Teilnahmebedingungen zur Verlosung von 3 x «Sparbetrag 2027»
Die Verlosung der «maximalen Sparbeträge in die Säule 3a» wird durch die Basler Kantonalbank, Aeschenvorstadt 41, 4051 Basel (nachfolgend auch BKB genannt) vom 7.9.2026 bis 31.12.2026 durchgeführt.
Mündige und handlungsfähige Personen ab dem 18. Altersjahr mit Wohnsitz in der Schweiz, die eine neue Geschäftsbeziehung zur BKB und ein Sparen-3-Konto (gebundene Vorsorge Säule 3a für Angestellte mit Pensionskasse bzw. BVG-Anschluss) bei der Vorsorgestiftung Sparen 3 der Basler Kantonalbank eröffnen, nehmen automatisch an der Verlosung teil. Sofern bereits eine Geschäftsbeziehung bei der BKB oder der Stiftung besteht, nimmt die Kundin bzw. der Kunde mit Eröffnung eines neuen Sparen-3-Kontos bei der Vorsorgestiftung Sparen 3 der Basler Kantonalbank ebenfalls automatisch an der Verlosung teil. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende der Basler Kantonalbank und der Bank Cler sowie ihre nächsten Angehörigen.
Aus allen Teilnehmenden werden 3 Personen als Gewinnerinnen bzw. Gewinner von jeweils eines «maximalen Sparbetrages 2027» ausgelost. Der maximal zulässige Sparbetrag für die Säule 3a wird vom Bundesrat festgelegt und üblicherweise Mitte bis Ende November bekannt gegeben. Zur Orientierung: Der maximale Sparbetrag für das Steuerjahr 2026 beträgt 7 258 CHF. Der maximale Sparbetrag für das Steuerjahr 2027 kann, muss jedoch nicht, davon abweichen.
Die Ziehung der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt im Januar 2027 nach dem Zufallsprinzip. Diese werden bis spätestens 31. Januar 2027 über den Gewinn benachrichtigt. Der Gewinn kann weder umgetauscht noch in bar ausbezahlt werden. Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Die BKB wird mit der Gutschrift der 3 maximalen Sparbeträge frei von allen Verpflichtungen.
Die Teilnahmebedingungen können jederzeit angepasst und die Verlosung kann jederzeit abgebrochen werden. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch können Teilnehmende von der Teilnahme an der Verlosung ausgeschlossen werden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basel, Schweiz. Mit der Eröffnung eines Vorsorgekontos akzeptieren Sie automatisch diese Bedingungen.