BKB-Geschäftsbericht 2013: Nach einem schwierigen Jahr gut aufgestellt für die Zukunft

Das Geschäftsjahr 2013 war aus verschiedenen Gründen eines der schwierigsten in der 114-jährigen Geschichte der Basler Kantonalbank. Der Geschäftsbericht 2013 informiert über die wesentlichen Entwicklungen und zeigt, wie sich die Bank im letzten Jahr mit ihrer neuen geschäftspolitischen Ausrichtung für eine erfolgreiche Zukunft gerüstet hat. In einer separaten Broschüre beziehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank Stellung zu zehn Fragen rund um die BKB, welche in den letzten Monaten die öffentliche Diskussion geprägt haben.

01.04.2014

Der Jahresbericht gibt einen Einblick in folgende Themen:

 

  • Strategie: Die BKB hat ihre Strategie grundlegend überarbeitet und sich geschäftspolitisch neu ausgerichtet.
  • Geschäftsentwicklung: Das Ergebnis war geprägt von verschiedenen Altlasten, welche im 2013 bereinigt und aufgearbeitet wurden.
  • Mehrwert: Die Bank hat im Kundengeschäft die Service- und Dienstleistungsqualität weiter verbessert, verfolgt eine konsequente Weissgeldstrategie und konzentriert das grenzüberschreitende Geschäft auf ausgewählte Länder.
  • Verantwortung: Die BKB will sich mit verschiedenen Massnahmen noch stärker als verantwortungsbewusste und attraktive Arbeitgeberin etablieren.
  • Engagement: Mit zahlreichen Engagements hat die BKB im Berichtsjahr das kulturelle Leben der Basler Bevölkerung in der Region bereichert.
  • Ressourcen: Die BKB legt transparent dar, in welchem Ausmass sie Ressourcen beansprucht und mit welchen Massnahmen sie ihre Umweltbilanz verbessert hat.
  • Governance: In der Zusammenfassung des ausführlichen Corporate-Governance Kapitels aus dem Finanzteil wird u.a. aufgezeigt, dass bei der BKB die Gesamtentschädigungen auf Stufe Geschäftsleitung im Fünfjahresvergleich substantiell abgenommen hat.

 

Der Finanzbericht umfasst neben der Jahresrechnung (Konzern und Stammhaus) den ausführlichen Teil Corporate Governance mit detailliertem Angaben zu den Vergütungen der Geschäftsleitung und des Bankrats. Dabei kam für das Jahr 2013 zum letzten Mal das alte Reglement über die Entschädigung der Bankratsmitglieder zur Anwendung.

 

Der Bankrat hat an seiner Sitzung vom Februar 2014 das vom Vergütungs- und Nominationsausschuss im Januar überarbeitete Reglement über die Entschädigung der Bankratsmitglieder verabschiedet. Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 1. April 2014 dieses Reglement bewilligt. Die wesentlichen Anpassungen sind:

 

  •  

Verbot von Aufträgen an Mitglieder des Bankrats

Um eine interessenkonfliktfreie Governance sicherzustellen, hat der Bankrat beschlossen, dass keine über das Bankratsmandat hinausgehenden Entschädigungen an Bankratsmitglieder bezahlt werden dürfen. Ebenso untersagt ist die Annahme von Honoraren oder geldwerten Leistungen, welche die Bankratsmitglieder von externen Leistungserbringern der Gesellschaft erhalten, wenn diese im Zusammenhang mit Dienstleistungen für die Bank stehen.

 

  •  

Erhöhung der Grundentschädigung der Mitglieder des Audit Committees.

Aufgrund der stark gestiegenen Anforderungen und des wesentlich grösseren Arbeitsumfangs wurde die jährliche Grundentschädigungen der Mitglieder des Audit Committee erhöht (Mitglied: bisher CHF 5000, neu CHF 8000, Präsidium: bisher CHF 11'000, neu CHF 12'000).

 

  •  

Senkung der Grundentschädigung des Präsidenten / der Präsidentin des Bankrats
Damit die Erhöhung der Grundentschädigungen der Mitglieder des Audit Committees kostenneutral umgesetzt werden kann, wird die jährliche Grundentschädigung des Präsidenten oder der Präsidentin des Bankrats um 10 Prozent gesenkt (bisher CHF 100'000, neu CHF 90'000).

 

  •  

Keine direkte Auszahlung der Mandatsabgabe

Bisher bestand die Möglichkeit, dass Bankräte die Bank beauftragen konnten, einen definierten Teil ihrer Entschädigung (Mandatsabgabe) direkt an die jeweilige Partei auszuzahlen. Diese Option wurde ersatzlos gestrichen. Die Bankräte erhalten in Zukunft eine entsprechende Abrechnung von der BKB, aufgrund derer sie die Zahlung an die Parteien vom eigenen Konto aus auslösen können.

 

  •  

Keine direkte Auszahlung an den Arbeitgeber
Entschädigungen dürfen nicht mehr direkt an den Arbeitgeber eines Bankratsmitglieds ausbezahlt werden.

 

 

Der Geschäftsbericht mit Jahres- und Finanzbericht sowie der Broschüre sind im Internet abrufbar unter: http://www.bkb.ch/BaslerKantonalbank/Investoren/Berichterstattung/Geschaefts--und-Halbjahresberichte

 

Für weitere Auskünfte:

 

Dr. Michael Buess

Leiter Generalsekretariat / Medienstelle / IR

Basler Kantonalbank

Tel.: 061 266 29 77

E-Mail: michael.buess@bkb.ch