Nachehelicher Unterhalt, adé! – So sichern Frauen sich finanziell ab

Jede achte geschiedene Frau in der Schweiz lebt heute von Sozialhilfe. Zu diesem Schluss kommt eine Studie der Eidgenössischen Kommission für Familienfragen. Und seit das Bundesgericht die Praxis rund um den nachehelichen Unterhalt Schritt für Schritt zusätzlich verschärft hat, wird die private Vorsorge für Frauen wichtiger als je zuvor.
Am 16.11.2022 in Rund ums Geld von Melanie Bissig

Das Wichtigste in Kürze

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Folgen einer Scheidung können besonders für Frauen, die ihre Karriere aufgrund der Babypause und Kindererziehung noch immer am häufigsten hintenanstellen, gravierend sein.
  • Gerade wegen der neuen Unterhaltspraxis des Bundesgerichts in der Schweiz wird die private Vorsorge immer wichtiger.
  • Wie können Frauen sich jetzt am besten absichern? Wir haben 5 Tipps für Sie zusammengestellt. 

Scheidung: Die Folgen sind gravierend

Schön ist eine Scheidung definitiv nicht: sowohl Frauen als auch Männer sind danach emotional meist noch lange Zeit traumatisiert. Das einst glückliche Paar muss sich oft von Grund auf neu orientieren und erstmal an die neue Realität nach der Ehe gewöhnen. Hat das geschiedene Paar Kinder, kommen zusätzliche emotionale Belastungen hinzu, die es zu bewältigen gilt. Und als ob die negativen Emotionen nicht bereits genug wären: häufig kündigen sich schon bald ernsthafte finanzielle Probleme an. Am stärksten betroffen: vor allem Frauen. Denn gerade sie fühlen sich heute oft noch primär für die Kindererziehung in einer Ehe verantwortlich: Sobald sich ein Kind ankündigt, reduzieren viele Frauen ihr Pensum oder kündigen ihre Stelle auf den Geburtstermin. Legt Frau ihre berufliche Laufbahn der Kinder wegen jedoch auf Eis, drohen ihr nach einer allfälligen Scheidung potentiell noch viel grössere Unsicherheiten:

  • Wie geht es weiter mit mir?
  • Kann ich schnell wieder ins Berufsleben einsteigen (obwohl die Kinder womöglich noch klein sind?
  • Habe ich eine Unterhaltspflicht oder Unterhaltsanspruch?
  • Reichen die Unterhaltszahlungen (falls sie mir zustehen) zum Leben aus?
  • Was ist mit meiner AHV-Vorsorge während der Babypause? Bestehen Lücken?

Jede 8. Frau in der Schweiz lebt nach der Scheidung von Sozialhilfe

Diese und andere Fragen rücken dann schnell in den Vordergrund und bestimmen über den Wohlstand der Betroffenen. Doch erschreckend, aber wahr: Laut der Eidgenössischen Kommission für Familienfragen lebt heute jede achte geschiedene Frau in der Schweiz von Sozialhilfe. Auch die Vorsorgesituation von gar nicht und in Teilzeit arbeitenden Frauen lässt schnell zu wünschen übrig - die 2. Säule füllt sich bei allfälligen Pausen innerhalb der beruflichen Laufbahn nicht, die Vorsorgelücke wird immer grösser. Auffüllen lässt sich diese schliesslich nur mit freiwilligen Einzahlungen in die Säule 3a (siehe Grafik).

Grafik: Rente im prozentualen Verhältnis zum letzten Jahreslohn: Ohne eine 3. Säule drohen Frauen und Männern  in der Schweiz massive Vorsorgelücken

Automatischer Unterhaltsanspruch gehört der Vergangenheit an

Seit das Bundesgericht nun seine Praxis in Bezug auf das Recht auf persönlichen Unterhalt Schritt für Schritt verschärft hat und keine automatische Unterhaltspflicht bzw. kein automatischer Unterhaltsanspruch mehr besteht, wird es gerade für nichterwerbstätige Frauen brenzlig. Zur neuen Scheidungspraxis in der Schweiz gehört nämlich Folgendes:

Das Gericht geht neu in einem Scheidungsfall davon aus, dass...

  • ... in der Ehe beide gleichberechtigt waren, sprich, sich gleichermassen um die Kinder gekümmert haben.
  • ... beide in der Ehe arbeiteten und finanziell unabhängig voneinander waren.

Was ändert sich noch...?

  • Nachehelicher Unterhalt wird nach strengeren Kriterien festgelegt
  • Nachehelicher Unterhalt nur noch nach individueller Prüfung, ob eine Ehe 'lebensprägend' für jemanden war (früher: Begriff 'lebensprägend' galt für das Bundesgericht automatisch nach zehn Jahren Ehe)
  • Die Unzumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit ab 45 Jahren gilt neu nicht mehr.
Quelle: guider.ch

Gerade Frauen, die also jahrelang in einem klassischen Rollenverhältnis lebten und sich um ihren Unterhaltsanspruch keine Sorgen machten, erleben nun grosse Unsicherheit. Doch was können sie jetzt tun?

Unterhaltsanspruch: Wie kann Frau sich absichern?

1. Sich keine Illusionen machen

1. Sich keine Illusionen machen

Ihre Ehe ist glücklich und niemand von Ihnen denkt auch nur annähernd an eine Scheidung? Machen Sie sich keine Illusionen. Denn niemand, der sich scheiden lässt, dachte, dass es einmal soweit kommt. Zu wissen, wie Ihre persönliche Situation rund um den nachehelichen Unterhalt in einem Scheidungsfall aussehen würde ist weder nagativ noch  'schwarzmalerisch', sondern rational. Und: Rationalität hat bekanntlich noch nie geschadet.

2. Rollen in der Familie bewusst wählen

2. Rollen in der Familie bewusst wählen

Die Rollenverteilung in der Familie entscheidet meist darüber, wie die finanzielle Situation rund um den nachehelichen Unterhalt nach einer allfälligen Scheidung aussieht. Der Entscheid sollte daher bewusst getroffen werden: Wer kümmert sich in der Ehe um Kinder? Wer arbeitet in welchem Pensum weiter? Wer macht was im Haushalt? Jeder sollte sich grundsätzlich in der eigenen Rolle wohlfühlen, sich aber der positiven sowie negativen Folgen bei einer allfälligen Scheidung bewusst sein. Flexibel bleiben ist hier wichtig: wer merkt, dass der Partner oder die Partnerin mit der eigenen Rolle nicht (mehr) zufrieden ist oder sich aufgrund dieser um seine finanzielle Zukunft sorgt, sollte ein offenes Gespräch suchen.

3. Faire Vereinbarungen für den Scheidungsfall treffen

3. Faire Vereinbarungen für den Scheidungsfall treffen

Normalerweise werden Details zum Unterhalt bei einer Scheidung in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Diese kann man jedoch auch aus freiem Willen und nach reichlichen Überlegungen erstellen, solange die Beziehung intakt ist. Dies erhöht die Chancen, dass der nacheheliche Unterhalt im Ernstfall fair geregelt ist. Die Vereinbarung sollte folgende Punkte enthalten:

  • Titel: 'Antizipierte Scheidungsvereinbarung'
  • Name, Vorname, Adressen der Ehegatten bzw. Ehegattinen
  • Anspruch oder Verzicht auf Unterhaltszahlungen bei kinderloser Ehe bei Voll- und Teilzeitarbeit; Höhe des jeweiligen Anspruchs
  • Anspruch oder Verzicht auf Unterhaltszahlungen wenn Kinder aus der Ehe hervorgehen bei Voll- und Teilzeitarbeit; Höhe des jeweiligen Anspruchs
  • Datum, Unterschrift beider Ehegatten bzw. Ehegatten

Wichtig: Eine öffentliche Beurkundung der Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt ist im Unterschied zum Ehevertrag nicht nötig. Die Vereinbarung muss jedoch im Fall eines Scheidungsantrages noch vom Scheidungsgericht bewilligt werden.

4. Beschäftigungsart über die Zeit in der Ehe schriftlich festhalten

4. Beschäftigungsart über die Zeit in der Ehe schriftlich festhalten

In manchen Fällen hat ein Ehegatte bzw. eine Ehegattin auch der neuen Gesetzgebung nach noch Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung. Zum Beispiel dann, wenn der eigene Karriereweg nicht so gegangen werden konnte, wie geplant. Ohne schriftliche Belege dafür wird ein Beweis allerdings schwierig. Eine Möglichkeit wäre es daher vor der Ehe die jeweiligen Einkommen beider Partnerinnen bzw. Partner schriftlich festzuhalten und diese während der Ehe laufend zu aktualisieren. Ebenfalls wichtig sind schriftliche Belege allfälliger beruflicher Pläne oder offizieller Potenzialsbeurkundungen (wie z.B. Beurteilungen des Arbeitgebers). So stehen Sie nachher nicht mit leeren Händen da, wenn es darauf ankommt. Frauen kann grundsätzlich geraten werden, bei einer abzeichnenden Scheidung aktiv den Bewerbungsprozess  aufzunehmen oder das Arbeitspensum zu erhöhen. Denn ob und wie viel einem tatsächlich an Unterhaltszahlungen zusteht, entscheiden am Ende die Behörden.

5. Früh genug eine 3. Säule anlegen und langfristig vorsorgen

5. Früh genug eine 3. Säule anlegen und langfristig vorsorgen

Die Vorsorge, bzw. die 3. Säule ist in der heutigen Zeit - und vor allem für Frauen - unverzichtbar. Vor allem die Frauen, deren Leben von Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit aufgrund der Babypause geprägt ist, sollten früh genug in ihre 3. Säule einzahlen. So beugen sie am besten Problemen rund um den Unterhalt vor. Und nein - es muss nicht immer der jährliche Maximalbetrag sein. Doch auch wer 'nur' 100 Franken pro Monat in die eigene Vorsorge investiert, fährt damit allemal besser als es nicht zu tun. Insbesondere, da man Einzahlungen in die 3. Säule vom steuerbaren Einkommen abziehen kann.

3a-Maximalbeträge 2022 & 2033

  Personen, die durch den Arbeitgeber einer Pensionskasse angeschlossen sind   Selbstständige ohne Pensionskasse 
 2022  6883 CHF  34 416 CHF
 2023  7056 CHF  35 280 CHF

Unser Experten-Tipp: Das Vorsorgen mit Wertschriften ist im heutigen Zinsumfeld besonders empfehlenswert. Damit profitiert Frau (aber auch Mann) über einen längeren Zeithorizont von attraktiven Renditechancen. Allfällige Kurssrückschläge sind an der Börse normal und lassen sich dank des langen Vorsorgezeitraumes ausgleichen.

Haben Sie Fragen zum nachehelichen Unterhalt und Ihrer Vorsorgesituation? Lassen Sie sich jetzt von unseren Vorsorgeexpertinnen- und Experten beraten. Gemeinsam unternehmen wir die alle wichtigen Schritte für Ihre abgesicherte Zukunft.

Melanie Bissig

Fachspezialistin Vorsorge & Pensionierung

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