«Die beste Absicherung bietet die eingetragene Partnerschaft»

Wie können sich gleichgeschlechtliche Paare bestmöglich absichern? Würde sich bei einem Ja zur «Ehe für alle» etwas an der Vorsorge-Situation ändern? All das und mehr verrät Nadja Herz, Rechtsanwältin und Co-Präsidentin der Lesbenorganisation Schweiz.
Am 01.09.2021 in Rund ums Geld von Nadja Herz

Was war Ihr Anreiz, sich nicht nur politisch, sondern auch juristisch für die Lesbenorganisation Schweiz (LOS) einzusetzen?

Schon während dem Studium Ende der 80er-Jahre begann ich, mich mit Rechtsfragen für gleichgeschlechtliche Paare zu beschäftigen, denn ich merkte, dass hier ein grosser Bedarf und Ungerechtigkeit besteht. Ich wollte einfach den betroffenen Paaren Hilfe und Unterstützung anbieten, die sie bei anderen Anwältinnen und Anwälten vielleicht nicht erhielten, weil das fachspezifische Knowhow fehlte. Diese Tätigkeit mache ich also schon lange, nebst meinem zweiten Fachgebiet, dem Bau- und Immobilienrecht. Die juristischen Themen haben sich im Laufe der Jahre allerdings stark gewandelt.

Daneben war mir immer auch sehr wichtig, auf politischer Ebene etwas zu bewegen und die gesamtgesellschaftliche Situation zu verbessern. Deswegen habe ich Anfang der 1990er Jahre die Lesbenorganisation Schweiz mitgegründet, wo ich bis heute aktiv mitwirke – aktuell als Co-Präsidentin.

Wie hat sich die Situation von gleichgeschlechtlichen Paaren in den letzten 30 Jahren verändert?

Die Situation hat sich grundlegend verändert – vieles ist besser geworden. Vor 30 Jahren waren Schwule und Lesben gesellschaftlich kaum sichtbar. Es waren verschwiegene Orte, an denen sie sich treffen mussten. Und viele Menschen kannten gar keine gleichgeschlechtlichen Paare, weil alle so versteckt lebten. Entsprechend desolat war die Gesamtsituation und insbesondere die rechtliche Situation. So gab es etwa für binationale Paare keine legale Möglichkeit in der Schweiz zusammen zu leben und lesbische Frauen mussten bei einer Scheidung um das Sorgerecht für ihre Kinder fürchten.

Heute sind gleichgeschlechtliche Partnerschaften gesellschaftlicher Alltag, die Akzeptanz ist gestiegen, obwohl es immer noch Diskriminierungen gibt. Auch in rechtlicher Sicht hat sich viel getan: Ein grosser Meilenstein war sicherlich die Einführung der eingetragenen Partnerschaft auf nationaler Ebene im Jahr 2007. Diese bietet gleichgeschlechtlichen Paaren in vielen Punkten fast dieselben Rechte wie die klassische Ehe – vor allem in der Vorsorge und im Erbrecht.
Rein formell hätten gleichgeschlechtliche Paare bei einem Ja zur «Ehe für alle» dieselben Voraussetzungen wie ein verheiratetes heterosexuelles Paar.
Nadja Herz, Rechtsanwältin und Co-Präsidentin der Lesbenorganisation Schweiz

Setzen sich homosexuelle Paare bewusster mit Vorsorgethemen auseinander als heterosexuelle Paare?

Gleichgeschlechtliche Paare setzen sich tendenziell mehr mit ihrer rechtlichen Situation auseinander. Es ist ihnen eher bewusst, dass sie möglicherweise nicht genügend abgesichert sind. Obwohl heutzutage mit der eingetragenen Partnerschaft eigentlich ein guter Schutzmechanismus besteht. Gerade im Konkubinat sind homosexuelle Paare – mehr als heterosexuelle Paare – sensibilisiert darauf, dass sie zusätzlich vorsorgen müssen.

Wo sehen Sie in unserem Vorsorgesystem aktuell die grössten Nachteile für homosexuelle Paare?

Aktuell bestehen rechtliche Unterschiede im Bereich des Güterrechts, der AHV-Witwenrente für Frauenpaare und insbesondere bei der rechtlichen Absicherung der Kinder. Da gemäss heutiger Rechtslage ein gleichgeschlechtliches Paar nicht von Anfang an gemeinsam Eltern sein kann, sondern ein Adoptionsverfahren durchlaufen muss, sind die Kinder und die Partnerinnen bzw. Partner während längerer Zeit ungenügend abgesichert.

Einen grossen Nachteil sehe ich zudem in der sogenannten Heiratsstrafe, die auch bei eingetragenen Partnerschaften zum Tragen kommt. Der steuerliche Nachteil ist besonders hoch, wenn beide in der Partnerschaft Vollzeit arbeiten bzw. beide Partnerinnen oder Partner ungefähr gleich viel verdienen. Bei gleichgeschlechtlichen Paaren gibt es diese Konstellation deutlich häufiger, weil Gleichberechtigung auch im beruflichen und privaten Bereich stärker gelebt wird oder sie kinderlos leben. Die hohe finanzielle Belastung durch die Heiratsstrafe hält viele Paare ab, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Das ist insofern einschneidend, als das Vorsorgesystem sehr stark auf den Zivilstand ausgerichtet ist. Wenn ich verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft lebe, bin ich viel besser abgesichert.

Welche rechtlichen Auswirkungen hätte ein Ja zur «Ehe für alle» in Bezug auf die Vorsorge? Hätten gleichgeschlechtliche Paare dann dieselben Voraussetzungen wie heterosexuelle Paare?

Rein formell hätten gleichgeschlechtliche Paare bei einem Ja zur «Ehe für alle» fast dieselben Voraussetzungen wie ein verheiratetes heterosexuelles Paar. Unterschiede gäbe es dann nur noch bei der Absicherung der Kinder. Das heisst aber nicht, dass die Lebenssituation dann für schwule und lesbische Paare urplötzlich genau dieselbe wäre. Die bestehenden Nachteile unseres Vorsorgesystems wären damit nicht aus der Welt geschafft: So hätten beispielsweise die faktisch tieferen Frauenrenten für ein lesbisches Paar immer noch grosse Auswirkungen – gerade für die ältere Generation, die unter anderen Strukturen aufwuchs. Erwähnt wurden auch bereits die faktischen Nachteile bei der Heiratsstrafe.

Drei Vorsorge-Tipps für gleichgeschlechtliche Paare von Nadja Herz

  • 1. Die beste Absicherung bietet klar die eingetragene Partnerschaft. Weil man so von Gesetzes wegen gut abgesichert ist. Allerdings empfiehlt es sich, die finanziellen Auswirkungen konkret zu prüfen, denn die steuerlichen Nachteile können erheblich sein. Auch die bei einer Eintragung reduzierte AHV-Rente ist zu berücksichtigen.
  • 2. Nicht eingetragene Paare brauchen unbedingt ein Testament. Auch bei eingetragenen Paaren ist ein Testament meist zu empfehlen. Im Hinblick auf den Todesfall ist eine eingetragene Partnerschaft sicher sinnvoll. Denn als unverheiratete Partnerin oder Partner zahlt man in vielen Kantonen hohe Erbschaftssteuern und hat weniger Spielraum, was den erbrechtlichen Pflichtteil angeht. Positiv auswirken wird sich auch hier die Reform des Erbrechts per 2023, wo die Pflichtteile von Kindern und Eltern reduziert resp. abgeschafft werden.
  • 3. Die Errichtung eines Vorsorgeauftrags und einer Patientenverfügung sind unbedingt empfehlenswert – und zwar unabhängig von Zivilstand und Alter. Das gilt für homo- und heterosexuelle Paare gleichermassen.

Nadja Herz

Rechtsanwältin und Co-Präsidentin der Lesbenorganisation Schweiz

Die Rechtsanwältin Nadja Herz ist auf Bau- und Immobilienrecht sowie die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare spezialisiert. Seit über 30 Jahren fungiert sie als Vertrauensanwältin für gleichgeschlechtliche Paare. Sie ist Co-Präsidentin der Lesbenorganisation Schweiz (LOS), die sie Anfang der 1990er Jahre mitgegründet hatte und wirkte aktiv am Zustandekommen des Gesetzes über die eingetragene Partnerschaft und an der Gesetzesvorlage zur Ehe für alle mit, über die wir am 26.09.2021 abstimmen werden.

Unser E-Newsletter