Nach Ablauf der Nachfrist des zustande gekommenen öffentlichen Übernahmeangebots hat die Basler Kantonalbank heute für alle sich im Publikum befindenden Inhaberaktien der Bank Cler AG das definitive Endergebnis veröffentlicht. Demnach verfügt die Basler Kantonalbank über 98.71 Prozent der Stimmrechte und des Aktienkapitals der Bank Cler.
Am 20. Juni 2018 veröffentlichte die Basler Kantonalbank (die „Anbieterin“) ein öffentliches Kaufangebot gemäss Art. 125 ff. des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel für alle sich im Publikum befindenden Inhaberaktien der Bank Cler AG mit einem Nennwert von je CHF 20.00 (die „Bank Cler-Aktien“) (das „Angebot“).
Bis zum Ablauf der Nachfrist am 3. Oktober 2018, 16:00 Uhr MESZ, wurden der Anbieterin unter dem Kaufangebot insgesamt 3'043'947 Bank Cler-Aktien angedient; entsprechend 18.04 Prozent aller per 3. Oktober 2018 kotierten Bank Cler-Aktien bzw. 93.31 Prozent der 3'262'084 Bank Cler-Aktien, auf die sich das Kaufangebot per 3. Oktober 2018 bezieht (Erfolgsquote). Seit dem 2. August 2018 bis zum Ablauf der Nachfrist haben die Anbieterin und die mit ihr in gemeinsamer Absprache handelnden Personen zudem 531'205 Bank Cler-Aktien börslich oder ausserbörslich erworben. Unter Berücksichtigung der 13'612'916 Bank Cler-Aktien (entsprechend 80.67 Prozent des Aktienkapitals und der Stimmrechte der Bank Cler), die von Basler Kantonalbank am Ende der Nachfrist gehalten werden und den angedienten Bank Cler-Aktien, beträgt die Beteiligung von der Anbieterin und den mit der Anbieterin in gemeinsamer Absprache handelnden Personen per 3. Oktober 2018 somit (vorbehältlich des Vollzuges) insgesamt 16'656'863 Bank Cler-Aktien, entsprechend 98.71 Prozent aller per 3. Oktober 2018 kotierten Bank Cler-Aktien, bzw. 98.71 Prozent der Stimmrechte und des Aktienkapitals der Bank Cler (Beteiligungsquote).
Vorbehältlich der Erfüllung sämtlicher Bedingungen (oder eines Verzichts auf deren Erfüllung) und einer Verschiebung des Vollzugs gemäss Abschnitt A.7 (Angebotsbedingungen, Verzicht auf die Angebotsbedingungen, Geltungsdauer der Angebotsbedingungen und Aufschub) des Angebotsprospekts findet der Vollzug des Kaufangebots voraussichtlich am 17. Oktober 2018 statt.
Das Angebot untersteht den Angebotsrestriktionen gemäss Angebotsprospekt vom 2. August 2018.
Wie im Angebotsprospekt ausgeführt, strebt die Anbieterin an, den Aktienanteil an der Bank Cler auf 100 Prozent zu erhöhen. Die Basler Kantonalbank ist grundsätzlich bereit, weitere Bank Cler-Aktien von den verbliebenen Publikumsaktionären der Bank Cler unter Beachtung der Best-Price Rule zu erwerben.
Wie im Angebotsprospekt offengelegt, wird die Anbieterin zeitnah nach Vollzug beim zuständigen Gericht die Kraftloserklärung der verbleibenden Bank Cler-Aktien im Sinne von Art. 137 FinfraG beantragen. Zudem wird die Anbieterin die Bank Cler ersuchen, zeitnah nach Vollzug bei der SIX Swiss Exchange („SIX“) die Dekotierung der Bank Cler-Aktien sowie die Befreiung von bestimmten börsenrechtlichen Publizitätspflichten gemäss den Kotierungsregeln der SIX bis zum Zeitpunkt der Dekotierung zu beantragen.
Sämtliche Dokumente zum öffentlichen Kaufangebot der Basler Kantonalbank für die Bank Cler AG finden Sie auf unserer Webseite https://www.bkb.ch/uebernahmeangebot.
Für weitere Auskünfte
Christine Gueniat
Fachspezialistin Kommunikation
Basler Kantonalbank
Telefon 061 266 23 27
medien@bkb.ch
Disclaimer:
Rechtlicher Hinweis
Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Basler Kantonalbank oder der Bank Cler dar. Diese Mitteilung ist kein Emissionsprospekt im Sinne von Artikel 652a oder 1156 OR, kein Kotierungsprospektim Sinne des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange und kein Prospekt gemäss anderen Rechtsvorschriften. Kopien dieser Mitteilung dürfen nicht ausserhalb der Schweiz versandt oder anderweitig verteilt werden.
Zukunftsgerichtete Aussagen: Vorsicht betreffend Prognosen
Diese Mitteilung beinhaltet zukunftsorientierte Aussagen, einschliesslich, aber nicht abschliessend Aussagen in Bezug auf die Umsetzung von strategischen Massnahmen sowie weitere Aussagen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung der Basler Kantonalbank.
Während diese Prognosen die Beurteilungen und zukünftigen Erwartungen der BKB hinsichtlich der Geschäftsentwicklung wiedergeben, können zahlreiche Risiken, Ungewissheiten und andere unsichere Faktoren, Entwicklungen und Resultate verursachen, welche wesentlich von diesen Erwartungen abweichen.
Diese Faktoren sind im Wesentlichen, (1) die allgemeine Marktsituation, makroökonomische, staatliche und regulative Trends, (2) Bewegungen in in- und ausländischen Wertschriftenmärkten, Wechselkursen und Zinssätzen, (3) Wettbewerbsdruck, (4) technologische Entwicklungen, (5) Änderung der Finanzlage oder der Bonität unserer Kunden, Schuldner, Gegenparteien und Entwicklungen in den Märkten, in denen sie operieren, (6) Führungswechsel und Veränderungen der Gruppenstruktur.
Die Basler Kantonalbank ist nicht verpflichtet (und lehnt ausdrücklich eine solche Verpflichtung ab), ihre Prognosen aufgrund von neuen Informationen, zukünftigen Ereignissen oder dergleichen zu erneuern oder abzuändern.