Auf einen Blick
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Teilzeitpensum, Kinderpause, Sprachaufenthalt oder Weltreise – all diese Szenarien führen oftmals dazu, dass Sie weniger oder gar nicht in die Pensionskasse einzahlen und vielleicht auch die private Vorsorge (Säule 3a) zu kurz kommt.
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Während Sie die Beitragslücken in der 2. Säule durch einen Einkauf schliessen können, war dies bei der 3. Säule bis jetzt nicht möglich.
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Mit der neuen Regelung, die der Bundesrat bekanntgegeben hat, werden nun auch Nachzahlungen in die 3. Säule möglich.
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Im Folgenden finden Sie alle Informationen, um auf die zukünftige Nachzahlungsmöglichkeit bei der privaten Vorsorge vorbereitet zu sein.
Das Wichtigste in Kürze
Mit der Reform des Bundesrats ist der nachträgliche Einkauf seit 2026 möglich: Wer in einzelnen Jahren keine oder nur teilweise Beiträge eingezahlt hat, kann dies zukünftig bis zu zehn Jahre nachholen und steuerlich geltend machen. Die erste Einzahlung kann im Jahr 2026 für die Einzahlungslücke im Jahr 2025 gemacht werden.
Was sind die Voraussetzungen/Bedingungen für das Nachholen der Säule-3a-Einzahlungen?
- AHV-pflichtiges Einkommen:
Voraussetzung für einen Einkauf ist ein AHV-pflichtiges Einkommen, sowohl im Einzahlungsjahr als auch im Jahr, für welches die Beitragslücke nachträglich geschlossen wird.
- Maximalbetrag im Einzahlungsjahr vollständig einbezahlt:
Vor dem Einkauf muss der ordentliche Jahresbeitrag vollständig entrichtet worden sein.
- Begrenzter Säule-3a-Einkauf pro Jahr:
Zusätzlich zum ordentlichen Maximalbetrag können Beitragslücken geschlossen werden. Die jährlichen Nachzahlungen dürfen den jeweils gültigen «kleinen Beitrag» nicht übersteigen.
- Möglicher Einkauf innerhalb von 10 Jahren:
Ab 2025 entstandene Beitragslücken können bis zu zehn Jahre rückwirkend geschlossen werden. Der nachträgliche Einkauf muss in einem Einkauf erfolgen und darf nicht auf mehrere Jahre verteilt werden.
- Nachzahlung jährlich in einem einzigen Einkauf:
Der nachträgliche Einkauf muss in einem Einkauf pro Jahr erfolgen und darf nicht auf mehrere Jahre verteilt werden.
- Gesuch für einen Einkauf einreichen:
Um einen Einkauf in die Säule 3a zu tätigen, muss ein Gesuch (Antrag) mit dem gewünschten Betrag bei der Vorsorgeeinrichtung gestellt werden. Eine Übersicht über alle Voraussetzungen und Bedingungen finden Sie hier.
Das bleibt gleich nach der Gesetzesänderung
Die jährlichen Maximalbeträge für die Einzahlung in die 3. Säule bleiben bestehen und werden alle zwei Jahre neu festgelegt.
2026 können Sie so viel auf Ihr Vorsorgekonto einzahlen:
- 7258 CHF für Erwerbstätige mit Pensionskasse
- 36 288 CHF für Erwerbstätige ohne Pensionskasse (20% des Nettoeinkommens)
Einkauf in die Säule 3a in CHF (gebundene Vorsorge) ab 1.1.2025
Wichtige Punkte zur Grafik
- Maximaler nachträglicher 3a-Einkauf = Maximaler jährlicher 3a-Sparbetrag ('kleiner Betrag')
- Keine Kumulation von Einzahlungslücken vergangener Jahre möglich
- Bei einer vorhandenen Vorsorgelücke: Entscheiden Sie, welche Lücke aus welchem Jahr geschlossen werden soll.
- Beispiel 2028: Einkauf der Lücke aus 2025: Einmaliger Einkauf per 2028 in Höhe von max. 4758 CHF
- Beispiel 2031: Einkauf der Lücke aus 2027: Einmaliger Einkauf per 2031 in Höhe von max. 6258 CHF
- Für Selbständige (oder Arbeitnehmende ohne Pensionskassenanschluss) gilt ein maximal möglicher Einkauf verpasster Jahre in Höhe der 'kleinen Säule 3a'. (Stand 2025: 7258 CHF )
- Sobald das erste Säule 3a-Konto bezogen wurde, sind keine nachträglichen 3a-Einkäufe mehr möglich.
Wie entstehen Beitragslücken, sogenannte Vorsorgelücken?
Die Geburt eines (weiteren) Kindes, Arbeitslosigkeit, Weiterbildungen oder Auslandsaufenthalte führen oftmals zu reduzierten oder ausgesetzten Einzahlungen in die Vorsorge. Dabei gilt: Wer keine Beitragslücken in der AHV aufweist (44 Jahresbeiträge) und ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 88 200 CHF hat, hat Anspruch auf eine AHV-Vollrente.
Was Sie tun können
Seit 2025 können Sie Ihre Vorsorge flexibler planen und versäumte Jahresbeiträge in die Säule 3a nachzahlen, sofern Sie über ein AHV-pflichtiges Einkommen verfügen. Um Ihre Vorsorgelücken zu schliessen, stehen Ihnen wie bisher der Einkauf in die 2. Säule sowie neu auch der Einkauf in die 3. Säule zur Verfügung.Tipp: Lassen Sie sich am besten auf Ihre Lebenssituation abgestimmt beraten, um den optimalen Weg zur Schliessung Ihrer Vorsorgelücken zu finden.
Gut zu wissen
Die Rentenleistungen aus der staatlichen und der beruflichen Vorsorge sollten ungefähr 60% des letzten Einkommens vor Pensionierung abdecken. Daher ist die Altersrente bestehend aus AHV- und Pensionskassen-Rente in der Regel nicht ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard fortzuführen. Darum lohnt es sich, mit Einzahlungen in ein Säule-3a-Konto die Altersvorsorge zu ergänzen und zu verbessern.
Fazit
Die neue Möglichkeit, nachträglich in die Säule 3a einzuzahlen, schafft für viele Erwerbstätige einen flexiblen Weg, um Vorsorgelücken zu schliessen und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. Dies ist besonders wertvoll für diejenigen, die ab 2025 aufgrund von Teilzeitpensen, Kinderpausen oder Auslandsaufenthalten nicht regelmässig in ihre private Vorsorge einzahlen können.Wichtig: Der Bundesrat hat beschlossen, die jährliche Nachzahlung bis zur Höhe des gültigen Maximalbetrags rückwirkend bis zu zehn Jahre zu ermöglichen. Da die Regelung jedoch erst ab 2025 gilt, können Einkäufe frühestens ab diesem Jahr (2026) für das Jahr 2025 erfolgen.
Wie Sie jetzt Ihre Vorsorge optimieren können
Mit der Einkaufsmöglichkeit bieten sich neue Chancen, versäumte Einzahlungen in die Säule 3a nachzuholen. Wenn Sie allgemein Ihre Vorsorge optimieren wollen, prüfen Sie zusätzlich Ihren AHV-Auszug und Ihren Vorsorgeausweis der Pensionskasse, um allfällige Lücken zu erkennen. Weiter können Sie prüfen, ob Sie bei Ihrer Pensionskasse den freiwilligen Sparbeitrag erhöhen können. Diese und weitere Faktoren berücksichtigen unsere Vorsorgeprofis in einer ganzheitlichen Beratung, um Sie bei der Vorsorgeoptimierung zu unterstützen.