Der Traum vom Eigenheim: Kann die Pensionskasse helfen?

Viele träumen von den eigenen vier Wänden - einem Haus oder einer Wohnung - doch nicht alle schaffen es, sich den Traum zu erfüllen. Zumindest nicht, ohne vorbezogene Gelder aus der Pensionskasse als Eigenkapital zu verwenden. Was Sie dabei beachten sollten und warum hier Vorsicht geboten ist – erfahren Sie es jetzt.
Am 20.11.2019 in Rund ums Geld von Norbert Kärcher

Das müssen Sie über die Finanzierung mit Hilfe der beruflichen Altersvorsorge wissen

Um in der Schweiz eine Hypothek für ein Eigenheim aufzunehmen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises von der Käuferin bzw. vom Käufer selbst aufgebracht werden. Für durchschnittlich verdienende Arbeitnehmer ist dies oftmals nicht einfach. Eine mögliche Lösung kann es sein, die gesetzliche Wohneigentumsförderung (WEF) mittels beruflichem Vorsorgekapital zu beanspruchen, denn es ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, Geld aus der sogenannten 2. Säule vorzubeziehen. Der Rahmen dafür ist auf 10 Prozent des Kaufpreises beschränkt, also die Hälfte der Eigenmittel.



Zur 2. Säule gehören Einrichtungen und Begriffe wie:

Pensionskasse  Oft ein juristisch eigenständiges Institut zur Führung einer beruflichen Vorsorge für ein ganz bestimmtes Unternehmen.
Sammelstiftung für berufliche Vorsorge Eine Institution, welche Anschlussverträge für eine betriebliche Altersvorsorge anbietet. Dieses Angebot wird von Unternehmen genutzt, welche keine eigene Pensionskasse führen wollen.
Freizügigkeitskapital Entweder auf einem speziellen Konto einer Bank oder in einer spezifischen Police einer Versicherung




Aus den beiden erstgenannten Einrichtungen können sie per Pensionierung eine Rente beziehen. Ein Vorbezug reduziert also in den allermeisten Fällen – vorerst – Ihre Rente im Ruhestand. Freizügigkeitskapital hingegen kann nicht direkt in eine Rente umgewandelt werden. Die Leistung kann zwar zeitlich flexibel bezogen werden (5 Jahre vor, bzw. nach dem ordentlichen AHV-Pensionsalter), es wird jedoch stets eine einmalige Kapitalauszahlung sein.


Die am häufigsten verbreiteten Fälle von Bezügen aus der beruflichen Vorsorge:


Finanzierung & Baufinanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum

Ob Haus oder Wohnung: Bei der Anschaffung einer selbstgenutzten Immobilie muss es sich – damit ein WEF-Betrag aus der 2. Säule bezogen werden kann – um eine Immobilie handeln, die als eigener Hauptwohnsitz genutzt wird. Die Finanzierung eines Ferienobjektes mit Mitteln aus der Pensionskasse ist also ausgeschlossen.

Für die Baufinanzierung von Wohneigentum (Wohnung oder Haus) darf auf die verfügbaren Mittel der beruflichen Altersvorsorge zurückgegriffen werden. Mit Baufinanzierung ist an dieser Stelle die typische Situation der Neubauerrichtung gemeint, welche gestaffelt bezahlt werden soll.



Finanzierung von Renovationen & Amortisation von Hypotheken

Für Umbauten und Renovationen, die den Wert der Immobilie steigern, kann man ebenfalls Kapital aus der Pensionskasse vorbeziehen. Auch muss es sich hierbei um tatsächlichen Wohnraum handeln, sprich, der Einbau einer Garage fiele beispielsweise nicht darunter. Die Amortisation einer laufenden Eigenheim-Hypothek kann ebenfalls mit Mitteln aus der Pensionskasse finanziert werden.



Finanzierung von Anteilen an einer Wohnbaugenossenschaft 

Es muss sich nicht zwingend um vollständiges Wohneigentum handeln. So kann auch die Beteiligung an einer Wohnbaugenossenschaft, in der man selbst eine Wohnung als eigenen Hauptwohnsitz bezieht, mittels Wohneigentumsförderung finanziert werden.


Ein Vorbezug aus der Pensionskasse... 

...muss mindestens     20 000 CHF betragen.

...darf bis 3 Jahre vor Anspruch auf Altersleistungen erfolgen.

 ...darf nur alle 5 Jahre wiederholt werden.

Beachten Sie: Verheiratete benötigen eine schriftliche Zustimmung des Ehepartners, wenn Sie Vorbezüge aus der Pensionskasse tätigen möchten.

Apropos Steuern

Das vorbezogene Kapital aus der Pensionskasse ist steuerpflichtig. Es kommt dabei jedoch ein reduzierter Vorsorge-Tarif zur Anwendung.

Beispiel: Der Bezug von 100 000 CHF kostet je nach Kanton zwischen 2 000 und 8 000 CHF.

Wichtig: Die Steuern dürfen nicht mit dem vorbezogenen Kapital gezahlt, sondern müssen durch eigene Mittel gedeckt werden können. Nach einer Rückzahlung in Ihre jeweilige Vorsorgeeinrichtung erhalten Sie die Steuern, die Sie beim Bezug entrichtet haben, auf Antrag wieder zurück.


Eigenheim mit Geld aus der Pensionskasse finanzieren: Weitere Auswirkungen

Beachten Sie: Es sind keine steuerlich attraktiven Einkäufe in Ihre Vorsorgeeinrichtung möglich, solange Sie die durch allfällige Vorbezüge entstandene Lücke nicht schliessen. Ein weiterer Punkt, der zu prüfen ist: wie verändert sich der Versicherungsschutz für die Fälle von Invalidität und Tod? Es kann empfehlenswert sein, sich – sofern Sie Vorbezüge getätigt haben – mit einer privaten Versicherung für alle Fälle abzusichern.


Vorbezug: «Ja» oder «nein»?

Vorbezüge aus der 2. Säule sind mit Vorsicht zu geniessen, da sie eine erhebliche Auswirkung auf Ihre späteren Altersleistungen haben können – vor allem wenn Sie die vorbezogenen Summen nicht bis zur Pensionierung zurückzahlen. Zusätzlich verlieren Sie mit jedem Vorbezug aus Ihrer Pensionskasse etwas an Flexibilität für die Nutzung der Gelder in Ihrer beruflichen Altersvorsorge.

Der Erwerb von Wohneigentum ist meistens von langfristigen Überlegungen geprägt. Sprechen Sie deshalb frühzeitig mit Ihrer Bank. Eingebettet in einem strategischen Gesamtkonzept, kann bei der Finanzierung Ihrer künftigen Immobilie ein WEF-Vorbezug prüfenswert sein.

 


Bevor Sie handeln: Lassen Sie sich rund um Ihre Vorsorge beraten

Machen Sie sich bewusst: Vorbezüge aus der Pensionskasse haben Auswirkungen auf Ihre gesamte Vorsorgesituation. Lassen Sie sich von unseren Vorsorge-Expertinnen und Experten beraten. Wir helfen Ihnen gerne bei allen Fragen rund um die 2. und  3. Säule.

 

Norbert Kärcher

Norbert Kärcher

Fachspezialist Finanzplanung

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