischen 22 680 (Eintrittsschwelle) und 90 720 Franken müssen obligatorisch versichert werden. Hier gelten feste Regeln für Beiträge, Verzinsung und Rentenberechnung. Für Lohnanteile darüber – das Überobligatorium – lässt das Gesetz (BVG) mehr Spielraum. Arbeitgeber und Pensionskassen können diesen Bereich flexibler gestalten bis zur versicherten Lohnobergrenze von 907 200 Franken (Stand: 2026). Der Koordinationsabzug von 26 460 Franken pro Jahr stellt sicher, dass Lohnteile nicht doppelt versichert werden: Er entspricht dem Einkommensteil, der schon durch die AHV gedeckt ist.
Welche Vorteile bringt eine 1e-Vorsorgelösung den Mitarbeitenden?
Welche Vorteile bringt eine 1e-Vorsorgelösung den Mitarbeitenden?
- Mehr Individualität. Im Rahmen der klassischen Pensionskasse haben Mitarbeitende kein Mitspracherecht bei der Anlage ihres Vorsorgeguthabens. Eine 1e-Vorsorgelösung gibt die Möglichkeit, die eigene Vorsorge aktiv zu gestalten.
- Eigene Strategie. Mit einer 1e-Vorsorgelösung wählen die Mitarbeitenden ihre Anlagestrategie selbst – aus maximal 10 Strategien, wobei mindestens eine risikoarme Option angeboten werden muss. So kann es etwa für jüngere Mitarbeitende mit einem langen Anlagehorizont interessant sein, stärker auf Aktien zu setzen. Wer sich der Pensionierung nähert, dürfte eine konservative Ausrichtung bevorzugen.
- Keine Umverteilung. Der ganze Anlageerfolg wird direkt den Versicherten gutgeschrieben – ohne Umverteilung auf andere Versicherte, ohne kollektive Schwankungsreserven. Es gibt keinerlei Verzinsungsgarantie, dafür auch kein Sanierungsrisiko.
- Steuerliche Vorteile. Die Beiträge an eine 1e-Vorsorgelösung sind steuerlich abziehbar. Das gilt auch für die freiwilligen möglichen Einkäufe. Erträge und Vermögen sind steuerfrei.
- Wertschriften behalten. Bei der Pensionierung lassen sich die Wertschriften ins Privatvermögen übertragen. Das verlängert den Anlagehorizont und verhindert, dass sie zu einem ungünstigen Zeitpunkt verkauft werden.
Warum lohnt sich eine 1e-Vorsorgelösung für Unternehmen?
Warum lohnt sich eine 1e-Vorsorgelösung für Unternehmen?
- Kein Sanierungsrisiko. Da die Versicherten das Anlagerisiko vollständig tragen, kann bei einer 1e-Vorsorgelösung keine Unterdeckung entstehen. Die Sanierungsrisiken entfallen.
- Keine Rückstellungen nötig. Der Bezug der Altersleistung ist in Kapitalform möglich. Es sind keine Rückstellungen für allfällige überdurchschnittlich lange Rentenzahlungen nötig.
- Attraktiv für Talente. Eine vorteilhafte individuelle Vorsorgelösung ist ein starkes Argument, um qualifizierte Führungskräfte zu gewinnen und langfristig zu binden.
Was gilt es zu beachten, wenn man eine 1e-Vorsorgelösung einführen will?
Was gilt es zu beachten, wenn man eine 1e-Vorsorgelösung einführen will?
Die Einführung einer 1e-Vorsorgelösung erweitert die Möglichkeiten der beruflichen Vorsorge, bringt jedoch sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeitende zusätzliche Anforderungen mit sich. Für Unternehmen erhöht sich die Komplexität in der Verwaltung und Begleitung der Vorsorgelösung, während Mitarbeitende stärker in die Verantwortung für ihre individuellen Anlageentscheide eingebunden sind. Das setzt eine aktive Information durch das Unternehmen voraus. Da die Vorsorgegelder innerhalb eines 1e-Plans entsprechend der gewählten Anlagestrategie investiert werden, unterliegen sie Wertschwankungen an den Finanzmärkten. Zudem erfolgt die Auszahlung des angesparten Vorsorgekapitals bei Pensionierung in der Regel in Form eines Kapitals und nicht als lebenslange Rente.
Damit die 1e-Vorsorgelösung zu einem Win-win für das Unternehmen und die Mitarbeitenden führt, sollte sie die bestehende Pensionskasse sinnvoll ergänzen. Das erfordert eine sorgfältige Klärung der Unternehmensziele und der Bedürfnisse der Mitarbeitenden.
Die 1e-Vorsorgelösung der Basler Kantonalbank
Die Basler Kantonalbank setzt ihre 1e-Vorsorgelösung in Zusammenarbeit mit der PensFlex-Sammelstiftung um. Die PensFlex-Sammelstiftung ist eine von der Basler Kantonalbank unabhängige Vorsorgeeinrichtung, die der beruflichen Vorsorge dient und die Anlage und Verwaltung von Vorsorgegeldern innerhalb von 1e-Plänen bezweckt. Die Basler Kantonalbank handelt im Auftrag der PensFlex-Sammelstiftung als Depotstelle und Vermögensverwalterin für entsprechende 1e-Vorsorgegelder.