Die Basler Kantonalbank hat entschieden, 424 507 Partizipationsscheine (PS) aus dem Eigenbestand zu verkaufen. Diese Veräusserung erfolgt im Rahmen der Gewährung eines Bezugsrechts an die bestehenden PS-Inhaber sowie einer Platzierung bei weiteren Anlegern.
Im Rahmen der Veräusserung gewährt die Basler Kantonalbank das Recht, für jede zehn bereits gehaltenen PS einen zusätzlichen PS zu erwerben. Bezugsberechtigt sind bestehende PS-Inhaber mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz. Der Bezugspreis wird nach Ablauf der Bezugsfrist innerhalb einer Preisspanne festgelegt. Diese Preisspanne wird voraussichtlich am 16. Mai 2017 via Medienmitteilung publiziert werden. Die Bezugsfrist dauert voraussichtlich vom 16. bis 23. Mai 2017, 12.00 Uhr, und die Lieferung der Titel gegen Zahlung des Bezugspreises ist für den 29. Mai 2017 vorgesehen. PS aus dem Eigenbestand, welche nicht für das Bezugsangebot verwendet werden, werden im Rahmen eines Bookbuilding-Verfahrens weiteren Anlegern angeboten. Weitere Einzelheiten zum Bezugsangebot und zur Platzierung sind am Schluss dieser Medienmitteilung aufgeführt.
Für weitere Auskünfte
Martina Hilker
Leiterin Kommunikation
Basler Kantonalbank, CEO Office
Telefon 061 266 25 10
Weitere Einzelheiten zum Bezugsangebot und zur Platzierung
Partizipationsscheine, die während der Dauer des Bezugsangebots nicht bezogen werden, werden im Rahmen einer Platzierung im Bookbuilding-Verfahren voraussichtlich vom 16. bis 23. Mai 2017, 16.00 Uhr, auch weiteren Anlegern angeboten. Der Platzierungspreis, der sich aus dem Bookbuilding-Verfahren ergibt, gilt auch als Bezugspreis für das Bezugsangebot.
Falls auf die Platzierung von PS bei weiteren Anlegern verzichtet werden sollte, wird die Veräusserung von PS im Rahmen des Bezugsangebots trotzdem vollzogen, sofern der Schlusskurs des PS am 23. Mai 2017 nicht unterhalb der festgelegten Preisspanne liegt. Die Basler Kantonalbank und die Zürcher Kantonalbank würden in diesem Fall den Bezugspreis innerhalb der Preisspanne gemeinsam festlegen, wobei dieser nicht höher als der Schlusskurs des PS am 23. Mai 2017 wäre.
Die Zürcher Kantonalbank ist berechtigt, nach der Zuteilung der PS während der Dauer von bis zu einem Monat bis zu 30 000 PS zur Kursstabilisierung auf Rechnung der Basler Kantonalbank zu kaufen. Die Basler Kantonalbank hat sich im Rahmen der Platzierung gegenüber der Zürcher Kantonalbank als Lead Manager dieser Transaktion verpflichtet, während eines bis zum 24. November 2017 dauernden Zeitraums ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Zürcher Kantonalbank keine eigenen PS börslich zu verkaufen. Hiervon ausgenommen sind Verkäufe, die nach Ablauf der Stabilisierungsperiode im Rahmen des bisherigen Market Making der Basler Kantonalbank in den PS erfolgen. Die Basler Kantonalbank darf zudem PS ausserbörslich verkaufen, muss aber die bis zum 24. November 2017 dauernde Verkaufseinschränkung vertraglich auf die Käufer dieser PS überbinden.
Rechtlicher Hinweis / Disclaimer
Allgemein / General
Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Basler Kantonalbank dar. Diese Mitteilung ist kein Emissionsprospekt im Sinne von Artikel 652a oder 1156 OR, kein Kotierungsprospekt im Sinne des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange und kein Prospekt gemäss anderen Rechtsvorschriften. Kopien dieser Mitteilung dürfen nicht ausserhalb der Schweiz versandt oder anderweitig verteilt werden.
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