Konzern BKB mit Systemwechsel bei Wertberichtigungen

Der Konzern BKB hat seine Wertberichtigungspraxis angepasst und verzichtet künftig auf die Führung von Pauschalwertberichtigungen. Damit orientiert er sich an der heute gängigen Bilanzierungspraxis der Schweizer Banken. Auf die bisherige Ausschüttungspraxis hat die Auflösung der Pauschalwertberichtigungen keine Auswirkung und auch die konservative Risikopolitik wird unverändert weitergeführt.

05.02.2015

Risikovorsorge wird an gängige Bilanzierungspraxis angepasst

Der Konzern BKB bildete für risikobehaftete Forderungen in der Vergangenheit sowohl Einzelwertberichtigungen als auch Pauschalwertberichtigungen. Einzelwertberichtigungen werden dort gebildet, wo für ein problembehaftetes Kreditengagement eines einzelnen Kunden ein konkreter Wertberichtigungsbedarf besteht. Pauschalwertberichtigungen wurden von den beiden Banken hingegen für diejenigen latent im Kreditportefeuille vorhandenen Risiken gebildet, die sich nicht genau einem Kunden zuordnen lassen. Mit dem Verzicht auf die Führung von Pauschalwertberichtigungen orientiert sich der Konzern BKB an der heute gängigen Bilanzierungspraxis der Schweizer Banken. Dies entspricht den aktuellen Entwicklungen, indem mit der erstmaligen Aktivierung des antizyklischen Kapitalpuffers durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) im Jahr 2013, bzw. dessen Erhöhung im Jahr 2014 eine zusätzliche Risikovorsorge im Eigenkapital geschaffen wurde.

 

Höhere Flexibilität im Bedarfsfall

Die solide Risikovorsorge des Konzerns verändert sich durch die Umgliederung der Pauschalwertberichtigungen in das Eigenkapital nicht. Ein grosser Vorteil des Systemwechsels besteht in der Flexibilität bei der Verwendung im Bedarfsfall. Bisher waren die Pauschalwertberichtigungen an starre Vorgaben gebunden, während sie als Teil des Eigenkapitals frei verwendbar sind.

 

Umwandlung von Wertberichtigungen und Rückstellungen in Eigenkapital

Die Pauschalwertberichtigungen von 72,3 Mio. CHF innerhalb der „Wertberichtigungen und Rückstellungen“ werden im statutarischen Abschluss 2014 vom Stammhaus BKB in die „Reserven für allgemeine Bankrisiken“ umgebucht, welche zum Eigenkapital gehören. Die Auflösung der Pauschalwertberichtigungen im Eigenmittel-Ausweis führt zu einer qualitativen Verbesserung der Kapitalquoten, da die bisherigen Pauschalwertberichtigungen im Rahmen der Basel III Vorschriften Ergänzungskapital bildeten, während die Reserven für allgemeine Bankrisiken Kernkapital darstellen.

 

Im Konzernabschluss ist die vollständige Aufhebung der Pauschalwertberichtigungen mit einem Restatement der Vorjahreszahlen verbunden. Das Ziel einer solchen, rückwirkenden Änderung ist es, die Konzernrechnung so darzustellen, als ob bestimmte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stets in gleicher Weise angewandt worden wären, um eine Vergleichbarkeit der Konzernrechnungen von Periode zu Periode zu gewährleisten. Demnach betrifft die Anpassung den Ausweis der Bilanz und der Erfolgsrechnung vom Geschäftsjahr 2013. Dabei führte die Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften in der Bilanz 2013 zur Aufhebung von Pauschalwertberichtigungen von insgesamt 182,5 Mio. CHF (davon Bank Coop: 110,3 Mio. CHF und Stammhaus BKB: 72,3 Mio. CHF) innerhalb der „Wertberichtigungen und Rückstellungen“ zu einer Erhöhung des Eigenkapitals von 157,0 Mio. CHF und zu einer „Rückstellung für latente Steuern“ von 25,2 Mio. CHF (davon Bank Coop: 24,7 Mio. CHF und Stammhaus BKB: 0,5 Mio. CHF). Dies hängt mit der Tatsache zusammen, dass die „Wertberichtigungen und Rückstellungen“ nicht versteuert sind, während die Gewinnreserve als Bestandteil des Eigenkapitals versteuert ist.

 

Unveränderte Ausschüttungspraxis

Diese Anpassung in der Bilanzierungspraxis wird sich im Stammhaus BKB weder auf die Ablieferung an den Kanton Basel-Stadt noch auf die PS-Dividende des Geschäftsjahres 2014 auswirken.

 

Die Jahresabschlüsse des Stammhauses und des Konzerns BKB werden am 5. März 2015 publiziert. Der Jahresabschluss der Tochtergesellschaft Bank Coop wurde heute, 5. Februar 2015, veröffentlicht.

 

Für weitere Informationen:

 

Basler Kantonalbank                                               

Dr. Michael Buess                                                   

Leiter Generalsekretariat/Medienstelle/IR                 

Tel: 061 266 29 77

michael.buess@bkb.ch