Die drei Säulen

Das Schweizer Vorsorgesystem, auch 3-Säulen-Prinzip genannt, ist in seiner Art einmalig. Sein Hauptziel ist es, Menschen und Ihre Angehörigen im Alter, bei Invalidität sowie im Todesfall finanziell abzusichern. Es besteht aus drei Säulen: der staatlichen Vorsorge (1. Säule), der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule).

Auf einen Blick

  • Das Schweizerische 3-Säulen-System sichert Sie und Ihre Familie im Alter, bei Invalidität und im Todesfall ab.
  • Die AHV (1. Säule) und Pensionskasse (2. Säule) decken nach der Pensionierung in der Regel maximal 60 bis 70 Prozent Ihres letzten Einkommens ab.
  • Mit der dritten Säule schliessen Sie Vorsorgelücken gezielt, sichern Ihren Lebensstandard im Alter nachhaltig ab und sparen Steuern.

Die 1. Säule: Absicherung vom Existenzminimum

Mit der 1. Säule erfüllt die Schweiz ihre wichtigste sozialstaatliche Verpflichtung. Sie stellt im Alter, bei Invalidität und im Todesfall die Existenzgrundlage für alle sicher. Die Höhe der Leistungen hängt unter anderem davon ab, wie lange Sie in Ihrem Leben AHV-Beiträge eingezahlt haben und wie hoch Ihr Erwerbseinkommen war. Wenn Sie in der Schweiz erwerbstätig sind, fliesst ein Teil Ihres Lohns automatisch in die 1. Säule. Auch Ihr Arbeitgeber zahlt obligatorisch einen monatlichen Beitrag.

Die 1. Säule ist die staatliche Vorsorge und besteht aus:

  • der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV),
  • der Invalidenversicherung (IV),
  • der Erwerbsausfallentschädigung (EO).

Damit bildet die 1. Säule die Basis der Altersvorsorge in der Schweiz und sorgt für eine minimale finanzielle Sicherheit. Sie deckt die grundlegenden Lebenshaltungskosten ab, reicht in der Regel jedoch nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard im Alter vollständig zu erhalten.

Die 2. Säule: Die stabile Basis

Die 2. Säule ist Ihre berufliche Vorsorge, bzw. Ihre spätere Pensionskassenrente. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei der AHV versichert sind und einen Jahreslohn von mehr als 22 680 CHF erhalten, sind automatisch auch in der beruflichen Vorsorge versichert. Zusammen mit der 1. Säule soll Ihnen die berufliche Vorsorge einen angemessenen Lebensstandard sichern – im Alter und bei Invalidität. Zudem sichert die 2. Säule Ihre Angehörigen ab. Die Höhe der ausbezahlten Leistungen nach der Pensionierung als monatliche Rente oder als einmaliger Kapitalbezug wird durch den versicherten Lohn und die einbezahlten Beiträge bestimmt. Sie variiert von Pensionskasse zu Pensionskasse.

Die wichtigsten Bausteine der 2. Säule sind:

  • die Pensionskasse (BVG) und
  • die obligatorische Unfallversicherung (UVG).

Sie und Ihr Arbeitgeber teilen sich die monatlichen Pensionskassenbeiträge für Ihre 2. Säule: jeder in der Regel jeden Monat je die Hälfte ein. Arbeitgeber können ihre Leistungen aber auch ausbauen.

Sind Sie selbstständig erwerbend?
In diesem Fall ist der Anschluss an eine Pensionskasse für Sie freiwillig, aber dennoch empfehlenswert. 

Die 3. Säule: Sicherung Ihres gewohnten Lebensstandards

Der Aufbau der 3. Säule für die finanzielle Vorsorge ist in der Schweiz freiwillig. Für Ihre Altersvorsorge ist sie aber eine wichtige Ergänzung zu den Leistungen der AHV und BVG. Denn: die 1. und die 2. Säule des Schweizer Sozialsystems decken in den meisten Fällen nur rund 60 bis 70 Prozent des letzten Einkommens ab. Mit freiwilligen Einzahlungen in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) oder die freie Vorsorge (Säule 3b) lassen sich Vorsorgelücken grösstenteils schliessen. So sichern Sie die Finanzierung Ihres gewohnten Lebensstandards für die Zeit nach der Pensionierung ab.

Säule 3a: Die freiwillige gebundene Vorsorge
Die gebundene Vorsorge in der Säule 3a dient dem Alterssparen und der Familienvorsorge. Sie profitieren beim 3a-Sparen von einem Vorzugszinssatz. Mit ihr können Sie bereits heute einfach Steuern sparen, denn die Einzahlungen lassen sich bis zum jeweiligen jährlichen Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Auch später, wenn Sie sich das Guthaben auszahlen lassen, profitieren Sie von einer tieferen Besteuerung. Aufgrund der steuerlichen Vorteile sind die Möglichkeiten zum Bezug des Vorsorgeguthabens gesetzlich limitiert. Sie können Ihr Vorsorgekapital aus der Säule 3a jedoch beispielsweise für den Kauf eines Eigenheims, bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder beim Auszug aus der Schweiz vorzeitig beziehen.

Säule 3b: Die freie Vorsorge
Die freie Vorsorge eignet sich grundsätzlich für jede Form des Sparens. Zu den Produkten der Säule 3b zählen unter anderem Sparkonten, Fondssparpläne, Wertschriften, Lebensversicherungen und Immobilien. Die freie Vorsorge ist steuerlich weniger privilegiert als die gebundene Vorsorge. Dafür sind die Höhe der Einzahlungen und die Laufzeiten frei wählbar.

Sie haben Fragen. Wir kennen die Antworten.

In Bezug auf die eigene Altersvorsorge stellen sich viele Fragen:

  • Habe ich Beitragslücken in meiner Vorsorge?
  • Wie optimiere ich meine Vorsorge und meine Steuern?
  • Welche AHV-Rente habe ich im Ruhestand zu erwarten?
  • Wie viel Geld erhalte ich im Rentenalter aus meiner Pensionskasse?
  • Wie viel soll ich nachträglich in die Säule 3a oder die Pensionskasse einzahlen?

Unsere Vorsorgeberaterinnen und Vorsorgeberater kennen die Antworten. Vereinbaren Sie Ihre kostenloses Erstgespräch noch heute und bringen Sie am besten Ihren Pensionskassenausweis zum persönlichen Gespräch mit.

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