Fokus: Finanzielle Sicherheit

Steuererklärung: Die Unterschiede bei Ehe und Konkubinat

Zwei Expertinnen geben Tipps zu den Themen Vorsorge, Steuern und Nachlass

Welche Unterschiede gibt es zwischen Konkubinat und Ehe bei der Steuererklärung? Das sind die wichtigsten Punkte, die Sie wissen sollten. Denn Ihre finanzielle Sicherheit ist uns wichtig.
Am 01.09.2023 in Rund ums Geld von Alexandra Müller (Leiterin Beratung und Lösungen) und Melanie Bissig (Teamleiterin Finanzplanung)

Alexandra Müller & Melanie Bissig: Zwei Expertinnen geben Tipps zu den Themen Vorsorge, Steuern und Nachlass

JA – Ein Wort, viele Veränderungen

  • Heiraten ist für viele Paare einer der schönsten Tage ihres Lebens. Hinter dem Wörtchen «Ja» steht aber nicht nur das gegenseitige Versprechen, das Leben miteinander zu teilen, sondern es bringt auch vorsorge- und nachlassrechtliche Veränderungen mit sich.
  • Es gilt der Grundsatz: Eine Ehe alleine ist noch keine Altersvorsorge. Umso wichtiger ist es somit, dass Paare sich bereits vor der Heirat über die finanziellen Konsequenzen einer Ehe informieren und aufklären lassen.
  • In vorliegender Artikelreihe werden darum die häufigsten Stolpersteine im Zusammenhang mit der Vorsorge, den Steuern sowie dem Nachlass für Ehe- und Konkubinatspaare aufgezeigt.

Das Wichtigste in Kürze

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem Folgejahr der Heirat müssen Ehepaare eine gemeinsame Steuererklärung ausfüllen. 
  • Dabei wirken sich neben dem Zivilstand Faktoren wie Wohndomizil und Anzahl der Kinder auf die steuerliche Belastung aus.
  • Da bei der Ehe beide Einkommen in der Steuererklärung zusammengefasst werden, fallen durch die Steuerprogression auch die Steuern bei verheirateten Paaren meist etwas höher aus. Doch auch die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten sind in der Ehe breiter.

Ab Folgejahr der Heirat: Gemeinsame Steuererklärung

Solange man im Konkubinat lebt, füllen beide Partner je eine Steuererklärung aus und werden nur auf Basis ihres eigenen Einkommens und Vermögens besteuert. Mit der Heirat ändert sich das. Ab dem Folgejahr der Heirat muss für das ganze Steuerjahr eine gemeinsame Steuererklärung ausgefüllt werden. Die jeweiligen Einkommen und Vermögen werden dabei addiert. Das führt in den meisten Fällen zu einer höheren Steuerrechnung aufgrund der steuerlichen Progression. Progression heisst nichts anderes, als dass tiefere Einkommen mit einem geringeren Steuersatz und höhere Einkommen mit einem höheren Steuersatz besteuert werden. Werden beide Einkommen nach der Heirat also zusammengefasst, werden also gesetzlich häufig auch mehr Steuern fällig.

Verheiratete: Mehr Abzugsmöglichkeiten, aber meist auch etwas höhere Steuern

Verheiratete haben rechtlich aufgrund des Steuertarifs «Verheiratet» Anspruch auf mehr Abzugsmöglichkeiten innerhalb ihrer Steuererklärung. Trotzdem zahlen sie nach der Heirat in der Regel mehr Steuern. Fakt ist also: Ehe- und Konkubinatspaare werden gesetzlich im Hinblick auf die Steuern nicht gleich behandelt.

Wie hoch die sogenannte «Heiratsstrafe» ausfällt, ist abhängig von folgenden Faktoren: 

  • vom Einkommen 
  • von der Anzahl minderjähriger Kinder
  • vom Wohndomizil
  • von der Konfession.

Was ändert sich bei der Steuerrechnung?

Beispiel: Ehemaliges Konkubinatspaar ohne Kinder

Vergleich Steuerbelastung im Konkubinat vs. Heirat

  • Wohnsitz: Basel-Stadt
  • Gemeinsames Kind: -
  • Konfession: konfessionslos
  • Heirat: im Jahr 2023
  Partnerin Partner Total
Netto­ein­kom­men vor Heirat 80 000 CHF  80 000 CHF  160 000 Fran­ken 
Steu­ern im Kon­kubi­nat Total 36 600 Fran­ken
Steuern als Ehe­paar Total 40 700 Franken
«Heirats­strafe»

Absolut 4100 Franken

Relativ 11%

Quelle: TaxWare

Tipp: Steuersituation im eigenen Wohndomizil kennen

Sind Sie mit einer Heirat betroffen von der Heiratsstrafe? Informieren Sie sich vor der Heirat über die Steuersituation Ihres Wohndomizils. Wie sieht die Progressionskurve aus? Welche Abzugsmöglichkeiten haben Sie als alleinstehende und als verheiratete Steuerzahlerinnen- und zahler?

Fazit

Eine Heirat wirkt sich auf viele Bereiche aus: Die AHV-Leistungen, die Pensionskasse, die dritte Säule, die Steuern und den Nachlass. Bei allen finanziellen Stolpersteinen, die sich auftun, zu guter Letzt ein Appell an die Romantik. Lassen wir uns unsere Wünsche und Träume nicht nehmen aus Angst vor einer möglichen Steuerprogression und dem Abschluss von Todesfallrisikopolicen. Vielmehr sollten wir neben dem Wedding-Planer eben auch die Vorsorgeexpertin konsultieren und uns die Zeit nehmen, uns aktiv um unsere Finanzen zu kümmern und Verantwortung dafür zu übernehmen. Wir sagen JA zu unserer Vorsorge und den Finanzen und JA zueinander.

Wann kümmern Sie sich um Ihre finanzielle Sicherheit? Sprechen Sie mit uns und kommen Sie Ihren Zielen einen Schritt näher.

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