Finanzdienstleistungen

Informationen über das Finanzdienstleistungsgesetz

Am 1. Januar 2020 trat das Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) in Kraft. Dieses bezweckt einerseits eine Verbesserung des Kundenschutzes und andererseits die Schaffung vergleichbarer regulatorischer Rahmenbedingungen für das Erbringen bestimmter Finanzdienstleistungen durch verschiedene Finanzdienstleister (Banken, Vermögensverwalter etc.).
Im Zentrum stehen dabei Verhaltensregeln, die Finanzdienstleister gegenüber ihren Kundinnen und Kunden bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen im Bereich des Anlagegeschäfts (nachstehend «Finanzdienstleistungen») einhalten müssen. Diese ergänzen die zivilrechtlichen Bestimmungen, welche für die Vertragsverhältnisse zwischen den Kundinnen und Kunden und der [Basler Kantonalbank (nachfolgend «BKB») massgebend sind.
Mit dem Dokument «Informationen über das Finanzdienstleistungsgesetz» informiert die BKB ihre Kundinnen und Kunden über dessen Einfluss auf die Kundenbeziehungen.

Finanzdienstleistungen der Basler Kantonalbank sowie Einsatz eigener und fremder Finanzinstrumente

Die Basler Kantonalbank (BKB) bietet ihren Kundinnen und Kunden verschiedene Finanzdienstleistungen an. Damit unterstützt sie ihre Kundinnen und Kunden bei der Erreichung von deren Zielen. Zu diesem Zweck entwickelt die BKB individuelle Konzepte und bietet umfassende Vermögensverwaltungs- und Anlageberatungsdienstleistungen für alle Kundengruppen an. Zu diesen zählen Privatkunden, Geschäftskunden und Private-Banking-Kunden. Zum Dienstleistungsangebot gehört schliesslich auch die blosse Ausführung von Kundenaufträgen (Execution Only).
Im Rahmen der angebotenen Finanzdienstleistungen kommen nebst Finanzinstrumenten von Drittanbietern (fremde Finanzinstrumente) auch eigene Finanzinstrumente der BKB zum Einsatz bzw. werden solche empfohlen. Das Angebot, die Empfehlung oder der Einsatz eigener Finanzinstrumente kann zu einem Interessenkonflikt der BKB führen (siehe dazu «Informationsblatt zum Umgang mit Interessenkonflikten»).

Umgang mit Interessenkonflikten

Rechtliche Hinweise zum Umgang mit Interessenkonflikten

Im Rahmen der Geschäftstätigkeit einer Bank können Interessenkonflikte auftreten. Die Basler Kantonalbank (BKB) ist bestrebt, ihre Geschäftstätigkeit in einer Weise zu betreiben, dass die Interessen der Bank und ihrer Mitarbeitenden den Interessen der Kundinnen und Kunden nicht entgegenstehen.
Mit dem Informationsblatt «Umgang mit Interessenkonflikten» informiert die BKB ihre Kundinnen und Kunden darüber sowie über ausgewählte Massnahmen, die diesbezüglich getroffen wurden. Über den Umgang mit Interessenkonflikten im Zusammenhang mit dem Erbringen von Finanzdienstleistungen gemäss dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) wird in Ziffer 5 des Informationsblatts informiert.

Best Execution


Für die Ausführung von Kundenaufträgen zum Zweck des Erwerbs oder der Veräusserung von Finanzinstrumenten haben wir Ausführungsgrundsätze festgelegt. Diese definieren, wie die Basler Kantonalbank für ihre Kundinnen und Kunden das bestmögliche Ergebnis bei der Ausführung von Aufträgen erzielt.

Die Zuteilungen bei öffentlichen Emissionen und Platzierungen im Kapitalmarkt richten sich nach den Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung.

Basisinformationsblätter

Basisinformationsblätter (BIB) zu Finanzinstrumenten können hier abgerufen werden.

Anlagestrategien, Finanzdienstleistungen und Finanzinstrumente

Die Informationen zur Funktionsweise und den Risiken von Anlagestrategien, Finanzdienstleistungen und Finanzinstrumenten können hier abgerufen werden.

Hilfe & Kontakt

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