Teilnahmebedingungen
Die Verlosung wird von der Basler Kantonalbank, Aeschenvorstadt 41, 4051 Basel durchgeführt. Alle Kundinnen und Kunden der Basler Kantonalbank, die per Brief über die Verlosung informiert wurden, nehmen, sofern die untenstehenden Bedingungen erfüllt sind, automatisch an dieser teil. Sofern keine Teilnahme an der Verlosung gewünscht ist, können Sie uns dies mittels E-Mail mitteilen.
Um an der Verlosung von 5 TWINT-Gutschriften à 100 Franken teilzunehmen, laden Sie bis zum 15. Oktober 2025 die BKB TWINT App auf Ihr Smartphone herunter.
Alternativ kann über das untenstehende Formular an der Verlosung teilgenommen werden. Teilnahmeberechtigt sind handlungsfähige mündige Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende der Basler Kantonalbank und ihre nächsten Angehörigen. Mehrfachteilnahmen und Teilnahmen für andere Personen sind ausgeschlossen.
Die Verlosung erfolgt im Oktober 2025 nach dem Zufallsprinzip. Wenn Sie zu den glücklichen gewinnenden Personen gehören, werden wir Ihnen 100 Franken per TWINT gutschreiben und Sie schriftlich darüber informieren. Der Gewinn kann nicht in bar ausbezahlt werden. Allfällige durch den Gewinn anfallende Steuern bzw. Abgaben sind von der gewinnenden Person zu tragen. Die Bank wird mit der Vergütung des Gewinns frei von allen Verpflichtungen. Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basel, Schweiz. Die Teilnahmebedingungen können jederzeit angepasst werden und die Verlosung kann jederzeit abgebrochen werden. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch können Teilnehmende von der Teilnahme an der Verlosung ausgeschlossen werden.