Gender Pension Gap: So sichern sich Frauen finanziell ab

Zwischen Frauen und Männern besteht in der Schweiz in vielen Lebensbereichen nach wie vor ein beachtlicher Gender Gap. So auch im Hinblick auf die Vorsorge, denn: Frauen haben eine im Schnitt um ein Drittel tiefere Pensionskassen-Rente als Männer. Was kann Frau tun um sich abzusichern?
Am 02.09.2020 in Rund ums Geld von Alexandra Müller
Während Frauen in der Schweiz im Allgemeinen länger leben als Männer, haben sie im Durchschnitt weniger Einkommen, Vermögen und niedrigere Pensionskassen-Renten – und zwar nicht zu knapp: Auswertungen zufolge bekommen Frauen im Schnitt ein Drittel weniger nach der Pensionierung. Dies ist vor allem auf die Unterschiede in der beruflichen Situation zurückzuführen: Während Männer noch immer grösstenteils Vollzeit arbeiten, wechseln viele Frauen nach der Baby-Pause auf ein Teilzeitpensum – zumindest eine Zeit lang, viel öfter aber langfristig. (Genaueres hierzu gibt es hier.) Dies führt schliesslich zu einem tieferem Durchschnittslohn und zu grossen Lücken in der beruflichen Vorsorge.

Frauen machen sich zu spät Gedanken

Generell machen sich viele Frauen erst bei einer allfälligen Scheidung zum ersten Mal Gedanken über ihre Pensionskasse und dritte Säule – dann ist es jedoch oft zu spät. Nicht selten kommt es vor, dass das sie erst mit Anfang 60 beginnen, sich ernsthaft mit der Pensionierung auseinanderzusetzen. Ebenfalls nicht selten haben sie bis dahin noch nichts für die private Vorsorge angespart. Dabei sollte man sich am besten bereits in jungen Jahren um seine zweite und dritte Säule zu kümmern. Spätestens 10-15 Jahre vor der Pensionierung sollte Frau schliesslich damit beginnen diese aktiv zu planen.

So sollte es NICHT laufen: Ein Beispiel

Sehen wir uns zum besseren Verständnis Leas Lebenssituation an: Lea (55) lebt seit vielen Jahren in Scheidung. Die zwei gemeinsamen Kinder Maya (23) und Paul (33), für die sie einst Alimente von ihrem Ehemann Jan (62) erhalten hat, leben bereits ihr eigenes Leben. Sie arbeitet noch immer – wie in der Zeit, als die Kinder noch klein waren – im Teilzeitpensum (50 Prozent). Zusammen mit dem Unterhalt für ihre eigene Existenz, den Paul bis heute für sie zahlt, reicht es ihr eigentlich ganz gut zum Leben. In einigen Jahren steht allerdings ihre Pensionierung an. Daran gedacht hat sie bisher jedoch nicht wirklich. Als Lea schliesslich per Zufall von ihrem Kundenberater auf Ihre Vorsorgesituation angesprochen wird, realisiert sie, dass es in Zukunft schwierig für sie werden könnte: Nach der Pensionierung wird ihr Gehalt wegfallen und sie wird ihren Lebensstandard im Ruhestand nicht mehr aufrechthalten können. Hierfür hätte sie sich rechtzeitig um ihre dritte Säule kümmern müssen. Dies ist jedoch nie passiert – Lea dachte, dass ihr Rentenguthaben für sie alleine ausreichend sein wird. Bis ihr der Kundenberater ihre Vorsorgelücke von mehreren Tausend Franken pro Monat aufzeigt…

Die Vorsorgelücke kann tückisch sein

Doch auch wenn es zu keiner Scheidung kommt, kann Frau Probleme nach der Pensionierung bekommen. Denn gut über die eigene Vorsorgesituation informiert sind leider nicht alle. Zu wenige wissen, wie gross ihre Vorsorgelücke wirklich ist und ebenfalls nur wenige Frauen lassen sich frühzeitig professionell beraten. Dies kann allerdings dazu führen, dass die Vorsorgelücke nach und nach so gross wird, dass man sie entweder gar nicht mehr oder nur noch unzureichend ausgleichen kann. Das Resultat: Eine zu tiefe Rente und grosse Abstriche, die Frau im Alter machen muss.

Reform AHV 21: Rente für Frauen bald erst mit 65?

Währenddessen steht die Gesetzgebung vor der Herausforderung, die zukünftigen Renten in der Schweiz zu sichern: Mit der Reformvorlage AHV 21 wird angestrebt, etwas gegen die Unterfinanzierung der AHV zu tun und es soll eine insgesamt günstigere Ausgangslage geschaffen werden. Unter anderem deshalb steht auch eine Anhebung des Rentenalters für Frauen zur Debatte. So sollen Frauen gemäss Vorlage – wie auch Männer – künftig erst mit 65 Jahren pensioniert werden. Sie müssten zwar also länger arbeiten, ihrer Pensionskasse würde dies jedoch guttun. Auch soll gemäss der Vorlage BVG 21 eine Halbierung des Koordinationsabzugs stattfinden, was bedeuten würde, dass Frauen, die Teilzeit arbeiten, von einem höheren BVG-versicherten Lohn profitieren würden. Die Vorlage tritt jedoch – sofern sie in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres vom Volk angenommen wird – frühestens 2022 in Kraft.

Lösung: Proaktives Sparen & bewusste Zukunftsplanung

Unabhängig davon, ob und wann die Reform stattfindet, sollten sich Frauen in Bezug auf Ihre Finanzen ein grosses Selbstbewusstsein zulegen und vor allem folgende drei Dinge tun:

  • Proaktive Sparstrategie: Möglichst schon in jungem Alter eine proaktive Sparstrategie wählen und das Geld in Vorsorgesparen und zu einem späteren Zeitpunkt in Einkäufe in die Pensionskasse investieren.
  • Einkommensbedarf berechnen: Berechnen Sie Ihren Einkommensbedarf nach der Pensionierung. In der Regel geht man davon aus, dass circa 70-90 Prozent des bisherigen Einkommens nötig sind, um nach der Pensionierung nicht plötzlich extrem kurz treten zu müssen. Um gar keine Abstriche im Alter vornehmen zu müssen, sollte die Vorsorgesituation umso besser sein. Ziehen Sie für die genaue Berechnung Ihres Bedarfs am besten einen Vorsorgeprofi der Basler Kantonalbank bei.
  • Ganzheitliche Beratung: Um Ihre Vorsorge optimal auf Ihre persönliche Situation anpassen zu können, muss man die Lebensumstände, die Wünsche und die Ziele der konkreten Person kennen. Frauen sollten also auch hier die Kundenberaterin, bzw. den Kundenberater ihres Vertrauens aufsuchen und ihr persönliches Gesamtbild erfassen lassen. So wird eine optimale Beratung und Optimierung ihrer Vorsorge sichergestellt.

Lassen Sie sich beraten

Da das sogenannte 3a-Vorsorgesparen, z.B. auch mit nachhaltigen Anlagen (und je nach dem auch Einkäufe in die Pensionskasse) die Vorsorgesituation von Frauen massiv verbessern können, sollte keine Zeit verloren werden. Diese wichtigen und leicht zugänglichen Massnahmen zu ignorieren, käme einer freiwilligen Zusage zur drohenden Altersarmut gleich. Nehmen Frauen ihre Zukunft jedoch bereits frühzeitig ernst und sorgen entsprechend für Ihren Ruhestand vor, steht der Wahrung ihres gewohnten Lebensstandards auch im Alter nichts mehr im Wege.

Alexandra Müller

Leiterin Finanzplanung

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