Liquidation einer Einzelfirma: Das sollten Sie beachten

Aktiven verkaufen, Schulden zurückzahlen, die Löschung im Handelsregister beantragen: Bei der Liquidation einer Einzelfirma gibt es vieles zu beachten. Unser Spezialisten-Team begleitet Sie Schritt für Schritt, gerade auch in Bezug auf das erhebliche Steueroptimierungspotenzial.

Die Liquidation von Einzelfirmen erfolgt aus ganz unterschiedlichen Gründen. Beispielsweise weil sich das Marktumfeld verändert hat. Oder weil sich der Inhaber bzw. die Inhaberin pensionieren lassen will und keine Nachfolge gefunden hat. Zwar ist die Liquidation einer Einzelfirma einfacher als die Auflösung einer Aktiengesellschaft oder einer GmbH. Trotzdem gibt es vieles zu beachten. Gerade in Bezug auf die Steuern ist das Optimierungspotenzial gross. Kümmern Sie sich darum frühzeitig um alles Nötige. Wir unterstützen Sie dabei.

Steuerfolgen frühzeitig erkennen und entsprechend reagieren


Wenn Sie Ihre Einzelfirma liquidieren, verkaufen Sie alle Vermögenswerte der Firma. Der Erlös daraus ist Ihr Liquidationsgewinn. Damit bezahlen Sie alle Verbindlichkeiten und die Liquidationskosten. Was danach noch übrig ist, wird zusammen mit den allenfalls vorhandenen stillen Reserven besteuert. Zudem zählt der Liquidationsgewinn zum steuerbaren Einkommen und ist AHV-pflichtig. Die Liquidation Ihrer Einzelfirma wirkt sich also erheblich auf Ihre Steuern aus.

So optimieren Sie Ihre Steuerbelastung


Wenn Sie eine Einzelfirma aufgrund einer Pensionierung liquidieren müssen, werden die entsprechenden Gewinne seit 2011 steuerlich entlastet und somit milder besteuert. Um davon zu profitieren, müssen Sie einen Antrag auf privilegierte Besteuerung stellen und folgende Bedingungen erfüllen: Sie haben das 55. Altersjahr vollendet und geben Ihre selbstständige Erwerbstätigkeit definitiv auf. Wenn Sie beide Bedingungen erfüllen, wird der Gewinn aus der Liquidation getrennt vom übrigen Einkommen zu einem tieferen Steuersatz besteuert.

So verbessern Sie Ihre Altersvorsorge

Als Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerin können Sie Ihre Steuerbelastung weiter optimieren und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge verbessern:

  • Wenn Sie sich im Rahmen der Liquidation der Einzelfirma bei einer Pensionskasse einkaufen, dürfen Sie die Beiträge bis zur Schliessung der Vorsorgelücke vom Einkommen abziehen. Wenn die Beiträge höher sind als Ihr Einkommen, reduziert sich Ihr steuerbarer Gewinn aus der Liquidation.
  • Mit einer nachweisbaren Vorsorgelücke müssen Sie vor der Liquidation nicht auch noch fehlende Beiträge einzahlen, um Steuern zu sparen. Ihr Gewinn aus der Liquidation wird bis zur Höhe der Lücke wie eine Kapitalleistung aus der Altersvorsorge besteuert.

Steueraufschub bei Geschäftsliegenschaften

Besitzt Ihre Einzelfirma eine Liegenschaft, die Sie privat übernehmen wollen? Dann müssen Sie Antrag auf Steueraufschub stellen. Sonst wird die Übertragung in Ihr Privatvermögen wie ein Verkauf behandelt, und Sie tragen die steuerlichen Konsequenzen. Das hat zur Folge, dass Sie die Differenz zwischen dem aktuellen Verkehrswert der Liegenschaft und dem Buchwert als Einkommen versteuern müssen. Mit dem Antrag auf Steueraufschub stellen Sie sicher, dass Sie den Wertzuwachsgewinn erst versteuern, wenn Sie die Liegenschaft endgültig verkaufen.

Die Liquidation Ihrer Einzelfirma hat weitreichende finanzielle Folgen für Ihre Steuerrechnung und Altersvorsorge. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig Gedanken zu machen und mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater zu sprechen. Sie oder er berechnet Ihre Vorsorgelücke und Ihr Steuersparpotenzial und berät Sie umfassend bei der Liquidation Ihrer Einzelfirma.