Erbrecht in der Schweiz: Begünstigte und Pflichtteile

Wer erbt wie viel? Klarheit für Sie und Ihre Liebsten in Basel und Nordwestschweiz

Wer seinen Nachlass bewusst gestalten will, muss die Gesetze des Schweizer Erbrechts kennen. Besonders wichtig sind die Pflichtteile und die Frage, wen Sie darüber hinaus oder zusätzlich begünstigen möchten. Nur wenn Sie die Spielräume nutzen, kommt Ihr Vermögen bei den Personen an, die Ihnen am Herzen liegen.

Auf einen Blick

  • Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteile kennen: Welche Angehörigen sind gesetzlich geschützt?
  • Freie Quote nutzen: Wie Sie Partnerinnen, Partner oder andere Personen zusätzlich begünstigen.
  • Konflikte vermeiden: Klare Regelungen statt Erbstreit in der Familie.
  • Mit uns an Ihrer Seite: Unsere erfahrenen Juristinnen und Juristen und begleiten Sie Schritt für Schritt.

Erbrechtsrevision 2023: Änderungen bei den Pflichtteilen

Seit dem 1. Januar 2023 gelten angepasste Regeln. Durch diese Reform lassen sich zum Beispiel Lebenspartner oder Stiefkinder im Testament einfacher und stärker berücksichtigen. Eine zentrale Änderung betrifft die Pflichtteile:

  • Der Pflichtteil der Kinder wurde verkleinert.
  • Der Pflichtteil der Eltern wurde ganz aufgehoben – früher hatten Eltern einen Anspruch, wenn keine Nachkommen vorhanden waren.

Vor 2023 errichtete Testamente überprüfen lassen

Es ist empfehlenswert, Testamente, die vor dem 1. Januar 2023 errichtet wurden, zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Solche Verfügungen bleiben zwar gültig, aber gebräuchliche Formulierungen zu Pflichtteilen können unter dem neuen Recht zu unerwünschten Ergebnissen führen. Der Nachlass könnte anders verteilt werden, als ursprünglich beabsichtigt.

Mögliche Begünstigte in der gesetzlichen Erbfolge

Abb.: Die gesetzliche Erbfolge im schweizerischen Erbrecht: Zuerst kommen die Ehepartner und die direkten Nachkommen, dann der elterliche und schliesslich der grosselterliche Stamm.

Wer erbt wieviel?

Abb.: Die Pflichtteile und die frei verfügbare Quote vor und nach der Einführung des Neuen Erbrechts (1.1.2023)

Bigna Gadola, Leiterin Nachlassplanung, im Video:

«Das neue Erbrecht unter der Lupe»

Neues Erbrecht, Begünstigte & Pflichtteile: Häufige Fragen (FAQ)

Wer hat im neuen Schweizer Erbrecht einen Pflichtteilsanspruch?

Wer hat im neuen Schweizer Erbrecht einen Pflichtteilsanspruch?

Pflichtteilsgeschützt sind der überlebende Ehe- oder eingetragene Partner sowie die eigenen Nachkommen. Stirbt ein Kind vor der Erblasserin oder dem Erblasser, treten dessen Nachkommen (z.B. die Enkelkinder) an seine Stelle und erhalten den Pflichtteil, der diesem Kind zugestanden hätte. Der Pflichtteilsanspruch des Ehepartners geht dagegen nicht auf weitere Personen über. Eltern sind seit der Revision nicht mehr pflichtteilsgeschützt.

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Warum gibt es Pflichtteile – und wen schützen sie nicht?

Warum gibt es Pflichtteile – und wen schützen sie nicht?

Pflichtteile sollen sicherstellen, dass ein Teil des über Jahre aufgebauten Vermögens innerhalb der Familie bleibt. Sie schützen aber nur einen klar definierten Kreis von Familienangehörigen. Konkubinatspartnerinnen und -partner sowie Stiefkinder haben keinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch. Wer diese Personen begünstigen will, muss dies ausdrücklich in einer letztwilligen Verfügung (z.B. Testament oder Erbvertrag) regeln.

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Was hat sich mit dem neuen Erbrecht seit 1. Januar 2023 verändert?

Was hat sich mit dem neuen Erbrecht seit 1. Januar 2023 verändert?

Mit der Reform wurden die Pflichtteile angepasst: Der Pflichtteil der Kinder wurde reduziert, derjenige der Eltern vollständig gestrichen. Dadurch steht eine grössere frei verfügbare Quote des Nachlasses zur Verfügung. Diese kann etwa genutzt werden, um eine Lebenspartnerin, einen Lebenspartner oder Stiefkinder besser zu stellen. Ältere Testamente bleiben zwar gültig, sollten aber überprüft werden, weil gebräuchliche Formulierungen zu Pflichtteilen heute zu anderen Ergebnissen führen können als ursprünglich gedacht.

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Wie hoch sind die Pflichtteile konkret?

Wie hoch sind die Pflichtteile konkret?

  • Der Pflichtteil beträgt jeweils die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der bei gesetzlicher Erbfolge gelten würde.
  • Die exakte Quote hängt von der Familiensituation ab.
  • Hat eine Person etwa einen Ehepartner und ein Kind, beträgt der Pflichtteil für beide je ein Viertel des Nachlasses (insgesamt also die Hälfte).
  • Gibt es keine Nachkommen, liegt der Pflichtteil des Ehepartners bei drei Achteln.
  • Bei einer unverheirateten Person mit Nachkommen haben diese einen Pflichtteilsanspruch von der Hälfte des Nachlassvermögens.

Was passiert, wenn ein Testament die Pflichtteile verletzt?

Was passiert, wenn ein Testament die Pflichtteile verletzt?

Wer durch eine letztwillige Verfügung weniger erhält, als ihm oder ihr als Pflichtteil zusteht, kann die letztwillige Verfügung anfechten und eine Herabsetzungsklage erheben. Damit wird die Verfügung so weit korrigiert, dass die Pflichtteile wieder eingehalten sind. Die Klage muss in der Regel innerhalb eines Jahres erhoben werden, nachdem die betroffene Person von der Pflichtteilsverletzung Kenntnis erlangt hat. Erfolgt keine Anfechtung innerhalb der Frist, erwächst die angefochtene Verfügung trotz Verletzung der Pflichtteile in Rechtskraft.

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