Basler Kantonalbank einigt sich mit ASE-Geschädigtenvertretern auf Vergleichslösung

28.03.2013

Die externe Vermögensverwalterin ASE Investment AG (ASE) hat Kunden der Basler Kantonalbank (BKB) durch vermutlich strafbare Handlungen erheblich geschädigt. Der Geschäftsführer der ASE sitzt deswegen seit April 2012 in Untersuchungshaft. Über die ASE wurde im Juni 2012 der Konkurs eröffnet.

 

Wie im vergangenen Jahr mitgeteilt, zeigt sich die BKB gegenüber Ersatzbegehren ihrer durch die ASE geschädigten Kunden kulant und offen für eine einvernehmliche Lösung. Sie hat sich nun mit den Anwälten, die rund 80% dieser Kunden beraten, auf ein Schema zur Schadensbeteiligung der BKB geeinigt. Gemäss diesem Vergleichsschema erhalten die durch die ASE geschädigten BKB Kunden einen erheblichen Teil des durch die ASE mittels mutmasslich gefälschter Zahlungsaufträge verursachten Schadens ersetzt; die BKB erstattet den Kunden zudem die Bankgebühren und Sollzinsen zurück. Mit dieser Lösung will die BKB ihrem Verständnis von «fair banking» nachleben.

 

Die BKB hat betont, dass sie alle ihre Kunden, die auf vergleichbare Weise durch die ASE geschädigt wurden, grundsätzlich finanziell gleich behandeln will. Die mit den Anwälten ausgehandelte Vergleichslösung steht daher sämtlichen ASE-geschädigten Kunden der BKB offen.

 

Die Gesamtkosten der Vergleichslösung hängen davon ab, wie viele Kunden auf dieser Basis einen Vergleich abschliessen. Die BKB hat dafür Rückstellungen in der Höhe von 50 Mio. CHF gebildet.

 

Bei Fragen steht den Kunden die BKB-Telefonhotline 061 266 33 33 zur Verfügung.

 

 

Für weitere Auskünfte:

 

Dr. Michael Buess

Leiter Generalsekretariat / Medienstelle / IR

Basler Kantonalbank

Tel.: 061 266 29 77

E-Mail: michael.buess@bkb.ch