Bei der Auszahlung werden Guthaben aus einem Konto der gebundenen Vorsorge besteuert. Wie Sie am besten vorgehen, um Steuern zu sparen – und in welchen Fällen Sie Ihr Geld früher beziehen können.
Vorgestern in Vorsorge
Wenn Sie Ihr Guthaben aus einem Säule-3a-Konto beziehen, müssen Sie eine einmalige Kapitalleistungssteuer bezahlen. Je höher das Guthaben, desto höher ist aufgrund der Steuerprogression der Steuersatz.

Das Wichtigste zuerst: mehrere Konten eröffnen

Um die Steuerprogression zu brechen, lohnt es sich, das 3a-Guthaben in mehreren Tranchen und auf mehrere Kalenderjahre verteilt zu beziehen – als sogenannten gestaffelten Bezug. Ein einzelnes 3a-Konto kann aber nur als Ganzes aufgelöst werden. Teilbezüge sind gesetzlich nicht erlaubt.

Daran sollten Sie schon in jungen Jahren denken. Und während Ihrer Erwerbstätigkeit mehrere 3a-Konten (oder auch 3a-Policen) eröffnen. Diese können Sie sich dann einzeln auszahlen lassen – und so die Steuerprogression wirksam ausschalten. Mit dem gestaffelten Bezug sparen Sie einiges an Geld.

Was ist eine Kapitalleistungssteuer?  

Was ist eine Kapitalleistungssteuer?  


Die Auszahlung von Vorsorgekapital (aus Säule 3a, Pensionskasse oder Freizügigkeitskonto) wird nur einmal und separat vom übrigen Einkommen versteuert. Dies, damit das steuerbare Einkommen im Jahr der Auszahlung nicht massiv in die Höhe getrieben wird – und die Steuerprogression nicht auf das übrige Einkommen übergreift.

Die Kapitalleistungen werden vom Bund und von den Kantonen zu einem tieferen Spezialtarif besteuert. Der genaue Prozentsatz hängt einerseits von Ihrer Wohngemeinde und Ihrem Kanton ab. Andererseits auch vom Zeitpunkt und von der Höhe der Auszahlung.

Auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung finden Sie einen Steuerrechner. Wählen Sie den Rechner für «Kapitalauszahlung aus Vorsorge». In einigen wenigen Kantonen (z. B. Uri) gilt für die Kapitalauszahlung keine Progression, sondern ein Einheitstarif auf Kantonsebene. Erkundigen Sie sich bei Ihrem kantonalen Steueramt.
Generell sind zwei bis vier Säule-3a-Konten sinnvoll. Mehr als fünf Konten machen hingegen kaum Sinn – denn das Zeitfenster für den gestaffelten Bezug vor der Pensionierung ist begrenzt.

Ab welchem Alter ist der Bezug möglich?

Das Guthaben aus der Säule 3a ist fürs Alter reserviert und gebunden. Beziehen können Sie es frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter (Referenzalter, 65 Jahre). Das heisst, der reguläre Bezug ist ab 60 möglich. Für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1963 gibt es eine Übergangsregelung (Details dazu lesen Sie auf der Website des Bundesamts für Sozialversicherungen).

Gestaffelte Auszahlungen sollten Sie gut koordinieren. Beachten Sie bei Ihrer Planung unbedingt folgende zwei Punkte:

Kumulation mit Pensionskassengeld:
Die Steuerämter zählen für die Berechnung der Kapitalleistungssteuer pro Kalenderjahr das Geld aus Ihrer beruflichen Vorsorge (Pensionskasse, Freizügigkeitskonten) und aus Ihren 3a-Konten zusammen. Sie sollten also nie 3a-Guthaben im gleichen Jahr beziehen wie das Pensionskassenkapital.

Kumulation bei Ehepaaren: In den meisten Kantonen – nicht aber in Basel-Stadt und Basel-Landschaft – sowie bei der Bundessteuer werden die Auszahlungen an Eheleute im gleichen Jahr zusammengezählt. Sprechen Sie sich als Paar ab – und verteilen Sie die Bezüge beider Personen nach Möglichkeit auf unterschiedliche Jahre.

Kann ich mein Guthaben vor 60 beziehen?

Es gibt nur wenige Ausnahmefälle, in denen Sie Ihr Geld aus der gebundenen Vorsorge mehr als fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter beziehen können.

Selbstständige Erwerbstätigkeit

Wenn Sie ein Einzelunternehmen, eine Kollektiv- oder eine Kommanditgesellschaft gründen, können Sie das 3a-Guthaben vorzeitig beziehen. Sie müssen dies aber spätestens ein Jahr nach Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit beantragen.

Und: Sie müssen dem 3a-Anbieter Ihre unternehmerische Tätigkeit glaubhaft nachweisen können – mit einer offiziellen Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse oder einem Handelsregisterauszug. Erst dann zahlt die Bank oder die Versicherung das Geld aus.

Wenn Sie eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft (AG) gründen, gelten Sie als im eigenen Betrieb angestellt und können Ihr 3a-Guthaben nicht vorzeitig beziehen.

Wohneigentum

Sie können das angesparte Geld als Eigenkapital für den Kauf oder den Bau von Wohneigentum nutzen. Sie können damit auch eine bestehende Hypothek abzahlen. Allerdings müssen Sie die Immobilie in beiden Fällen selbst bewohnen.

Auswandern ins Ausland

Wenn Sie die Schweiz definitiv verlassen, können Sie Ihr 3a-Guthaben mitnehmen. Weil Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung keinen Schweizer Wohnsitz mehr haben, unterliegt der Bezug der schweizerischen Quellensteuer.

Einkauf in die Pensionskasse

Wenn Sie in der 2. Säule Vorsorgelücken haben und diese schliessen möchten, können Sie Ihr 3a-Guthaben direkt an Ihre Pensionskasse übertragen.

Invalidenrente (IV)

Beziehen Sie eine volle IV-Rente (Invaliditätsgrad von mindestens 70 Prozent), können Sie Ihr 3a-Guthaben vorzeitig beziehen.

Achtung vor der IV-EL-Falle!  

Achtung vor der IV-EL-Falle!  

Solange Ihr Guthaben in der Säule 3a liegt, ist es geschützt. Für die Berechnung von Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen (EL) gilt es nicht als anrechenbares Vermögen.

Sobald Ihnen aber eine volle IV-Rente zugesprochen wird, gilt das Kapital in der Säule 3a rechtlich als «jederzeit beziehbar». Ab diesem Zeitpunkt wird dieses Vorsorgeguthaben bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen (EL) voll als Vermögen angerechnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich das Geld auszahlen lassen oder es auf dem 3a-Konto liegen bleibt.

Vorsorge beginnt mit einem Plan

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Melanie Bissig

Leiterin Finanzplanung

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