Säule 3a: Nachträglich einkaufen

Haben Sie 2025 nicht den vollen Maximalbetrag in die Säule 3a einbezahlt? Ab 2026 können Sie diese Beitragslücke schliessen – mit einem nachträglichen Einkauf. Hier erfahren Sie, wie das geht.

Auf einen Blick

  • Ab 2026 können Sie Beitragslücken, die ab 2025 in Ihrer Säule 3a entstanden sind schliessen – mit steuerlichem Vorteil.
  • Wer im laufenden Jahr den Maximalbetrag einzahlt und auch im Nachzahlungsjahr ein AHV-pflichtiges Einkommen hatte, darf sich nachträglich in seine dritte Säule einkaufen.
  • Erfahren Sie, wie ein Einkauf konkret funktioniert, welche Grenzen gelten – und beantragen Sie bei Bedarf Ihre Nachzahlung.

So können Sie nachträglich in die Säule 3a einzahlen

Die Voraussetzungen

  1. AHV-pflichtiges Einkommen in beiden Jahren erforderlich: Voraussetzung für einen Einkauf ist ein AHV-pflichtiges Einkommen, sowohl im Einzahlungsjahr als auch im Jahr, für das der Betrag nachträglich geleistet wird.

  2. Maximalbetrag im Einzahlungsjahr vollständig einbezahlt: Im laufenden Jahr muss der ordentliche Maximalbetrag vollständig einbezahlt sein. Für das laufende Jahr (2026) gelten folgende Maximalbeträge: 7258 CHF für Erwerbstätige mit Pensionskasse, 20% des Nettoeinkommens, max. 36 288 CHF für Erwerbstätige ohne Pensionskasse.

  3. Kein Kapitalbezug aufgrund Altersleistung erfolgt: Sobald ein 3a-Kapitalbezug der Altersleistung (ab 60 Jahren) getätigt wurde, sind nachträgliche Einkäufe nicht mehr möglich.

  4. Gesuch für einen Einkauf einreichen: Um einen Einkauf in die Säule 3a zu tätigen, muss ein Gesuch (Antrag) mit dem gewünschten Betrag bei der Vorsorgeeinrichtung gestellt werden. 

Was muss ich beachten?

Bedingungen

Nachzahlung jährlich in einem einzigen Einkauf

Eine Beitragslücke kann nur durch eine einmalige jährliche Zahlung geschlossen werden. Sie können jedoch Beitragslücken für mehrere Jahre mit jeweils separaten Anträgen in einem Jahr schliessen.

Obergrenze für Nachzahlungen einhalten

Werden nachträgliche Einkäufe für mehrere Jahre gleichzeitig vorgenommen (z.B. im Jahr 2027 für 2025 und 2026), so darf der Gesamteinkauf den «kleinen» Maximalbetrag vom Jahr 2027 (2026: 7258 CHF) nicht übersteigen.

Lücken innerhalb von 10 Jahren schliessen

Ab 2025 entstandene Beitragslücken können bis zu zehn Jahre rückwirkend geschlossen werden. Das bedeutet, Sie können die Lücke von 2025 spätestens im Jahr 2035 mit einem Einkauf schliessen.

Nachzahlung auch ohne Pensionskassenanschluss möglich

Auch Personen ohne Pensionskasse können ihre Beitragslücken schliessen. Der Einkauf ist, wie bei Personen mit Pensionskasse, auf den «kleinen» jeweils aktuellen Maximalbetrag begrenzt.

Antrag stellen für Ihren Einkauf in die Säule 3a

Wichtig: Um einen Einkauf in die Säule 3a zu tätigen, muss ein Antrag mit dem gewünschten Betrag bei der Vorsorgeeinrichtung gestellt sowie die Voraussetzungen bestätigt werden. Einzahlungen über den aktuellen Maximalbetrag hinaus gelten nicht automatisch als nachträgliche Einkäufe – jeder Einkauf muss separat beantragt und genehmigt werden. 

Versandadresse für Ihren Antrag

Vorsorgestiftung Sparen 3 der Basler Kantonalbank
Postfach
4002 Basel

Einkauf in die Säule 3a ab Inkrafttreten 1. Januar 2025

Beispiel für den 3a-Einkauf: Erläuterungen zur Abbildung

  • Eva zahlt bis Ende Jahr 2025 3000 CHF auf ihr Vorsorgekonto ein, was nicht dem vollen Maximalbetrag von 7258 CHF entspricht. Dadurch ist 2025 eine Vorsorgelücke von 4258 CHF entstanden. Um diese Beitragslücke zu schliessen, kann sie 2026 den vollen Maximalbetrag für das laufende Jahr und zusätzlich die 4258 CHF für das Jahr 2025 einzahlen – vorausgesetzt, sie verfügt in beiden Jahren über ein AHV-pflichtiges Einkommen.
  • Hat Eva jedoch auch 2026 den Maximalbetrag nicht erreicht (es fehlen 3258 CHF), kann sie keinen nachträglichen Einkauf für 2025 tätigen.
  • Auch 2030 könnte Eva ihre Lücke von 2027 nicht auffüllen, da ihr für das laufende Jahr 3258 CHF bis zum aktuell gültigen Maximalbetrag fehlen.

Häufige Fragen zum Säule-3a-Einkauf

Ab wann kann ich zum ersten Mal in die Säule3a nachzahlen?

Ab wann kann ich zum ersten Mal in die Säule3a nachzahlen?

Die neue Gesetzgebung ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Eine Nachzahlung ist frühestens ab 2026 möglich, indem die Beitragslücke für das Jahr 2025 (bis max. 7258 CHF für alle) geschlossen wird, sofern der ordentliche Maximalbetrag für 2026 bereits einbezahlt wurde. Für das laufende Jahr (2026) gelten folgende Maximalbeträge:

  • 7258 CHF für Erwerbstätige mit Pensionskasse
  • 20% des Nettoeinkommens, max. 36 288 CHF für Erwerbstätige ohne Pensionskasse

Wie viel darf ich pro Jahr nachträglich einzahlen?

Wie viel darf ich pro Jahr nachträglich einzahlen?

Grundsätzlich können die Beitragslücken geschlossen werden. Bei Schliessung mehrerer Beitragslücken darf der Gesamteinkaufsbetrag den aktuellen «kleinen» Maximalbetrag nicht übersteigen.

Kann ich auch für Jahre vor 2025 nachzahlen?

Kann ich auch für Jahre vor 2025 nachzahlen?

Nein, Sie können erst im Jahr 2026 für das Beitragsjahr 2025 nachzahlen. Frühere Beitragslücken können nicht geschlossen werden.

Muss ich den Maximalbetrag im laufenden Jahr einzahlen, bevor ich einen Einkauf vornehmen kann?

Muss ich den Maximalbetrag im laufenden Jahr einzahlen, bevor ich einen Einkauf vornehmen kann?

Ja, im laufenden Jahr muss der ordentliche Maximalbetrag vollständig einbezahlt werden, bevor ein Einkauf möglich ist.

Kann ich mehrere Lücken auf einmal schliessen?

Kann ich mehrere Lücken auf einmal schliessen?

Ja, Sie können in einem Jahr für mehrere Beitragsjahre nachzahlen – z.B. im Jahr 2027 für die Beitragsjahre 2025 und 2026.

Wichtig:

  • Pro Beitragsjahr ist nur ein nachträglicher Einkauf möglich und für jedes Beitragsjahr muss ein separater Antrag eingereicht werden.
  • Jede Lücke kann nur mit einer Zahlung geschlossen werden. Wird die Lücke nur teilweise geschlossen, so ist kein weiterer Einkauf möglich.
  • Der Gesamtbetrag für die Beitragsjahre 2025/2026 darf nicht höher sein als der jeweilige gültige «kleine» Maximalbetrag des laufenden Jahres.

Ist die Nachzahlung steuerlich abziehbar?

Ist die Nachzahlung steuerlich abziehbar?

Ja, Sie können den Betrag der Einkäufe vom steuerbaren Einkommen abziehen. Die Einkäufe werden in der Steuerbescheinigung aufgeführt.

Ich habe keinen Pensionskassenanschluss. Wie viel darf ich in die 3. Säule einkaufen?

Ich habe keinen Pensionskassenanschluss. Wie viel darf ich in die 3. Säule einkaufen?

Sie dürfen auch ohne Pensionskassenanschluss in die Säule 3a rückwirkend einkaufen und Beitragslücken schliessen. Dieselben Voraussetzungen und Bedingungen müssen erfüllt sein. Beachten Sie: Ist die Beitragslücke grösser als der aktuelle «kleine Maximalbetrag», darf dennoch nur bis zur Höhe dieses Maximalbetrags eingekauft werden.

Wie weiss ich, ob ich über ein AHV-pflichtiges Einkommen verfüge?

Wie weiss ich, ob ich über ein AHV-pflichtiges Einkommen verfüge?

Erwerbstätige Personen sind ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag beitragspflichtig. Ob Sie AHV-Beiträge leisten, erkennen Sie z. B. auf Ihrer Lohnabrechnung oder durch eine Nachfrage bei Ihrer Ausgleichskasse. Die genauen Bestimmungen finden Sie auf ahv-iv.ch im Merkblatt «Beiträge AHV/IV/EO/ALV».

Ich möchte eine Beitragslücke schliessen. Was muss ich tun?

Ich möchte eine Beitragslücke schliessen. Was muss ich tun?

Hier finden Sie das Antragsformular (PDF) um den Einkauf in die Säule 3a vorzunehmen.

 

Leitfaden: Wie fülle ich das Antragsformular korrekt aus?

Leitfaden: Wie fülle ich das Antragsformular korrekt aus?

Im Formular bestätigen Sie uns, dass Sie die Voraussetzungen und Bedingungen erfüllen, und teilen uns die Details des rückwirkenden Einkaufs mit.

Hier ein paar Hinweise zur Orientierung:

Kontonummer:

Ihre Kontonummer oder auch IBAN des Vorsorgekontos finden Sie auf dem Kontoauszug, in der Steuerbescheinigung oder im Digital Banking.

Anschluss an Pensionskasse:

Sie sind an eine Pensionskasse angeschlossen, wenn:

  • Sie angestellt sind und einen Jahreslohn von mehr als 22 680 CHF erhalten.
  • auf Ihrer Lohnabrechnung Abzüge «BVG-Beitrag» oder «Pensionskasse» aufgeführt sind.
  • Sie jährlich einen Pensionskassenausweis erhalten.

Sie sind nicht an eine Pensionskasse angeschlossen, wenn:

  • Sie selbstständig erwerbend sind (ohne freiwilligen PK-Anschluss).
  • Sie einen Lohn unter der BVG-Einstiegsgrenze von 22 680 CHF erhalten.
  • Sie aktuell nicht erwerbstätig sind.

Voraussetzungen erfüllen:

Um nachzuzahlen, müssen Sie die Voraussetzungen erfüllen. Diese finden Sie zu Beginn dieser Seite beschrieben.

Steuerjahr:

Für welches Jahr soll ein Einkauf stattfinden? Beachten Sie, dass Sie pro Steuerjahr, für welches Sie einen Einkauf vornehmen möchten, einen separaten Antrag stellen müssen.

Geleisteter ordentlicher Beitrag:

Wie hoch war Ihre Einzahlung im Jahr, für welches ein Einkauf stattfinden soll?

Betrag rückwirkender Einkauf:

Wie viel wollen Sie nachträglich einzahlen? Es kann nur die jeweilige Beitragslücke geschlossen werden. Bei der Schliessung mehrerer Beitragslücken gleichzeitig darf der Gesamtbetrag nicht höher sein als der jeweils gültige «kleine» Maximalbetrag des laufenden Jahres.

Unterschrift:

Das ausgefüllte Formular senden Sie uns unterzeichnet zurück an:

Vorsorgestiftung Sparen 3 der Basler Kantonalbank
Postfach
4002 Basel

Ich bin unsicher, ob und wann sich ein Säule-3a-Einkauf lohnt. Was kann ich tun?

Ich bin unsicher, ob und wann sich ein Säule-3a-Einkauf lohnt. Was kann ich tun?

In einem Beratungsgespräch mit unseren Vorsorgeexpertinnen und -experten simulieren wir u.a. Szenarien wie Pensionskasseneinkauf oder Säule-3a-Einkauf, um Ihnen die bestmöglichen nächsten Schritte aufzuzeigen.

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