Testament, Ehevertrag und Erbvertrag

Die Liebsten finanziell absichern – individuell und vertrauensvoll in Basel und Nordwestschweiz

Wer seine Partnerin oder seinen Partner finanziell absichern will, sollte frühzeitig vorsorgen. Das Schweizerische Erbrecht bietet dafür mehrere Instrumente: Testament, Ehevertrag und Erbvertrag. Welche Lösung für Ihr Erbe passt, hängt von Ihrer familiären Situation und Ihren Zielen ab.

Auf einen Blick

  • Testament: Flexible Regelung im Rahmen der Pflichtteile
  • Ehevertrag: Mehr Absicherung für den überlebenden Ehepartner bzw. Ehepartnerin
  • Erbvertrag: Verbindliche Lösung mit allen Beteiligten
  • Mit der BKB an Ihrer Seite: Mit unserer Kenntnis der juristischen Praxis in Basel und der Nordwestschweiz und unterstützen wir Sie gezielt bei allen nötigen Schritten rund um Ihren Nachlass.

Ihre Möglichkeiten im Überblick

Testament, Ehevertrag, Erbvertrag – welche Lösung passt zu Ihnen?

Testament

Sie bestimmen, wer welchen Anteil Ihres Nachlasses im Rahmen der Pflichtteile erhält und können Lebenspartnerinnen, Stiefkinder oder Organisationen begünstigen. Besonders wichtig für Konkubinatspaare ohne gesetzlichen Erbanspruch.

Ehevertrag

Sie erhöhen den Vermögensanteil des überlebenden Ehepartners und sichern den bisherigen Lebensstandard besser ab.
Sinnvoll, wenn grosse Vermögenswerte ungleich verteilt sind. 

Erbvertrag / Erbverzichtsvertrag 

Gemeinsame, verbindliche Regelung mit allen Beteiligten. Es ist zudem möglich, von Pflichtteilen abzuweichen – mit Zustimmung der Berechtigten. Hilft bei Patchworkfamilien, Unternehmensnachfolge und komplexen Vermögenssituationen.

Bigna Gadola, Leiterin Nachlassplanung, im Video:

Testament oder Erbvertrag: Was bei der Nachlassplanung wichtig ist

Die verschiedenen Instrumente zur Begünstigung und Absicherung im Erbrecht

Testament: Flexible Begünstigung im Rahmen der Pflichtteile

Testament: Flexible Begünstigung im Rahmen der Pflichtteile

Mit einem Testament ändern Sie die gesetzliche Erbfolge. Sie legen fest, wer welche Anteile erhält. Seit der Erbrechtsrevision 2023 steht Ihnen eine höhere frei verfügbare Quote zur Verfügung. Das gibt Ihnen mehr Spielraum. Bereits mit einem handschriftlichen Testament auf einer A4-Seite können Sie vieles klar regeln. Bewahren Sie das Testament gut auf, am besten beim Erbschaftsamt. Sie können Ihr Testament jederzeit anpassen, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert.


Kurzüberblick Testament

  • Individuelle Verteilung des Nachlasses im Rahmen der Pflichtteile
  • Begünstigung von Lebenspartnerinnen, Stiefkindern oder Organisationen
  • Wichtig für Konkubinatspaare ohne gesetzlichen Erbanspruch
  • Testament muss handschriftlich verfasst oder öffentlich beurkundet sein

Beispiel aus der Praxis

Eine unverheiratete Person ohne Kinder setzt ihre Lebenspartnerin, eine andere Person oder eine Organisation im Testament als Alleinerbin ein. Das ist seit 2023 möglich.

Für wen ist ein Testament besonders wichtig?

  • Für Konkubinatspaare ohne gesetzlichen Erbanspruch
  • Für Personen mit Patchworkfamilie
  • Für Menschen, die einzelne Kinder, Enkel oder andere Personen gezielt begünstigen wollen
  • Für Personen, die eine Organisation oder Stiftung im Todesfall berücksichtigen möchten
  • Für alle, die klare Vorgaben zur Verteilung ihres Vermögens machen wollen

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Ehevertrag: Mehr Sicherheit für Ehepartnerinnen und Ehepartner

Ehevertrag: Mehr Sicherheit für Ehepartnerinnen und Ehepartner

Ohne Ehevertrag gilt die Errungenschaftsbeteiligung. Beim Todesfall erhält der überlebende Ehepartner sein Eigengut und die Hälfte der Errungenschaft. Der Rest fällt in den Nachlass.

Mit einem Ehevertrag können Sie vereinbaren, dass die ganze Errungenschaft Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner zufällt. So stärken Sie seine oder ihre finanzielle Situation.

Wichtig: Der Ehevertrag regelt das eheliche Vermögen. Für die Verteilung des Nachlasses braucht es häufig zusätzlich ein Testament oder einen Erbvertrag.

Kurzüberblick Ehevertrag

  • Erhöht den Vermögensanteil des überlebenden Ehepartners
  • Sichert den bisherigen Lebensstandard besser
  • Erfordert eine öffentliche Beurkundung beim Notar

Beispiel aus der Praxis

Ein Ehepaar besitzt wenig gemeinsames Erspartes, aber eine geerbte Liegenschaft. Mit einem Ehevertrag wird die gesamte Errungenschaft dem überlebenden Ehepartner zugewiesen. So stehen ihm liquide Mittel zur Verfügung, um den Alltag zu finanzieren.

Für wen ist ein Ehevertrag sinnvoll?

  • Für Ehepaare, bei denen ein Partner deutlich mehr Vermögen besitzt
  • Für Paare mit Liegenschaft, die den Verbleib im gemeinsamen Zuhause sichern möchten
  • Für Ehepaare kurz vor oder nach der Pensionierung
  • Für Paare, die den Lebensstandard des überlebenden Ehepartners gezielt absichern wollen
  • Für Ehepaare, die bereits ein Testament haben und die erbrechtliche Planung ergänzen möchten

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Erbvertrag: Verbindliche Lösung mit allen Beteiligten

Erbvertrag: Verbindliche Lösung mit allen Beteiligten

Mit Zustimmung aller pflichtteilsberechtigten Personen können Sie in einem Erbvertrag von der gesetzlichen Regelung abweichen. Alle Parteien unterschreiben den Erbvertrag vor einer Notarin oder einem Notar.
Im Unterschied zum Testament können Sie einen Erbvertrag nur mit Zustimmung aller Beteiligten ändern. Das schafft hohe Verbindlichkeit.

Kurzüberblick Erbvertrag

  • Rechtssicherheit durch gemeinsame Vereinbarung
  • Abweichung von Pflichtteilen mit Zustimmung aller Berechtigten
  • Besonders geeignet bei Patchworkfamilien, Unternehmensnachfolge oder komplexen Vermögensverhältnissen

Beispiel aus der Praxis

Eltern und erwachsene Kinder vereinbaren, dass der überlebende Elternteil zuerst das gesamte Vermögen erhält. Die Kinder erhalten ihren Anteil später. Alle profitieren von Klarheit und Planungssicherheit.

Für wen ist ein Erbvertrag die richtige Lösung?

  • Für Familien mit komplexen Vermögensverhältnissen oder Unternehmen
  • Für Patchworkfamilien mit Kindern aus verschiedenen Beziehungen
  • Für Eltern, die klare Vereinbarungen mit erwachsenen Kindern treffen möchten
  • Für Personen, die Pflichtteile einvernehmlich anpassen wollen
  • Für Familien, die Streit und Unsicherheit unter den Erbinnen und Erben vermeiden möchten

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Erbverzichtsvertrag: Pflichtteilsverzicht mit Zustimmung

Erbverzichtsvertrag: Pflichtteilsverzicht mit Zustimmung

Der Erbverzichtsvertrag ist eine besondere Form des Erbvertrags. Volljährige Kinder verzichten beispielsweise auf ihren Pflichtteil beim ersten Todesfall. Das stärkt die finanzielle Situation der überlebenden Ehepartnerin oder des überlebenden Ehepartners oder erleichtert eine Nachfolge.

Kurzüberblick Erbverzichtsvertrag

  • Entlastet den überlebenden Ehepartner finanziell
  • Erleichtert die Nachfolge bei Familienunternehmen
  • Erfordert öffentliche Beurkundung und Zustimmung aller Beteiligten

Beispiel aus der Praxis

Ein Kind übernimmt das Familienunternehmen. Die Geschwister verzichten auf ihre Pflichtteile beim ersten Todesfall. So bleibt die Finanzierung der Nachfolge gesichert.

Für wen eignet sich ein Erbverzichtsvertrag?

  • Für Familien mit Nachfolge in einem Familienunternehmen
  • Für Geschwister, die sich auf eine andere Verteilung einigen möchten
  • Für Kinder, die den überlebenden Elternteil bewusst finanziell stärken wollen
  • Für Familien, die Vermögen in einer Liegenschaft oder einem Betrieb konzentrieren möchten
  • Für Personen, die bereits heute klare Absprachen innerhalb der Familie treffen wollen

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