Basler Kantonalbank regelt die Vergangenheit im grenzüberschreitenden Geschäft mit Deutschland

Die Basler Kantonalbank erzielt mit den deutschen Behörden eine Einigung in Form einer einmaligen Zahlung von 38,6 Mio. Euro zur Aufarbeitung der Vergangenheit mit Bezug auf nicht versteuerte Vermögenswerte deutscher Kunden. Die Basler Kantonalbank ist damit –soweit bekannt – das vierte Schweizer Institut und die erste Inlandbank, welches die Vergangenheit im grenzüberschreitenden Geschäft mit Deutschland regeln wird.

28.05.2015

Die bereits im Jahr 2011 ergriffene und konsequent umgesetzte Weissgeldstrategie der BKB war eine wichtige Voraussetzung zur raschen Bereinigung der Situation im Zusammenhang mit deutschen Kunden. Die Einigung mit den deutschen Behörden stellt den letzten Schritt in der Umsetzung dieser Strategie dar. Diese Vereinbarung umfasst die Bank und ihre Mitarbeitenden.

 

Im Zuge der Weissgeldstrategie schränkte die Basler Kantonalbank auch ihre Geschäftstätigkeit geographisch stark ein. Die BKB lässt nur noch steuerehrliche Neukunden aus wenigen Kernmärkten, sowie aus Ländern, mit denen die Schweiz eine Abgeltungssteuer vereinbart hat, zu.

 

Durch die erzielte Einigung vermindert sich der erwartete Geschäftserfolg im Stammhaus und Konzern BKB per 30.06.2015 um 38,6 Mio. Euro. Aufgrund eines bereits kommunizierten Beteiligungsverkaufs wird jedoch im Stammhaus und im Konzern BKB voraussichtlich ein Halbjahresgewinn auf Vorjahreshöhe erwartet. Der Halbjahresabschluss Stammhaus und Konzern BKB wird wie geplant am 23. Juli 2015 veröffentlicht.

Für weitere Auskünfte:

 

Dr. Michael Buess

Generalsekretariat / Medienstelle / IR

Basler Kantonalbank

Tel.: 061 266 29 77

E-Mail: michael.buess@bkb.ch