BKB akzeptiert FINMA-Verfügung im Kontext des Falles ASE Investment AG

07.05.2013

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat im Zusammenhang mit dem Anlagebetrug rund um die ASE Investment AG (ASE) gegen die BKB ein Verfahren durchgeführt. Die ASE war eine von der BKB unabhängige, externe Vermögensverwalterin. Ihr wird vorgeworfen, Guthaben ihrer Kunden bei der BKB und anderen Banken veruntreut und weitere strafbare Handlungen begangen zu haben. Das Strafverfahren gegen ASE-Organe war eröffnet worden, nachdem die BKB bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau Strafanzeige erstattet hatte.

 

Die FINMA hat die Rolle der BKB in diesem Schadensfall unter aufsichtsrechtlichen Gesichts­punkten gewürdigt. Sie schloss ihr Verfahren gegen die BKB mit einer Feststellungsverfügung ab, die heute rechtskräftig wird. Die FINMA stellt fest, dass die BKB im Zusammenhang mit der Betreuung der ASE die bankengesetzlichen Organisations- und Gewährserfordernisse schwer verletzt hat. Sie hält in ihrer Verfügung fest, dass die BKB die Rechts-, Reputations- und Kreditrisiken mehrheitlich erkannt, es jedoch versäumt habe, diese Risiken aus bank­regulatorischer Sicht ausreichend zu begrenzen. Weiter folgerte die FINMA, dass die BKB interne Richtlinien verletzt und Hinweise auf rechts- oder sittenwidrige Geschäfte nicht oder ungenügend abgeklärt habe.

 

Die FINMA bestätigt damit im Wesentlichen die Feststellungen der Anwaltskanzlei Bär & Karrer AG, die im Auftrag der BKB den Sachverhalt bankregulatorisch gewürdigt hat. Die BKB hat darüber am 23. Oktober 2012 umfassend informiert und einen Kurzbericht publiziert.

 

Die BKB hat die erforderlichen Schritte eingeleitet, um eine einwandfreie Geschäftstätigkeit in allen Filialen der Bank sicherzustellen. Zu den bereits getroffenen Massnahmen gehören u.a. folgende:

 

  • Für externe Vermögensverwalter (EVV) führte die BKB ein verschärftes Aufnahme-, Kontroll- und Prüfverfahren ein. Dies hatte zur Folge, dass sich die Bank von mehreren EVV trennte. Im Branchenvergleich setzte die BKB strengste Auflagen für die Zusammenarbeit mit EVV um.
  • Das Private Banking Zürich wurde vollständig in die Strukturen des Hauptsitzes integriert.
  • Die Leitung des Private Banking Zürich wurde mit René Bürgisser, einem ausgewiesenen Bankfachmann, neu besetzt. Vom bisherigen Leitungsteam des Private Banking Zürich ist niemand mehr bei der BKB tätig.

 

Die FINMA verlangt nun zusätzlich, dass über die Aufnahme von neuen Beziehungen zu EVV zentral am Basler Hauptsitz entschieden werde. Die BKB hat diese Massnahme bereits voll­ständig umgesetzt. Weitergehende organisatorische oder geschäftliche Massnahmen hat die FINMA gegenüber der BKB nicht angeordnet, behält sich dies aber explizit vor, sollte es im Private Banking Zürich oder im Geschäft mit EVVs zu neuen, schwerwiegenden Vorfällen kommen. Die BKB ist aber überzeugt, mit den bereits getroffenen Massnahmen die notwendigen Vorkehren getroffen zu haben, dass dies nicht mehr der Fall sein wird.

 

Die BKB zeigt sich gegenüber Ersatzbegehren ihrer durch die ASE geschädigten Kunden kulant und hat sich mit den Anwälten, die rund 80% dieser Kunden beraten, auf ein Schema zur Schadensbeteiligung geeinigt. Die Bank hat dafür Rückstellungen in der Höhe von 50 Mio. CHF gebildet. Mit dieser Lösung will die BKB ihrem Verständnis von «fair banking» nachleben.

 

Für weitere Auskünfte:

 

Dr. Michael Buess

Leiter Generalsekretariat / Medienstelle / IR

Basler Kantonalbank

Tel.: 061 266 29 77

E-Mail: michael.buess@bkb.ch