Wer erbt, bezahlt in der Schweiz in vielen Fällen Erbschaftssteuern. Deren Höhe hängt von mehreren Faktoren ab. Bigna Gadola, Leiterin Nachlassplanung bei der Basler Kantonalbank, zeigt, welche das sind.
Auf einen Blick
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Nicht alle Erbinnen und Erben in der Schweiz müssen automatisch eine Erbschaftssteuer zahlen.
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Ehepartnerinnen und -partner, Kinder und weitere enge Angehörige wie Enkel, Adoptiv- oder Pflegekinder sind in Basel-Stadt von der Erbschaftssteuer befreit.
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Eltern, Geschwister und nicht eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner unterliegen hingegen der Erbschaftssteuer.
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Unsere Beispiele für Basel-Stadt und Basel-Landschaft zeigen, wie die Berechnung ausgestaltet ist.
Wer ist von der Erbschaftssteuer befreit?
In Basel sind Ehegatten, eingetragene Partnerinnen und Partner sowie direkte Nachkommen – also Kinder und Enkelkinder – von der Erbschaftssteuer befreit. Genau wie Adoptivnachkommen und unter gewissen Voraussetzungen auch Pflegekinder. Für übrige Erbinnen und Erben fällt grundsätzlich eine Steuer an. Der Bund erhebt in der Schweiz keine Steuer auf Erbschaften. Diese ist rein kantonal geregelt. Die beiden Kantone Schwyz und Obwalden verzichten als einzige Kantone auf die Erhebung.
Wovon hängt die Höhe der Steuer ab?
Wie hoch der Betrag ausfällt, bestimmt neben dem Verwandtschaftsgrad und den kantonalen Freibeträgen die Höhe der erhaltenen Erbschaft. Es gilt: je mehr Sie erben, desto höher die Steuer. Erhoben wird sie jeweils vom Kanton, in dem die verstorbene Person zuletzt ihren Wohnsitz hatte.
Basel-Stadt |
Basel-Landschaft |
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| Situation |
Blutsverwandte Nichte erbt von ihrem Onkel aus Basel-Stadt |
Blutsverwandte Nichte erbt von ihrem Onkel aus Basel-Landschaft |
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Erbschaft |
150 000 CHF |
150 000 CHF |
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Berechnung |
Abzug 2000 CHF (Kantonaler Freibetrag BS) = 148 000 CHF steuerbares Vermögen × 12 % (Anwendbarer Steuersatz) |
Abzug 20 000 CHF (Kantonaler Freibetrag BL) = 130 000 CHF steuerbares Vermögen × 22.5 % (Anwendbarer Steuersatz) |
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Erbschaftssteuer |
17 760 CHF |
29 250 CHF |
Wer zahlt und wann?
Die Abgabe ist eine persönliche Schuld der Erbinnen und Erben. Bezahlen muss sie also in diesem Fall die Nichte. Es empfiehlt sich zudem, dies fristgerecht
zu tun, da die Verzugszinsen je nach Betrag der Erbschaft hoch ausfallen können. Im Kanton Basel-Stadt wird die Erbschaftssteuer in der Regel ein Jahr nach dem Ableben der Vererbenden fällig. Besteht ein Testament oder ein Erbvertrag, wird die Steuer ein Jahr nach der Eröffnung dieser letztwilligen Verfügung erhoben.
Schenkungen zu Lebzeiten: Fallen hierfür auch Steuern an?
Auch Schenkungen unterliegen einer Steuer. Diese ist grundsätzlich gleich hoch wie die Erbschaftssteuer. Es macht somit steuerlich keinen wesentlichen Unterschied, ob Vermögen zu Lebzeiten verschenkt oder nach dem Tod vererbt wird. Ein Unterschied besteht jedoch beim kantonalen Freibetrag: In Basel-Stadt gilt für Schenkungen zu Lebzeiten eine einmalige Freigrenze von 10 000 CHF, Ehegatten und Nachkommen ausgenommen. Wird dieser Betrag überschritten, ist die gesamte Schenkung steuerpflichtig. Im Kanton Basel-Landschaft variiert der Freibetrag je nach Verwandtschaftsgrad, wobei auch Ehegatten und Nachkommen schenkungssteuerbefreit sind.
Wie lässt sich die Erbschaftssteuer minimieren?
Wie erwähnt, sind Ehegatten und direkte Nachkommen in Basel und den meisten Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit. Werden Vermögenswerte innerhalb der Familie weitergegeben, fallen daher in der Regel keine Steuerabgaben an. Minimieren lässt sich der Betrag bei Erbschaften, die besteuert werden, jedoch nicht – es gelten jeweils die kantonalen Tariflisten. Alleinstehende Personen und Personen ohne Kinder können jedoch in Erwägung ziehen, ihr Vermögen gemeinnützigen Organisationen zu vermachen. Die meisten von ihnen sind von der Erbschaftssteuer befreit, sodass das Vermögen in diesem Fall vollständig dem guten Zweck zugutekommt.
Wir sind für Sie da
Das Thema Erbschaftssteuer ist komplex und hängt stark von der individuellen Familiensituation ab. Wer frühzeitig plant, kann nicht nur finanzielle Überraschungen vermeiden, sondern auch sicherstellen, dass das eigene Vermögen so weitergegeben wird, wie es gewünscht ist. Möchten Sie Ihre Situation individuell besprechen? Unsere erfahrenen Juristinnen und Juristen unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Nachlassplanung optimal zu gestalten und steuerliche Aspekte frühzeitig zu berücksichtigen.