Sparen-3-Konto

Fürs Alter vorsorgen und dabei Steuern sparen

Sie möchten fürs Rentenalter solide vorsorgen? Dann ist ein Sparen-3-Konto die richtige Wahl. Mit der Säule 3a legen Sie Kapital auf die Seite und sparen Steuern. Wann und wie viel Sie einzahlen, bestimmen Sie bis zum Maximalbetrag selber.
  • Einbezahlte Beträge können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen
  • In Wertschriften anzulegen erhöht Ihre Renditechancen
  • Ihr Erspartes können Sie für den Kauf eines Eigenheims nutzen

Bauen Sie auf Ihre dritte Säule

Wie viel Vorsorgekapital können Sie in der 3. Säule eigentlich ansparen? Finden Sie es jetzt raus.

Geeignet für

Geeignet für

Angestellte oder selbstständig erwerbende Personen mit AHV-pflichtigem Erwerbseinkommen.

Preise und Konditionen

Preise und Konditionen

Währung CHF
Verfügbarkeit
  • Sie erreichen das ordentliche AHV-Rentenalter
  • Vorbezug oder Aufschub: frühestens 5 Jahre vor Erreichen des Rentenalters bzw. bei weiterer Erwerbstätigkeit bis maximal 5 Jahre danach

Ein vorzeitiger Bezug ist in diesen Fällen möglich:

  • Sie erwerben Wohneigentum für den Eigenbedarf
  • Sie amortisieren eine Hypothek bei selbst genutztem Wohneigentum
  • Sie nehmen eine selbstständige Erwerbstätigkeit im Haupterwerb auf (innerhalb eines Jahres nach der Aufnahme)
  • Sie kaufen sich in eine Pensionskasse ein
  • Sie wechseln die Branche innerhalb der selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Sie wandern aus der Schweiz aus
  • Sie beziehen eine ganze Invalidenrente
Kontoeröffnung Kostenlos
Kontoführung Kostenlos
Kontoauszüge Kostenlos jährlich per 31. Dezember, weitere Auszüge sowie alle Auszüge an Dritte 1 CHF
Kontoabschluss Kostenlos jährlich per 31. Dezember
Kontosaldierung CHF 20
Bearbeitungsgebühren

Für die Auflösung im Rahmen der Wohneigentumsförderung werden folgende Bearbeitungsgebühren verrechnet:

  • Kostenlos bei Finanzierung durch Konzern BKB
  • 200 CHF bei Finanzierung durch Drittbank
  • 500 CHF bei Objekten im Ausland

Verrechnungssteuer Keine
Porti Keine

Zinsen

Zinsen

1,000 %

Einzahlungsbeschränkungen im Rahmen der steuerlich abziehbaren Maxima:

  • Erwerbstätige mit Pensionskasse: max. CHF 7 056
  • Erwerbstätige ohne Pensionskasse: 20 % des Erwerbseinkommens max. CHF 35 280

Zusatzleistungen

Zusatzleistungen

Daueraufträge Nicht verfügbar
E-Banking Verfügbar
Maestro-Karte Nicht verfügbar
Mastercard oder Visa Kreditkarte Nicht verfügbar
Orange Einzahlungsscheine Kostenlos
Rote Einzahlungsscheine Gebührenpflichtig gemäss «Zahlungsverkehr»
Zahlungsaufträge Nicht verfügbar
Verbindung zu Wertschriftendepot Gebührenpflichtig gemäss «Konditionen Anlagegeschäft»

Gut zu wissen

Gut zu wissen

  • Früh zu starten, lohnt sich: Wenn Sie frühzeitig mit der Altersvorsorge beginnen, führen Sie nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard weiter. Dazu setzen Sie das Geld aus allen drei Säulen ein.
  • Sie können jährlich Beiträge bis zum gesetzlichen Maximalbetrag einzahlen.
  • Über die Vorsorgegelder können Sie fünf Jahre vor dem AHV-Rentenalter verfügen.
  • Bei der Auszahlung wird das Guthaben zu einem reduzierten Steuersatz versteuert.
  • Im Rahmen der Wohneigentumsförderung können Sie das Kapital vorher beziehen. Das gilt zum Beispiel für den Kauf eines Eigenheims, für die Renovation oder den Ausbau eines Dachstocks.

Wie können wir Sie unterstützen?

Besuchen Sie uns in einer unserer Filialen oder vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch.

Wir sind für Sie da

Kundenservice

E-Banking Service 061 266 36 36