Wie viele Fähren gibt es in Basel?
Tipp: Die Antwort verbirgt sich hier (PDF Download).
Unter allen Teilnehmenden mit der richtigen Antwort verlosen wir 20 Fähri-Abos für die Basler Rheinfähren. Teilnahmeschluss: 29. August 2025.
Wettbewerbsbedingungen
Wettbewerbsbedingungen
Der "Kinderwettbewerb der Basler Kantonalbank" (nachfolgend Wettbewerb genannt) wird durch die Basler Kantonalbank, Aeschenvorstadt 41, 4051 Basel (nachfolgend Bank genannt) vom 1.5.2025 bis 29.08.2025 durchgeführt.
Alternativ kann auch mit den gleichen Gewinnchancen über www.bkb.ch/kinderwelt teilgenommen werden.
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen von 0 bis 12 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz. Die Teilnahme am Wettbewerb ist mit dem Einverständnis eines gesetzlichen Vertreters möglich. Zu diesem Zweck sind die Adressangabe und der Name eines gesetzlichen Vertreters (in der Regel eines Elternteils) erforderlich.
Die teilnehmende Person ist verpflichtet, wahrheitsgetreue und vollständige Angaben zu ihrer Person zu machen. Die Teilnahme erfolgt ausschliesslich im Web. Unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden 20 Fähriabos verlost. Die Ziehung der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt nach Beendigung des Wettbewerbs nach dem Zufallsprinzip. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden per Brief benachrichtigt. Der Gewinn kann weder umgetauscht noch in bar ausbezahlt werden. Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Die Bank wird mit der Aushändigung des Gewinns frei von allen Verpflichtungen.
Die Bank ist berechtigt, die angegebenen Personendaten zur Benachrichtigung der Gewinnerinnen und Gewinner zu verwenden. Alle Personendaten werden per Ende des Wettbewerbs gelöscht.
Die gesetzlichen Vertreter der Teilnehmenden sind jederzeit berechtigt, der Bank schriftlich oder per E-Mail an: wettbewerb@bkb.ch die Verwendung ihrer Adressdaten bzw. diejenigen der Teilnehmenden zu untersagen.
Basler Kantonalbank
Aeschenvorstadt 41
4051 Basel
Die Teilnahmebedingungen können jederzeit angepasst werden und der Wettbewerb kann jederzeit abgebrochen werden. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch können Teilnehmende von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen werden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basel-Stadt, Schweiz. Mit der Teilnahme am "Kinderwettbewerb der Basler Kantonalbank" werden diese Bedingungen akzeptiert.
Alternativ kann auch mit den gleichen Gewinnchancen über www.bkb.ch/kinderwelt teilgenommen werden.
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen von 0 bis 12 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz. Die Teilnahme am Wettbewerb ist mit dem Einverständnis eines gesetzlichen Vertreters möglich. Zu diesem Zweck sind die Adressangabe und der Name eines gesetzlichen Vertreters (in der Regel eines Elternteils) erforderlich.
Die teilnehmende Person ist verpflichtet, wahrheitsgetreue und vollständige Angaben zu ihrer Person zu machen. Die Teilnahme erfolgt ausschliesslich im Web. Unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden 20 Fähriabos verlost. Die Ziehung der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt nach Beendigung des Wettbewerbs nach dem Zufallsprinzip. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden per Brief benachrichtigt. Der Gewinn kann weder umgetauscht noch in bar ausbezahlt werden. Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Die Bank wird mit der Aushändigung des Gewinns frei von allen Verpflichtungen.
Die Bank ist berechtigt, die angegebenen Personendaten zur Benachrichtigung der Gewinnerinnen und Gewinner zu verwenden. Alle Personendaten werden per Ende des Wettbewerbs gelöscht.
Die gesetzlichen Vertreter der Teilnehmenden sind jederzeit berechtigt, der Bank schriftlich oder per E-Mail an: wettbewerb@bkb.ch die Verwendung ihrer Adressdaten bzw. diejenigen der Teilnehmenden zu untersagen.
Basler Kantonalbank
Aeschenvorstadt 41
4051 Basel
Die Teilnahmebedingungen können jederzeit angepasst werden und der Wettbewerb kann jederzeit abgebrochen werden. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch können Teilnehmende von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen werden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basel-Stadt, Schweiz. Mit der Teilnahme am "Kinderwettbewerb der Basler Kantonalbank" werden diese Bedingungen akzeptiert.