Freizügigkeitskonto

Guthaben aus der beruflichen Vorsorge deponieren

Sie verändern sich beruflich und sind vorübergehend keiner Pensionskasse angeschlossen? Dann ist das Freizügigkeitskonto Ihre Lösung. Dort ist Ihr Erspartes aus der beruflichen Vorsorge gut aufgehoben.
  • Freizügigkeitsguthaben und Zinserträge sind steuerfrei
  • In Wertschriften anlegen erhöht Ihre Renditechancen
  • Sie können sich das Freizügigkeitskonto auszahlen lassen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen (siehe Preise und Konditionen).

Geeignet für

Geeignet für

Bei einer Berufspause muss der berufliche Vorsorgeschutz gewährleistet bleiben. In folgenden Lebenssituationen könnte dieser Fall eintreten:

  • Bei einem Stellenwechsel, bei dem Sie nicht das gesamte Freizügigkeitsguthaben in die neue Pensionskasse einbringen müssen
  • Bei beruflicher Selbstständigkeit
  • Bei einer Scheidung
  • Bei einer Babypause
  • Bei längerem Auslandaufenthalt
  • Bei Verlust der Arbeitsstelle
  • Bei einer nicht berufsbegleitenden Aus- oder Weiterbildung

Preise und Konditionen

Preise und Konditionen

Währung CHF
Verfügbarkeit

Die Freizügigkeitsstiftung der BKB zahlt das Vermögen aus

  • wenn Sie das BVG-Rentenalter erreichen
  • frühestens 5 Jahre bevor Sie das BVG-Rentenalter erreichen und bis maximal 5 Jahre danach

Die Freizügigkeitsstiftung der BKB kann das Vermögen unter folgenden Voraussetzungen vorzeitig auszahlen:

  • Sie nehmen eine selbstständige Erwerbstätigkeit im Haupterwerb auf (innerhalb 1 Jahres nach der Aufnahme)
  • Sie finanzieren selbst genutztes Wohneigentum (erstmals frei wählbar, dann alle 5 Jahre)
  • Sie verlegen Ihren Wohnsitz ins Ausland und sind in der Schweiz nicht mehr erwerbstätig
  • Sie kaufen sich in eine Pensionskasse ein
  • Sie erhalten eine volle Invalidenrente der Eidg. Invalidenversicherung
  • Im Todesfall (an die Begünstigten)
Kontoeröffnung Kostenlos
Kontoführung

Kontoführungsgebühr ab 01.02.2022:

CHF 1 pro Monat für:

  • Kunden, die jünger als 30 sind
  • Kunden, die eine Hypothek bei der BKB haben
  • Kunden mit Konto- und Depotvermögen pro Kundenstamm jederzeit mehr als CHF 25 000.
  • Zu diesem Vermögen zählen:
    • alle Privatkonti
    • alle Depotwerte
    • alle Sparkonti (ohne Mietkautionen, inkl. 2. und 3. Säule)
  • Privatkundenpaket-Inhaber: für zusätzliche Konti ausserhalb Bankpaket für Privatkunden
  • Ansonsten CHF 3 pro Monat bzw. mit E-Set* CHF 2 pro Monat.
*Kundenbeziehung ausschliesslich mit E-Dokumenten

 

Kontoauszüge Kostenlos jährlich per 31. Dezember, weitere Auszüge sowie alle Auszüge an Dritte 1 CHF
Kontoabschluss Kostenlos jährlich per 31. Dezember
Kontosaldierung CHF 20
Bearbeitungsgebühr

Für die Auflösung im Rahmen der Wohneigentumsförderung werden folgende Bearbeitungsgebühren verrechnet:

  • 200 CHF bei Finanzierung durch Konzern BKB
  • 300 CHF bei Finanzierung durch Drittbank
  • 500 CHF bei Objekten im Ausland
Verrechnungssteuer Keine
Porti Keine

Zinsen

Zinsen

0,600 %, keine Verzinsungslimite

Zusatzleistungen

Zusatzleistungen

E-Banking Verfügbar
Maestro-Karte Nicht verfügbar
Mastercard oder Visa Kreditkarte Nicht verfügbar
Einzahlungsscheine Nicht verfügbar
Zahlungsaufträge Nicht verfügbar
Verbindung zum Wertschriftendepot Gebührenpflichtig gemäss «Konditionen Anlagegeschäft»

Gut zu wissen

Gut zu wissen

  • Bei einer Berufspause muss der berufliche Vorsorgeschutz gewährleistet bleiben. Sie brauchen deshalb eine Lösung für Ihr Vorsorgeguthaben, wenn Sie vor dem Rentenalter aus einer Pensionskasse austreten.
  • Sobald Sie wieder einer Pensionskasse angeschlossen sind, können Sie die Vorsorgegelder dorthin übertragen.
  • Ein Freizügigkeitskonto ist insbesondere in folgenden Situationen nötig:

    - Sie arbeiten vorübergehend nicht und sind keiner Pensionskasse angeschlossen.
    - Ihr Guthaben aus der beruflichen Vorsorge kann nicht sofort oder nicht vollständig an die neue Pensionskasse überwiesen werden.
    - Sie machen sich beruflich selbstständig im Haupterwerb.
    - Sie erhalten aus Scheidung einen Vorsorgeausgleich und sind keiner Pensionskasse angeschlossen.
    - Sie nehmen unbezahlten Urlaub, zum Beispiel für eine Babypause oder einen Auslandsaufenthalt. Dies gilt, wenn Sie dazu Ihre Pensionskasse verlassen müssen.
    - Sie verlieren Ihre Stelle.
    - Sie machen eine Aus- oder Weiterbildung und arbeiten nicht oder wenig. Dies gilt, wenn Ihr Lohn kleiner ist als die Schwelle für den Eintritt in die Pensionskasse.

Wie können wir Sie unterstützen?

Besuchen Sie uns in einer unserer Filialen oder vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch.