Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

Das neue Finanzdienstleistungsgesetz

Informationen über das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

Am 01.01.2020 ist das neue Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll namentlich eine Verbesserung des Anlegerschutzes erreicht werden. Das FIDLEG enthält zu diesem Zweck unter anderem Verhaltensregeln, die Finanzdienstleister gegenüber ihren Kundinnen und Kunden beim Erbringen bestimmter Finanzdienstleistungen einhalten müssen, wie z.B. Informationspflichten. Nicht alle Kundinnen und Kunden sind davon überhaupt oder gleich stark betroffen.

Wir möchten Sie als Kundin oder Kunde mit einigen wesentlichen Aspekten des FIDLEG und möglichen Auswirkungen auf Ihre Beziehung zur Basler Kantonalbank vertraut machen. Dazu haben wir das Dokument «Informationen über das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)» erstellt.

Best Execution


Für die Ausführung von Kundenaufträgen zum Zweck des Erwerbs oder der Veräusserung von Finanzinstrumenten haben wir Ausführungsgrundsätze festgelegt. Diese definieren, wie die Basler Kantonalbank für ihre Kundinnen und Kunden das bestmögliche Ergebnis bei der Ausführung von Aufträgen erzielt.

Die Zuteilungen bei öffentlichen Emissionen und Platzierungen im Kapitalmarkt richten sich nach den Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung.

Umgang mit Interessenkonflikten


Die Basler Kantonalbank hat angemessene organisatorische Massnahmen getroffen, um Interessenkonflikte, die bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen entstehen können, nach Möglichkeit zu vermeiden oder die Benachteiligung ihrer Kundinnen und Kunden auszuschliessen, sollte sich ein Interessenkonflikt nicht vollständig vermeiden lassen.

Basisinformationsblätter

Basisinformationsblätter (BIB) zu Finanzinstrumenten können hier abgerufen werden.

Anlagestrategien, Finanzdienstleistungen und Finanzinstrumente

Die Informationen zur Funktionsweise und den Risiken von Anlagestrategien, Finanzdienstleistungen und Finanzinstrumenten können hier abgerufen werden.