Altersvorsorge berechnen: In 4 Schritten zur sicheren Rente | BKB – Ihre Vorsorgebank

Kassensturz: Wie kalkuliere ich meine Vorsorge?

Beim Gedanken ans Rechnen raucht so manchen der Kopf. Doch für die finanzielle Sicherheit im Alter gilt: anpacken, nicht aufschieben.
Am 29.04.2026 in Vorsorge von Alexandra Müller
Die Kalkulation der eigenen Altersvorsorge ist für viele Menschen etwas, das auf den ersten Blick überfordert. Und so schieben sie es vor sich her. Doch diese Berechnung ist essenziell, um im Alter finanzielle Sicherheit zu geniessen.

Das Schweizer Vorsorgesystem beruht auf drei Säulen: der staatlichen (AHV), der beruflichen (Pensionskasse) und der privaten Vorsorge (Säule 3a/3b).

Rente in der Schweiz

Rente in der Schweiz

Die Rente setzt sich aus den Leistungen zusammen, die Sie aus den drei Säulen des schweizerischen Vorsorgesystems erhalten:

Erste Säule

Sie besteht aus der obligatorischen Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) sowie der Invalidenversicherung (IV). Sie wird, falls nötig, durch die Ergänzungsleistungen (EL) verstärkt. Die AHV und die IV werden direkt aus den Lohnbeiträgen der erwerbstätigen Bevölkerung finanziert, wobei der Arbeitgeber gleich viel einzahlt. Die heute Erwerbstätigen zahlen für die heutigen Pensionierten. Dies wird auch Umlageverfahren genannt. Die erste Säule soll den minimalen Lebensbedarf im Alter decken.

Zweite Säule

Sie ist die sogenannte «berufliche Vorsorge». Das läuft über die Pensionskassen (PK). Ab einem Lohn von 22 680 CHF ist sie obligatorisch (Stand 2026). Dabei müssen Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der Arbeitnehmer-Beiträge übernehmen. Wer angestellt ist, kann sich die Pensionskasse nicht aussuchen. Das entscheidet der Arbeitgeber. Selbständig erwerbende Personen können wählen, ob sie sich einer Pensionskasse anschliessend wollen oder nicht. Im Gegensatz zur ersten Säule ist die berufliche Vorsorge nach dem Anlageverfahren organisiert. Die Kassen investieren die Beiträge, und die Versicherten erhalten eine Rente aus dem angesparten Vermögen. Für die meisten Menschen in der Schweiz ist die PK die tragende Stütze der Vorsorge. 

Dritte Säule

Das ist die private und freiwillige Vorsorge. Dabei ist die steuerbegünstigte Säule 3a die beliebteste Form. Andere private Vorsorgeformen sind Immobilienkäufe, Anlagen in Wertpapiere, Sparkonten, aber zum Beispiel auch eine Kunstsammlung.




Um zu wissen, ob Ihr Geld reicht, müssen Sie wissen, wie viel Sie benötigen.
Das Wichtigste ist also zunächst, den finanziellen Bedarf im Alter zu ermitteln.

Schritt 1: Wie viel Geld brauche ich im Alter?

Das Budget nach der Pensionierung unterscheidet sich oft gar nicht so stark von demjenigen vor der Pensionierung. Zwar fallen die Berufsauslagen weg. Aber oft kommen mehr Ausgaben für Freizeit und Reisen sowie auch für die Gesundheit hinzu.

Den gesamten Kapitalbedarf im Alter berechnen Sie mit einer einfachen Formel:
  • (Lebenserwartung – erwartetes Pensionierungsalter) × gewünschtes Jahreseinkommen im Alter = Gesamtkapitalbedarf nach der Pensionierung
Ein konkretes Rechenbeispiel:

Sie gehen vermutlich mit 65 Jahren in Rente. Womöglich werden Sie 100 Jahre alt. Und Sie gehen davon aus, dass Sie pro Jahr 60 000 CHF zum Leben brauchen.
  • (100 – 65) × 60 000 CHF = 2,1 Mio. CHF
Ihr theoretischer Geldbedarf nach der Pensionierung liegt in diesem Rechenbeispiel bei 2,1 Mio. CHF.

Sie haben also herausgefunden, wie viel Geld Sie einst brauchen werden. Nun vergleichen Sie dies mit den Leistungen, die Sie aus den drei Säulen des Vorsorgesystems erwarten können.

Schritt 2: Die 1. Säule (AHV) berechnen

Die Höhe Ihrer Rente hängt von vier Faktoren ab:

  • Anzahl Beitragsjahre
  • durchschnittliches Jahreseinkommen
  • eventuelle Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften
  • Zivilstand

Plafonierung bei Ehepaaren:

  • Verheiratete erhalten zusammen höchstens 150 Prozent der maximalen Einzelrente.
Um Ihre genaue Rente zu kennen, bestellen Sie regelmässig einen Auszug aus dem individuellen AHV-Konto (IK) und fordern Sie eine Rentenvorausberechnung bei Ihrer Ausgleichskasse an. Ab 40 ist das übrigens alle fünf Jahre kostenlos. Mehr zur AHV-Rente lesen Sie im Artikel «Vorsorgelücke: Wie erkenne ich ein AHV-Minus?» (VERLINKEN)

Schritt 3: Die 2. Säule (Pensionskasse) kalkulieren

Wie hoch Ihre voraussichtliche Rente sein wird, sehen Sie im jährlichen Vorsorgeausweis der Pensionskasse. Seien Sie sich aber bewusst, dass diese Zahl nur stimmt, wenn bis zur Pensionierung alles gleich bleibt. Änderungen beim Lohn oder auch neue PK-Bestimmungen können die Höhe entscheidend beeinflussen.

Doch wie wird die PK-Rente überhaupt berechnet? Dafür sind zwei Kennzahlen entscheidend:

Koordinationsabzug: In der Pensionskasse ist nicht Ihr gesamter Lohn versichert, sondern nur der Teil, der den sogenannten Koordinationsabzug übersteigt (26 460 CHF für das Jahr 2026). Dieser Abzug stellt sicher, dass Einkommensteile, die bereits durch die AHV abgedeckt sind, nicht doppelt versichert werden.

Der Betrag, der nach diesem Abzug übrig bleibt, ist der sogenannte koordinierte Lohn. Nur dieser ist in der Pensionskasse versichert. Er bildet die Basis für Ihre PK-Beiträge vor der Pensionierung und für die späteren PK-Leistungen.

Wo finde ich meinen PK-relevanten Lohn? 

Wo finde ich meinen PK-relevanten Lohn? 

In der Regel erhalten Sie einmal pro Jahr den Pensionskassenausweis (auch Vorsorgeausweis) von der Pensionskasse Ihres Arbeitgebers zugestellt. Falls nicht, fordern Sie ihn an.

Auf dem Ausweis gibt es eine Rubrik namens «Gehaltsdaten» oder «Lohndaten».

Dort sind typischerweise zwei Beiträge aufgeführt:

  • Gemeldeter Jahreslohn: Das ist ihr vertraglicher Bruttolohn, der für die AHV gilt.
  • Versicherter Jahreslohn: Das ist ihr koordinierter Lohn, also der gemeldete Lohn minus des Koordinationsabzugs. Dieser Lohn ist für die PK relevant.
Umwandlungssatz: Bei der Pensionierung wird Ihr angespartes Pensionskassenguthaben mit einem Prozentsatz multipliziert, um die jährlichen Leistungen zu bestimmen.

Beispiel: Wenn Sie ein Altersguthaben von 500 000 CHF haben und ein Umwandlungssatz von 5 Prozent gilt, resultiert daraus eine Jahresrente von 25 000 CHF (500 000 CHF x 0.05 = 25 000 CHF).

Wo finde ich meinen PK-Umwandlungssatz? 

Wo finde ich meinen PK-Umwandlungssatz? 

  • Auf dem jährlichen Pensionskassenausweis (Vorsorgeausweis): Hier steht der Umwandlungssatz meist direkt bei den Angaben zur voraussichtlichen Altersrente.
  • Im Anhang des Reglements Ihrer Pensionskasse.

Wichtig: Wenn Sie sich frühzeitig pensionieren lassen, kommt ein tieferer Umwandlungssatz zur Anwendung.

Schritt 4: Privates Kapital aufbauen

Viele Menschen glauben, dass AHV und Pensionskasse nach der Pensionierung den gesamten letzten Lohn ersetzen. Dies ist jedoch meistens nicht der Fall: Die 1. und 2. Säule decken normalerweise nur rund 60 Prozent Ihres letzten Einkommens ab. Je nach Lebenssituation braucht man aber 80 Prozent oder mehr.

Um diese Lücke zu füllen, müssen Sie privates Kapital aufbauen. Dies tun Sie mit der 3. Säule (3a und 3b). Wie viel dies idealerweise ist, berechnen Sie so:
  • Gewünschtes Jahreseinkommen im Alter – (AHV-Rente + PK-Rente) = Lücke
Das beste Mittel, um die Vorsorgelücke zu schliessen, ist die Säule 3a. Sie ist entscheidend, um den Lebensstandard auch nach der Pensionierung zu halten. Das Gute ist: Die 3. Säule können Sie beeinflussen.

Wichtige Tipps für den Vorsorge-Kassensturz:

  • Verschaffen Sie sich frühzeitig einen Überblick über Ihre Lohnabrechnungen und Vorsorgeausweise.
  • Ziehen Sie regelmässig Bilanz.
  • Reduzieren Sie Ihre Ausgaben im Hinblick auf Ihre finanziellen Möglichkeiten im Alter.
  • Nutzen Sie die Möglichkeiten der 3. Säule, um Lücken in der Vorsorge zu schliessen.
  • Erkundigen Sie sich über mögliche freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse.
  • Wenn Sie eine Frühpensionierung in Erwägung ziehen, müssen Sie die daraus folgenden Rentenkürzungen in Ihre Kalkulation einbeziehen.

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