AHV2030: Was sich mit der Reform ändern soll

Das Vorsorgesystem der Schweiz steht aufgrund der immer höheren Lebenserwartung der Bürgerinnen und Bürger unter Druck. Mit der Reform AHV2030 will der Bundesrat die Finanzierung stabilisieren und Arbeit im höheren Alter stärker fördern: Wer länger arbeitet, soll bessere AHV-Anreize erhalten. Alexandra Müller, Leiterin Vermögens- und Vorsorgeplanung, informiert darüber, was das genau bedeutet.
Am 09.06.2026 in Vorsorge von Alexandra Müller

Auf einen Blick

  • Laut Bundesrat soll AHV2030 die Finanzierung der AHV bis ins Jahr 2040 stabilisieren und an gesellschaftliche Entwicklungen anpassen.
  • Wer nach dem Referenzalter weiterarbeitet, soll mehr Spielraum in der AHV erhalten.
  • Das Referenzalter (derzeit Alter 65 für Männer und Frauen) soll nicht erhöht werden.
  • AHV2030 sollen der AHV bis 2040 rund 600 Millionen Franken Mehreinnahmen einbringen.

Warum schlägt der Bundesrat die Reform AHV2030 vor?

In den kommenden Jahren erreichen viele Menschen aus der Generation der Babyboomer das Rentenalter. Durch diesen demografischen Wandel zahlen im Verhältnis künftig viel weniger Erwerbstätige Beiträge ein, während deutlich mehr Menschen eine Rente beziehen. Die AHV muss gemäss Bundesrat deshalb finanziell stabil bleiben, ohne die Regeln unnötig zu verkomplizieren. So schlägt er im Rahmen der Reform AHV2030 gleich mehrere Anpassungen vor. Das Ziel: Die AHV soll bis 2040 tragfähig bleiben und besser zu heutigen Erwerbsbiografien passen.

Die drei Säulen des Schweizerischen Vorsorgesystems

Arbeiten nach dem Referenzalter

Wer nach dem Referenzalter weiterarbeitet, soll künftig stärker davon profitieren können. Der Freibetrag für Erwerbseinkommen nach dem Referenzalter soll von 16 800 auf 22 680 Franken pro Jahr steigen. Auf diesem Einkommen könnten Beiträge die spätere Rente stärker verbessern. Auch der Rentenaufschub soll flexibler werden. Heute ist eine Verbesserung der Rente nur bis Alter 70 möglich. Neu soll man seine Rente auch über dieses Alter hinaus aufschieben können. Wer länger arbeitet und die Rente später bezieht, erhält damit mehr Spielraum.

Kürzungs- und Erhöhungssätze sollen zudem neu nicht mehr durch die Lebenserwartung bestimmt werden, sondern anhand von negativen und positiven Anreizprinzipien. Wichtig: Der Bundesrat plant in dieser Reform keine Erhöhung des Referenzalters. Er will aber für spätere Reformen Modelle prüfen, die das Referenzalter betreffen.

Beitragslücken sollen kleiner werden

AHV-Beiträge hängen aktuell stark vom Erwerbseinkommen ab. Entstehen Lücken, kann dies die spätere Rente einer Person deutlich senken. Darum schlägt der Bundesrat vor, dass Kranken- und Unfalltaggelder neu ebenfalls beitragspflichtig werden. Vergleichbare Taggelder, etwa aus der Arbeitslosenversicherung, der Erwerbsersatzversicherung, Militärversicherung und Invalidenversicherung unterliegen bereits heute der Beitragspflicht.

Für Selbstständigerwerbende mit höherem Einkommen soll der Beitragssatz steigen. Vorgesehen ist eine Angleichung von 8,1 auf 8,7 Prozent (der heutige Satz von Arbeitnehmenden). Für tiefere Einkommen von Selbstständigen bleibt die sinkende Beitragsskala hingegen bestehen. Das bedeutet: Wer weniger verdient, zahlt weiterhin einen reduzierten Satz.

Auch die Ausschüttung überhöhter Dividenden soll mit der Reform genauer geprüft werden. Damit will der Bundesrat die faire Vergütung von Firmenaktionären stützen. Bedeutet: Beziehen Unternehmerinnen oder Unternehmer sehr hohe Dividenden statt Lohn, fehlen der AHV Beiträge, da auf Dividenden heute keine Beiträge anfallen. Künftig soll somit der Teil einer Dividende als Lohn gelten und AHV-pflichtig werden, der eine Rendite von 15 Prozent auf dem investierten Kapital übersteigt.

Finanzierung und 13. AHV-Rente

Die Reform AHV2030 hängt stark davon ab, wie das Parlament die 13. AHV-Rente finanziert. Wird diese langfristig gesichert, braucht es gemäss Bundesrat keine zusätzliche AHV-Finanzierung, sofern sich die Wirtschaft nicht deutlich verschlechtert.

Bei einer befristeten Lösung wäre eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte vorgesehen. Ohne Entscheid des Parlaments stehen zwei Varianten im Raum: eine kombinierte Lösung aus höherer Mehrwertsteuer und höheren Beiträgen oder eine reine Mehrwertsteuererhöhung um 0,9 Prozentpunkte.

Damit die AHV garantiert stabil bleibt, soll ein zusätzlicher Interventionsmechanismus Abhilfe schaffen: Sollte der Bundesrat feststellen, dass der AHV-Ausgleichsfonds in den kommenden drei Jahren womöglich unter 90 Prozent einer Jahresausgabe sinkt, würde innerhalb eines Jahres eine Stabilisierungsmassnahme an das Parlament unterbreitet werden.

Die Vernehmlassung zur Reform AHV2030 läuft noch bis zum 11. September 2026. Danach folgen weitere politische Beratung und Entscheide.

Was heisst das für Sie?

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Die gesetzlichen Bestimmungen befinden sich im Wandel und können oftmals komplex erscheinen. Prüfen Sie Ihre Vorsorgesituation frühzeitig mit einem Experten bzw. einer Expertin. Für individuelle Fragen zu Ihren Altersleitungen nach der Pensionierung lohnt sich eine professionelle Beratung, da AHV, Pensionskasse, Steuern und Gesamtvermögen stets zusammen betrachtet werden sollten. Bestellen Sie dazu einen individuellen Kontoauszug bei der AHV-Ausgleichskasse und lassen Sie am besten auch Ihren Pensionskassenausweis mit dem Pensionskassen-Check analysieren. So sehen Sie, ob Beitragslücken bestehen, die Sie vor Ihrer Pensionierung noch schliessen können. Planen Sie zudem den Zeitpunkt Ihrer Pensionierung sorgfältig, vor allem wenn Sie Teilzeit arbeiten, selbstständig sind oder über das Referenzalter hinaus erwerbstätig bleiben möchten.

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Alexandra Müller

Leiterin Vermögens- und Vorsorgeplanung

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