Einlagensicherung und Staatsgarantie

Einlagensicherung

Im Fall des Konkurses einer Bank schützt das System der Einlagensicherung Guthaben von Kunden bis CHF 100 000 vor dem Verlust (gemäss Regelung im Gesetz). Diese gesicherten Guthaben werden rasch ausbezahlt.

Guthaben bei der Basler Kantonalbank sind durch das System der Einlagensicherung gesichert.

Weitere Informationen zur Einlagensicherung finden Sie auf der Internetseite www.esisuisse.ch.

Staatsgarantie

Die Basler Kantonalbank verfügt über eine Staatsgarantie (§ 9 des Gesetzes über die Basler Kantonalbank). Danach haftet der Kanton Basel-Stadt für die Verbindlichkeiten der Basler Kantonalbank, soweit ihre eigenen Mittel nicht ausreichen.

Im Rahmen der Staatsgarantie haftet der Kanton Basel-Stadt somit beispielsweise für Einlagen auf Privat- und Sparkonten, Festgeldanlagen und Guthaben auf Freizügigkeits- und Vorsorgekonten bei der Basler Kantonalbank, aber auch für Verbindlichkeiten der Basler Kantonalbank aus Kassenobligationen und Anleihensobligationen. Die Staatsgarantie des Kantons Basel-Stadt geht damit über die für alle Schweizer Banken geltende Einlagensicherung von maximal CHF 100 000 pro Kunde hinaus.

Nicht von der Staatsgarantie erfasst sind:

  • Partizipationskapital der Basler Kantonalbank
  • Nachrangige Verbindlichkeiten der Basler Kantonalbank,
  • Verbindlichkeiten der Basler Kantonalbank gegenüber Tochtergesellschaften und kontrollierten Unternehmen und deren Gläubiger oder Gesellschafter,
  • Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaften und kontrollierten Unternehmen selbst.

Die Basler Kantonalbank entschädigt den Kanton für die Staatsgarantie.