Wer in die Säule 3a einzahlt, profitiert nicht nur im Alter von höheren Leistungen. Sondern auch im Hier und Jetzt – bei den Steuern. So geht's.
Vorgestern in Vorsorge
Ein Vorteil ist, dass Ihre 3a-Guthaben weder der Vermögenssteuer noch der Einkommenssteuer auf Zinsen und Erträgen unterliegen. Und weil der Staat die private Vorsorge fördern will, dürfen Sie die 3a-Einzahlungen komplett vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Beim Einzahlen in die Säule 3a gilt jedoch ein jährlicher Maximalbetrag. 2026 liegt dieser für Erwerbstätige mit Pensionskasse bei höchstens 7258 CHF. Erwerbstätige ohne Pensionskasse dürfen bis zu 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens (aber höchstens 36 288 CHF) einzahlen.

Welcher Maximalbetrag gilt für mich?

Es ist egal, ob Sie angestellt oder selbstständig sind. Das einzig Entscheidende ist, ob Sie in einer Pensionskasse (2. Säule) versichert sind.

Selbstständige, die sich freiwillig einer Pensionskasse angeschlossen haben, dürfen nur den kleinen Säule-3a-Betrag einzahlen. Wenn Sie angestellt sind, aber wegen eines sehr tiefen Lohns bei keiner Pensionskasse versichert sind, gilt die 20-Prozent-Regel. 

Wichtig: AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen

Wichtig: AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen

Ohne AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz ist es nicht möglich, in die Säule 3a einzuzahlen.

Dies betrifft zum Beispiel Hausmänner, Vollzeitstudierende ohne Nebenjob oder Frühpensionierte.

Die Säule 3b hingegen steht allen offen. Allerdings können die Sparbeträge nicht von den Steuern abgezogen werden.

Wer arbeitslos ist und Taggelder bezieht, darf auch in die Säule 3a einzahlen – und kann so ebenfalls Steuern sparen. Taggelder gelten als AHV-pflichtiges Ersatzeinkommen.

Achtung: Sie dürfen zwar mehrere 3a-Konten parallel führen. Diese können bei derselben Bank oder bei unterschiedlichen Anbietern liegen. Es ist aber verboten, auf verschiedenen Konten gleichzeitig den Maximalbetrag einzuzahlen. Entweder teilen Sie den Maximalbetrag auf Ihre Konten auf. Oder Sie wechseln von Jahr zu Jahr ab, auf welches Konto Sie einzahlen.

Wie viel Steuern kann ich sparen?

Das hängt vom sogenannten Grenzsteuersatz ab. Dieser ist aufgrund der Steuerprogression meistens höher als der Gesamtsteuersatz, mit dem Ihr gesamtes Einkommen besteuert wird.

Der Grenzsteuersatz zeigt, wie stark jeder neu hinzukommende Franken Ihres Einkommens belastet wird – etwa bei einer Lohnerhöhung. Er zeigt aber auch, wie viel Sie bei Steuerabzügen einsparen:

Beträgt Ihr Grenzsteuersatz zum Beispiel 25 Prozent, sparen Sie 2026 – wenn Sie den 3a-Maximalbetrag einzahlen – 1815 CHF (7258 CHF x 25%). Ihr persönlicher Grenzsteuersatz berechnet sich anhand des Wohnorts, des Zivilstands und der Höhe Ihres Einkommens.

Steuerersparnis am Beispiel beider Basel

Personen mit Pensionskasse

Einkommen

75 000 CHF

 

100 000 CHF

 

125 000 CHF

 

Zivilstand

Verheiratet

Alleinstehend 

Verheiratet

Alleinstehend 

Verheiratet

Alleinstehend

Ersparnis Basel-Stadt (Basel) 1752 CHF 1750 CHF 1876 CHF 2015 CHF 2016 CHF 2175 CHF
Ersparnis Basel-Landschaft (Liestal) 1572 CHF 2053 CHF 1975 CHF 2473 CHF 2236 CHF 2718 CHF

Quelle: BKB
Wann zahle ich am besten ein?

Damit Sie Ihre 3a-Einzahlung in der Steuererklärung für das laufende Jahr abziehen können, muss das Geld zwingend bis zum 31. Dezember auf dem Vorsorgekonto verbucht sein. Viele Menschen in der Schweiz zahlen erst gegen Ende Jahr in die Säule 3a ein. Doch dagegen sprechen zwei Aspekte:

  • Ende Jahr ist das Budget oft bereits stark beansprucht – wegen Weihnachtsgeschenken beispielsweise. Viele Leute haben im Dezember weniger finanziellen Spielraum.

  • Und Sie verpassen Renditen. Wenn Sie das Geld spät einzahlen, verschenken Sie wertvolle Monate. In dieser Zeit hätte das Ersparte Zinsen erzielt – oder bei einer Wertschriftenlösung Renditen an den Aktienmärkten.

Es empfiehlt sich also, gleich im Januar in die Säule 3a einzuzahlen. Sie können oder wollen nicht den ganzen Betrag auf einmal einzahlen? Kein Problem. Sie haben auch die Möglichkeit, übers Jahr verteilt kleinere Beiträge auf Ihr 3a-Konto zu überweisen, zum Beispiel monatlich per Dauerauftrag.

Wann lohnen sich Nachzahlungen?

Auch Nachzahlungen in die Säule 3a dürfen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Deshalb lohnen sich diese besonders in den Jahren, in denen Sie ein höheres Einkommen erzielen als sonst. Zum Beispiel nach einer Beförderung oder wenn Sie Ihr Arbeitspensum erhöhen.

Was Sie dabei beachten müssen, lesen Sie im Artikel Beitragslücken in der Säule 3a.

Vorsorge beginnt mit einem Plan

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Alexandra Müller

Leiterin Vermögens- und Vorsorgeplanung

Nützliches

Schnell-Checkliste: Säule 3a & Steuern (PDF)  

 

Fachlich geprüft durch die Beobachter-Edition. 

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