Unsere Richtlinien für Geschäftstätigkeit und Beschaffung

Die Basler Kantonalbank (BKB) bekennt sich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Als Anbieterin von Finanzdienstleistungen ist sich die Bank bewusst, dass ihre Geschäftstätigkeit Auswirkungen haben kann, die einer nachhaltigen Entwicklung zuwiderlaufen oder als gesellschaftlich kritisch erachtet werden. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat die BKB verbindliche Richtlinien erlassen, die sowohl unsere Kernaktivitäten am Finanzmarkt als auch unsere Zusammenarbeit mit Lieferanten steuern.

Richtlinien Geschäftstätigkeit

Richtlinien Geschäftstätigkeit

Diese Richtlinien gelten für die gesamte Geschäftstätigkeit der Bank, insbesondere für die Kreditvergabe an kommerzielle Kunden, die Vermögensverwaltung sowie bankeigene Investitionen und Handelsbücher.

Monitoring und Umsetzung

Die Identifikation kontroverser Themen erfolgt kontinuierlich durch einen systematischen Monitoring-Prozess, der von der Fachstelle Nachhaltigkeit gesteuert wird. Dabei stützt sich die BKB auf Daten anerkannter Anbieter wie MSCI ESG Research. Aktuell führt dies zum Ausschluss von rund 460 börsenkotierten Unternehmen.

Unsere Ausschlusskriterien im Überblick:

  • Abbau von Kohle: Aufgrund gravierender Umweltbelastungen und hoher CO2-Emissionen gewährt die BKB keine Kredite an Unternehmen, die mehr als 20 % ihres Umsatzes mit Kohleabbau erzielen, und spricht keine Kaufempfehlungen für deren Wertschriften aus.
  • Fossile Energieerzeugung: Unternehmen, die mehr als 20 % ihres Umsatzes mit der Energieerzeugung aus Kohle oder Öl erwirtschaften, sind von Krediten und aktiven Kaufempfehlungen ausgeschlossen.
  • Atomenergie und Uranabbau: Die BKB schliesst Unternehmen aus, die mehr als 20 % ihres Umsatzes mit Atomenergie, Uranabbau oder wesentlichen Komponenten für Kernreaktoren erzielen. Ausgenommen sind Firmen mit einer verbindlichen Ausstiegsstrategie.
  • Geächtete Waffen: Die Finanzierung (direkt und indirekt) von Unternehmen, die geächtete Waffen (z. B. Streumunition, ABC-Waffen, Antipersonenminen) herstellen oder damit handeln, ist vollständig ausgeschlossen.
  • Kriegsmaterial: Es erfolgen keine Kredite oder Kaufempfehlungen für Unternehmen, die mehr als 10 % ihres Umsatzes mit Kriegsmaterial oder als spezialisierte Zulieferer erzielen.
  • Agrarrohstoffe: Um die Ernährungssicherheit nicht zu gefährden, betreibt die BKB keinen Eigenhandel mit Agrarrohstoffen und emittiert keine darauf basierenden strukturierten Produkte.
  • Palmöl: Die Bank sieht von Kaufempfehlungen und Krediten für Unternehmen ab, die als Produzenten von Palmöl klassifiziert sind, um den Schutz von Regenwäldern und indigenen Rechten zu unterstützen.
  • Internationale Arbeitsgrundrechte: Unternehmen, die in gravierende Kontroversen bezüglich der ILO-Kernarbeitsnormen (z. B. Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung) verwickelt sind, werden ausgeschlossen

Richtlinien zur Verantwortung in der Beschaffung

Richtlinien zur Verantwortung in der Beschaffung

Die BKB achtet auch bei ihren eigenen Betriebsabläufen auf Nachhaltigkeit. Dies betrifft die Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen sowie das Gebäudemanagement.

Anforderungen an unsere Partner

Von ihren Lieferanten erwartet die BKB die strikte Befolgung der Umweltgesetzgebung sowie die Einhaltung hoher sozialer Standards:

  • Faire Arbeitsbedingungen: Einhaltung branchenüblicher Entlöhnung und Arbeitsschutzbestimmungen.
  • Soziale Gerechtigkeit: Verbot von Kinderarbeit und Diskriminierung.
  • Vermeidung von Dumping: Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping sowie Wettbewerbsverzerrungen.

Verbindlichkeit

Lieferanten gewährleisten die Einhaltung dieser Mindeststandards durch die Unterzeichnung einer Nachhaltigkeitsvereinbarung. Im Bereich des Gebäudemanagements in der Schweiz wird eine entsprechende Selbstverpflichtung verlangt. Ein erheblicher Verstoss gegen diese Vereinbarungen kann zum Widerruf von Aufträgen oder zur Kündigung der Zusammenarbeit führen.

Nachhaltigkeitsvereinbarung für Lieferanten der Basler Kantonalbank

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