Umwelt- und Klimapolitik

Wir nehmen die Auswirkungen ernst, die wir mit unserem Geschäftsverhalten auf die Umwelt und das Klima haben. Daher haben wir eine Umwelt- und Klimapolitik verabschiedet.

1 Einleitung

1 Einleitung

Die Umweltpolitik in der Schweiz fokussierte lange Zeit auf nationale Themen wie den Schutz von Wasser, Luft, Boden usw. Zunehmend rücken jedoch internationale Themen und Risiken stärker ins Zentrum. Besonders prominent stehen dafür der Klimawandel und das Paris Abkommen von 2015. Im Paris Abkommen wird die Rolle von Banken und anderen Finanzinstituten in den Bereichen Handel, Finanzierung und Anlagen direkt angesprochen.

Mit der Ratifizierung des Übereinkommens von Paris am 6. Oktober 2017 hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Den verbindlichen Rahmen für die notwendigen Massnahmen schafft das CO2-Gesetz, das in revidierter Form die heutige Regelung per Anfang 2021 ablösen soll.1

Die Reduktion der CO2-Emissionen steht im Fokus der im Oktober 2017 in Kraft getretenen Energiegesetzgebung des Kantons Basel-Stadt. Bis zum Jahr 2050 soll der CO2-Ausstoss pro Einwohner und Jahr im Kanton Basel-Stadt höchstens eine Tonne betragen. Heute liegt er bei knapp 4 Tonnen.2 Am 20. Februar 2019 hat der Grosse Rat in Basel den Klimanotstand ausgerufen. Es ist zu erwarten, dass der Klimanotstand und das CO2-Reduktionsziel der Energiegesetzgebung für alle im Eigentum des Kantons Basel-Stadt befindlichen Unternehmen früher oder später direkte und indirekte Auswirkungen haben werden bzw. allenfalls den Unternehmen klare Vorgaben gemacht werden.

Als eines dieser im Eigentum des Kantons Basel-Stadt befindlichen Unternehmen hat die Basler Kantonalbank einen gesetzlichen Leistungsauftrag zu erfüllen: Gemäss Kantonalbankengesetz hat sie Sorge zu tragen, dass die Umsetzung des Leistungsauftrags auch durch von der Kantonalbank kontrollierte Unternehmen getragen wird. Entsprechend gilt diese Umwelt- und Klimapolitik für den gesamten Konzern BKB; auf individuelle Versionen für die Basler Kantonalbank bzw. die Bank Cler wird verzichtet.

Zur Umsetzung des Leistungsauftrags hat die Unternehmensleitung die Konzernstrategie festgelegt. Eine der fünf strategischen Stossrichtungen ist es, die Nachhaltigkeit zu fördern. Diese Stossrichtung wird unter anderem mit der hier vorliegenden Umwelt- und Klimapolitik konkretisiert.  

 

Zusammengefasst: Die Umwelt- und Klimapolitik ist ein Instrument, mit dem der BKB Konzern sicherstellt, dass die BKB ihren gesetzlichen Leistungsauftrag erfüllt und als Konzern zu einer ausgewogenen sowie ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltigen Entwicklung des Kantons Basel-Stadt beiträgt.

Entsprechend dem gesetzlichen Leistungsauftrag ist der BKB Konzern bestrebt, Umwelt- und Klimaaspekte in seiner gesamten Geschäftstätigkeit zu berücksichtigen, d. h. von der Beschaffung von Dienstleistungen und Waren über den täglichen Betrieb bis hin zur Erstellung von Dienstleistungen und Produkten für die Kundinnen und Kunden.

Der BKB Konzern orientiert sich bei seinem Handeln am neuesten Wissens- und Erfahrungsstand, agiert vorausschauend, identifiziert Chancen und Risiken, definiert Grundsätze, Ziele und Massnahmen. Er ist bestrebt, Instrumente zur Messbarkeit relevanter Kennzahlen für die Zielsetzungen sowie einen Kontrollprozess rund um die Zielerreichung zu implementieren.

Der BKB Konzern überprüft seine Umwelt- und Klimapolitik periodisch. Die nächste Überprüfung ist 2021 bzw. zusammen mit der nächsten Überprüfung der Konzernstrategie vorgesehen.  

 

1 Quelle: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/klima/publikationen-studien/publikationen/klimapolitik-der-schweiz.html

2 Quelle: http://www.bs.ch/nm/2017-neue-kantonale-energiegesetzgebung-tritt-am-1-oktober-in-kraft-rr.html

 

2 Grundsätze der Umwelt- und Klimapolitik des BKB Konzerns

2 Grundsätze der Umwelt- und Klimapolitik des BKB Konzerns

2.1 Grundsätze im Kerngeschäft

Die beiden Bankinstitute des BKB Konzerns, die Basler Kantonalbank und die Bank Cler, sind bestrebt, in ihrem Kerngeschäft die Chancen und Risiken zu berücksichtigen, die sich durch Umweltthemen im Allgemeinen und den Klimawandel im Speziellen für die Kundinnen und Kunden wie auch die Bank selbst ergeben.

2.1.1 Im Kreditgeschäft

Als Kreditgeber gilt es, erstens dazu beizutragen, die finanziellen Mittel zu mobilisieren, die es für eine ökologisch effiziente sowie kohlenstoffarme Wirtschaft und Gesellschaft braucht, und zweitens Umwelt- und Klimarisiken im Kreditportfolio des Konzerns zu adressieren.

2.1.2 In der Anlageberatung

Als Anlageberater gilt es, als verlässlicher Partner die Kundinnen und Kunden transparent und umfassend über Chancen und Risiken in Verbindung mit Umweltthemen – und so auch dem Klimawandel – zu informieren und sie im Umgang mit den Chancen und Risiken bestmöglich zu beraten.

2.1.3 In der Vermögensverwaltung

Als Vermögensverwalter gilt es, im Sinne der treuhändischen Pflicht bestmöglich die Chancen aus Umwelt- und Klimathemen zu nutzen bzw. die Risiken zu vermeiden. 

2.1.4 Im Risikomanagement

Das Eingehen von Risiken gehört zur Geschäftstätigkeit als Bank. Ein aktives Management der
Risiken ist für den Konzern BKB zentral, dazu gehören auch allfällige Risiken im Umwelt- und
Klimabereich.1

2.2 Grundsätze in der operativen Geschäftsführung

Die beiden Bankinstitute des BKB Konzerns, die Basler Kantonalbank und die Bank Cler, sind
bestrebt, in der operativen Geschäftsführung sorgsam mit Ressourcen umzugehen und bei allen
Entscheidungen, die den Bankbetrieb betreffen, ihre Wirkung auf die Umwelt und das Klima zu
berücksichtigen.

2.2.1 In der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen

Bei der Beschaffung von Gütern und der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen an Dritte will der
BKB Konzern durch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien seinen
Ressourcenverbrauch optimieren bzw. verringern.

2.2.2 Im betrieblichen Umweltmanagement

Die wesentlichen, betrieblichen Umweltwirkungen im täglichen Betrieb des BKB Konzerns
werden identifiziert, gemessen und sollen durch effiziente Massnahmen laufend reduziert
werden.

2.2.3 Für Sponsoring, Vergabungen und Events

Der Konzern BKB ist bestrebt, als Sponsor oder im Rahmen von Vergabungen (d.h. ohne
Gegenleistung) nur Personen(gruppen), Organisationen oder Veranstaltungen zu unterstützen,
die im Einklang mit der Konzernstrategie stehen, also u.a. die Nachhaltigkeit fördern bzw. den
Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen. Analog gilt für die Auswahl von Partnern und
Themen für Events, dass Umwelt- und Klimaaspekte bei Entscheidungen berücksichtigt werden.

 

1  Das gruppenweite Risikomanagement, insbesondere die Risikoorganisation sowie die Methoden und Prozesse, die der Festlegung von Risikosteuerungsmassnahmen und der Identifikation, Messung, Bewirtschaftung, Überwachung und Berichterstattung von Risiken dienen, ist im «Reglement zum Risikomanagement (Konzern und Konzernbanken)» geregelt. Weitere Informationen: Finanzbericht 2018 der Basler Kantonalbank, Seite 106ff., bzw. Geschäftsbericht 2018 der Bank Cler, S. 20ff. 

 

3 Ziele

3 Ziele

3.1 Ziele im Kerngeschäft

3.1.1 Im Kreditgeschäft

  • Verbesserung des Risikoprofils im Kreditgeschäft in Bezug auf Umwelt- und Klimarisiken
  • In-Einklang-Bringen der Kreditvergabe und damit der Finanzmittelflüsse mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung 
  • Erhöhen der Transparenz über Emissionen aus dem Kreditgeschäft
  • Prüfen der Möglichkeit, die Kreditvergabe auf ein Zwei-Grad Ziel auszurichten bzw. die Emissionen aus der Kreditvergabe zu senken 

3.1.2 In der Anlageberatung

  • Erhöhen der Transparenz über Emissionen der Kundenanlagen 
  • Prüfen der Möglichkeit, das Zwei-Grad-Ziel in der Anlageberatung mit zu berücksichtigen bzw. den Kundinnen und Kunden die Möglichkeiten aufzuzeigen, die Emissionen aus ihren Anlagen zu senken

3.1.3 In der Vermögensverwaltung

  • Erhöhen der Transparenz über Emissionen aus der Vermögensverwaltung
  • Prüfen der Möglichkeit, die Anlagetätigkeit auf ein Zwei-Grad-Ziel auszurichten bzw. die Emissionen aus der Vermögensverwaltung zu senken
  • Adressieren der Umwelt- und Klimarisiken in der Vermögensverwaltung (inkl. Drittprodukten)
  • In-Einklang-Bringen der Finanzmittelflüsse mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung

3.1.4 Im Risikomanagement

  • Herstellen der Transparenz über Risiken aus dem Umwelt- und Klimabereich 
  • Prüfen, inwiefern Risiken aus dem Umwelt- und Klimabereich in das Pricing einbezogen werden können

3.2 Ziele in der operativen Geschäftsführung

3.2.1 In der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen

  • Minimieren der schädlichen Auswirkungen des operativen Betriebs auf Umwelt und Klima

3.2.2 Im betrieblichen Umweltmanagemen

  • Senken der absoluten Emissionen um 20% im Vergleich zum Basisjahr 2010/2011
  • Klimaneutralität im Betrieb (unverändert aufrechterhalten)

3.2.3 Für Sponsoring, Vergabungen und Events

  • Minimieren der schädlichen Auswirkungen auf Umwelt und Klima