Auf einen Blick
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Der Bundesrat will die Individualbesteuerung einführen. Jede Person würde unabhängig vom Zivilstand einzeln besteuert. Die «Heiratsstrafe» fiele weg.
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Ehepaare mit ähnlich hohem Einkommen würden meist steuerlich entlastet. Paare mit stark ungleichen Einkommen könnten bei Annahme der Vorlage mehr Steuern zahlen.
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Bei einem «Ja» an der Urne träte die Reform frühestens 2032 in Kraft.
Der Bundesrat will eine neue Individualbesteuerung einführen. Das bedeutet, dass jede und jeder unabhängig vom Zivilstand eigenständig besteuert wird. Somit würde die Heiratsstrafe verschwinden. Befürworter sehen darin eine gerechtere Behandlung aller Lebensformen, weil die steuerlichen Nachteile für Ehepaare beseitigt würden, die heute durch das Zusammenrechnen der Einkommen und somit durch die gemeinsame Veranlagung entstehen.
Das passiert, wenn die Reform angenommen wird:
- Paare werden individuell besteuert. Jede Person muss also neu eine Steuererklärung für sich selbst ausfüllen und es gilt eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung.
- Viele Ehepaare profitieren, aber einige zahlen möglicherweise mehr Steuern als bisher.
- Die Steuerbehörden müssen rund 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen bearbeiten.
- Die Reform soll bei den direkten Bundessteuern insgesamt rund 630 Millionen Franken weniger Steuereinnahmen pro Jahr bringen, wovon rund 130 Millionen
die Kantone tragen.
Wirkung und Folgen für:
Verheiratete Paare mit ähnlich hohem Einkommen
Verheiratete Paare sind heute gegenüber unverheirateten im Nachteil, weil die addierten Einkommen zu einem höheren Steuersatz insbesondere auf Ebene der Bundessteuern führen. Die Individualbesteuerung würde sie steuerlich entlasten und den Entscheid, zu heiraten, finanziell neutraler machen.
Beispiel Bundessteuern:
Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern und einem Einkommen von je 100 000 Franken würde sich die Steuerlast auf Ebene der direkten Bundessteuern um rund 2300 Franken reduzieren.
Ehepaare mit sehr ungleichen Einkommen
Ehepaare mit klassischer Rollenverteilung und sehr ungleichen Einkommen wären durch die Annahme der Individualbesteuerung hingegen eher im Nachteil. In solchen Fällen könnte die Steuerlast anders verteilt werden als heute, das heisst die Steuerrechnung fiele künftig tendenziell höher aus.
Beispiel Bundessteuern:
Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern und einem ungleich verteilten Einkommen (Ehemann verdient 200 000 Franken, Ehefrau nicht erwerbstätig) würde sich die Steuerlast auf Ebene der direkten Bundessteuern um 3100 Franken erhöhen.
Alleinstehende und unverheiratete Paare
Diese Personen werden schon heute individuell besteuert und hätten durch die geplante Reform in vielen Fällen keine grossen Änderungen – die neue Individualbesteuerung würde ihre Situation eher bestätigen.
Debatte um Lebensformen und Steuergerechtigkeit
Absolute Steuergerechtigkeit wird es auch nach der Reform nicht geben, wie oben genannte Veränderungen aufzeigen. Gegen die Reform der Individualbesteuerung haben Gegner das Referendum ergriffen. Sie sagen unter anderem, dass die Heiratsstrafe auch ohne so tiefgreifende Änderungen im Steuersystem abgeschafft werden könnte. Der Bundesrat und verschiedene Kommissionen empfehlen die Vorlage zur Annahme und argumentieren, dass eine steuerliche Gleichstellung aller Personen – unabhängig vom
Zivilstand – ein zeitgemässes, gerechteres System sei.
Bei Annahme der Vorlage würde diese frühestens 2032 in Kraft treten. Man darf gespannt sein, wie die Abstimmung ausgeht. Fakt ist, dass es in dieser Abstimmung nicht nur um Finanzen und Zahlen geht, sondern vielmehr auch um Lebensmodelle, für die sich die Menschen in der Schweiz entscheiden.
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