Strukturierte Adressen im Zahlungsverkehr

Zahlungen, QR-Rechnungen und Daueraufträge brauchen neu vollständige und strukturierte Adressen. Hier erfahren Sie, was das für ihr Unternehmen bedeutet.

Um Geldwäscherei zukünftig noch effizienter zu verhindern, führt der Schweizer Finanzmarkt die «strukturierte Adresse» ein. Das bedeutet, dass im Zahlungsverkehr die einzelnen Adressinformationen in eigens dafür vorgesehenen Feldern zu erfassen sind. Wir zeigen Ihnen, ob Sie davon betroffen sind und was Sie wann tun müssen.

Handeln Sie jetzt: Wir empfehlen Ihnen, bis 13. November 2026 umzustellen.

Viele Schweizer Unternehmen haben ihre Zahlungsprozesse bereits auf die strukturierte Adresse umgestellt. Zahlreiche internationale Märkte haben sie eingeführt oder treiben die Einführung voran. Zahlungen mit unstrukturierten Adressen können deshalb schon heute zurückgewiesen oder verzögert werden, insbesondere bei Zahlungen ins Ausland. Überprüfen Sie ihre Rechnungen, Daueraufträge, Zahlungsvorlagen und gespeicherte Empfänger.

Wichtig: Um die Umstellung in der Schweiz weiter voranzutreiben, können bei der BKB ab dem 31. Mai 2027 Zahlungsaufträge und Zahlungseingänge mit unstrukturierten Adressangaben nicht mehr verarbeitet werden.

Auf einen Blick

  • Im Zahlungsverkehr gilt ein neues Adressformat: Name, Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land stehen in eigenen Feldern.
  • Betroffen sind QR-Rechnungen, Zahlungsaufträge und Daueraufträge, und zwar für Rechnungsstellende als auch für Zahlungspflichtige.
  • Zahlungen mit unstrukturierten Adressen können abgelehnt oder verzögert werden.

Was ändert sich?

Zukünftig muss eine Adresse im Swiss QR-Code in einzelne Elemente (z.B. je eines für Strasse und Hausnummer) aufgeteilt werden und sie kann Umlaute und mehr Sonderzeichen enthalten.

Mehr zur strukturierten Adresse.

Wann treten die Änderungen in Kraft?

  • Für QR-Rechnungen
    Seit dem 21. November 2025 dürfen QR-Rechnungen ausschliesslich strukturierte Adressen (Adresstyp «S») enthalten. Erstellen Sie neue QR-Rechnungen nur noch in diesem Format. Zahlungen aus QR-Rechnungen mit unstrukturierten Adressen können abgelehnt oder verzögert werden.
  • Für Zahlungs- und Daueraufträge
    Wir empfehlen Ihnen, Ihre Zahlungs- und Daueraufträge bis 13. November 2026 umzustellen. Viele Schweizer Unternehmen haben die Umstellung bereits abgeschlossen, und zahlreiche internationale Märkte haben die strukturierte Adresse eingeführt oder treiben die Einführung voran. 

Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen das E-Servicecenter unter +41 61 266 36 36 gerne zur Verfügung.

 

Was bedeutet dies für Sie?

Für Rechnungstellende

  • Sie müssen aktiv werden, wenn Sie QR-Rechnungen erstellen, z.B. für Mietzinsen, Honorare, Mitgliederbeiträge oder sonstige Leistungen.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Rechnungssoftware QR-Rechnungen mit strukturierten Adressen (Adresstyp «S») erstellt. Klären Sie das mit Ihrem Softwareanbieter.
  • Stellen Sie Kundinnen und Kunden, die per Dauerauftrag oder Zahlungsvorlage bezahlen, eine neue QR-Rechnung zu, und bitten Sie sie, ihren Auftrag anzupassen.

Für Zahlungspflichtige

  • Wenn Sie Ihre Zahlungsaufträge mit eigener Buchhaltungssoftware in Dateiform (pain.001, pain.008 SDD und/oder MT101) erstellen und an uns übermitteln, stellen Sie oder Ihr Softwareanbieter sicher, dass die Software die Anforderungen an die strukturierte Adresse erfüllt. Planen Sie dafür genügend Zeit ein.
  • Passen Sie bestehende Daueraufträge und Zahlungsvorlagen, welche die Adressvorgaben nicht erfüllen, an. Wir empfehlen Ihnen, dies bis 13. November 2026 abzuschliessen.
  • Bei der Neuerfassung von Zahlungs- und Daueraufträgen im E-Banking und Mobile Banking prüfen wir die Adressvorgaben bereits (mindestens Name, Ort und Land). Erfassen Sie immer auch Strasse, Hausnummer und Postleitzahl. So vermeiden Sie Verzögerungen oder Ablehnungen Ihrer Zahlungsaufträge.
  • Fehlen Ihnen Adressangaben, fordern Sie die vollständigen Daten beim Zahlungsempfänger an.
  • Ohne E-Banking oder Mobile Banking geben Sie die Anpassungen mit dem Formular in Auftrag.

Das müssen Sie abklären:

Erfüllt Ihre Buchhaltungssoftware die neuen Anforderungen?

Erfüllt Ihre Buchhaltungssoftware die neuen Anforderungen?

Wenn Sie Zahlungsaufträge mit Ihrer eigenen Buchhaltungssoftware erstellen, klären Sie bitte frühzeitig ab, ob sie den neuen Vorgaben entspricht. Sie bzw. Ihr Software-Provider müssen sicherstellen, dass die Software die neuen Anforderungen erfüllt.

Müssen Sie Debitoren-Stammdaten anpassen?

Müssen Sie Debitoren-Stammdaten anpassen?

Ja, situativ kann es nötig sein, Debitoren-Stammdaten für die Erstellung von QR-Rechnungen den Vorgaben für die strukturierte Adresse anzupassen. Wenn Sie möchten, können Sie in den Debitorenstammdaten nun auch Sonderzeichen und Umlaute verwenden.

Haben Sie Ihren Kunden QR-Rechnungen für einen längeren Zeitraum zugestellt?

Haben Sie Ihren Kunden QR-Rechnungen für einen längeren Zeitraum zugestellt?

Haben Sie Ihren Kunden mehrere QR-Rechnungen für Zahlungen über einen längeren Zeitraum (z.B. Leasingraten, Mieten, Prämien, etc.) mit unstrukturierten Adressinformationen zur Verfügung gestellt? Wenn ja, müssen Sie Ihren Kunden rechtzeitig neue QR-Rechnungen mit strukturiert erfasster Adresse zustellen. QR-Rechnungen mit unstrukturierten Adressen (Adress-Typ "K") sind seit dem 21. November 2025 verpflichtend und können abgelehnt werden.

Sind Ihre Einlesehilfen auf dem neuesten Stand?

Sind Ihre Einlesehilfen auf dem neuesten Stand?

Neu ist ein erweiterter Zeichensatz mit Sonderzeichen und Umlauten zugelassen. Dieser Zeichensatz enthält alle von der Bundesverwaltung im Personenregister zugelassenen Zeichen. Stellen Sie sicher, dass allfällige Einlesehilfen (z.B. Handscanner, pdf-Auslesesoftware, etc., auch QR-Rechnungen mit erweitertem Zeichensatz verarbeiten können.

Was ist bei Zahlungs- und Daueraufträgen zu tun?

Zahlungsaufträge (inklusive Lohnzahlungen) und Daueraufträge dürfen künftig ausschliesslich strukturierte Adressen (Adresstyp «S») enthalten. Dies betrifft sowohl Ihre eigene Adresse als Auftraggeber als auch die Adresse des Zahlungsempfängers.

Wir empfehlen Ihnen, die Umstellung bis 13. November 2026 abzuschliessen. Prüfen Sie dazu Ihre Stammdaten, Zahlungsvorlagen und Daueraufträge, und klären Sie mit Ihrem Softwareanbieter, ob Ihre Buchhaltungssoftware die strukturierte Adresse unterstützt. Ab dem 31. Mai 2027 kann die Basler Kantonalbank Zahlungs- und Daueraufträge mit unstrukturierten Adressinformationen nicht mehr verarbeiten.

Validierungsportal der SIX

Über dieses Portal können Sie prüfen, ob Ihre XML-Meldungen den Schweizer Business Rules und Implementation Guidelines entsprechen.

Erfüllt Ihre Buchhaltungssoftware die neuen Anforderungen?

Erfüllt Ihre Buchhaltungssoftware die neuen Anforderungen?

Wenn Sie Zahlungsauftrags-Dateien mittels eigener Buchhaltungssoftware erstellen (Meldungsformate pain.001, pain.008 SDD und/oder MT101) und an uns übermitteln, stellen Sie, bzw. Ihr Software-Provider bitte sicher, dass die Software die neuen Anforderungen für die strukturierte Adresse erfüllt.

Müssen Sie Kreditoren- und Mitarbeiter-Stammdaten anpassen?

Müssen Sie Kreditoren- und Mitarbeiter-Stammdaten anpassen?

Ja, situativ kann es nötig sein, Kreditoren- und Mitarbeiter-Stammdaten, die für Zahlungsaufträge relevant sind, den Vorgaben für die strukturierte Adresse anzupassen.

Was sind strukturierte Adressen?

Eine strukturierte Adresse enthält einzelne Adresselemente, die in eigens dafür vorgesehenen Feldern erfasst und abgespeichert werden. Die BKB unterstützt die folgenden Varianten:

Variante I: Mindestanforderung an eine strukturierte Adresse

Variante I: Mindestanforderung an eine strukturierte Adresse

Um eine problemlose Verarbeitung Ihrer Zahlungsaufträge zu garantieren, müssen "Name", "Stadt" und "Land" in separaten Feldern übermittelt werden. Diese Struktur besteht bereits. Das heisst, Sie können Ihre Aufträge bei der BKB bereits jetzt schon so einliefern.

Name  Petra Muster 

<Nm>Petra Muster</Nm>

Stadt  Beispielstadt  <PstlAdr>
   <TwnNm>Beispielstadt</TwnNm>
Land CH    <Ctry>CH</Ctry>
</PstlAdr> 

Variante II: Vollständig strukturierte Adresse

Variante II: Vollständig strukturierte Adresse

Wir empfehlen Ihnen, direkt auf diese Variante zu wechseln.

Damit werden auch Zahlungen ins Ausland weitgehend problemlos abgewickelt. Die vollständig strukturierte Adresse enthält Strassenname, Hausnummer und Postleitzahl in eigens dafür vorgesehenen Feldern.

Name  Petra Muster 

<Nm>Petra Muster</Nm>

Strasse  Petragasse <PstlAdr>
  <StrtNm>Petragasse</StrtNm>
Nummer 17   <BldgNb>17</BldgNb>
PLZ 9999    <PstCd>9999</PstCd>
Stadt  Beispielstadt   <TwnNm>Beispielstadt</TwnNm>
Land CH   <Ctry>CH</Ctry>
</PstlAdr>

Variante III: Hybride Datenstruktur

Variante III: Hybride Datenstruktur

In dieser Variante können Sie strukturierte Adressdaten mit zwei unstrukturierten Adressfeldern kombinieren.

Name  Petra Muster 

<Nm>Petra Muster</Nm>

Adr.Feld 1 Petragasse 17

 <PstlAdr>

Adr. Feld 2 9999 (z.B. Postleitzahl)

  <TwnNm>Beispielstadt</TwnNm>
  <Ctry>CH</Ctry>

Stadt  Beispielstadt   <AdrLine>Petragasse
Land CH 17</AdrLine> 
  <AdrLine>9999
</AdrLine></PstlAdr> 

Weitere Informationen – Factsheets von SIX

Neue Vorgaben für die QR-Rechnung

Neue Vorgaben für die QR-Rechnung

  • Handlungsbedarf für natürliche Personen und Einzelunternehmen (PDF downloaden)
  • Handlungsbedarf für grosse Firmenkunden und öffentliche Verwaltungen (mit individuellen Lösungen) (PDF downloaden)

Neue Vorgaben für Zahlungsaufträge und Daueraufträge

Neue Vorgaben für Zahlungsaufträge und Daueraufträge

  • Handlungsbedarf für natürliche Personen: Anpassung der Adressen in Zahlungsaufträgen und in der Umstellung der ISO-20022-Meldungsversionen (PDF downloaden)
  • Handlungsbedarf für KMU mit Standard-Software: Anpassung der Adressen in Zahlungsaufträgen und in der Umstellung der ISO-20022-Meldungsversionen (PDF downloaden)
  • Handlungsbedarf für grosse Firmenkunden und öffentliche Verwaltungen (PDF downloaden)
Weitere Informationen von SIX zur Harmonisierung des Zahlungsverkehrs.

Fragen & Antworten

zur Umstellung auf strukturierte Adressen in Zahlungsaufträgen

Muss ich als privater Vermieter meine QR-Rechnungen anpassen?

Muss ich als privater Vermieter meine QR-Rechnungen anpassen?

Ja, falls Sie QR-Rechnungen ausstellen, müssen Sie Ihren Mietern rechtzeitig QR-Rechnungen mit strukturierten Adressen zustellen. Dies bedeutet, dass Name, Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land in eigens dafür vorgesehenen Feldern stehen.

Seit dem 21. November 2025 gelten die neuen Vorgaben für die QR-Rechnung.

Was bedeutet "strukturierte Adresse"?

Was bedeutet "strukturierte Adresse"?

Bei jedem Zahlungsauftrag werden die Adressen des Senders sowie des Empfängers mitgeliefert. Die "strukturierte Adresse" gliedert diese Informationen in eigens dafür vorgesehene Felder: Name, Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land. Bei einer unstrukturierten Adresse steht alles in einem einzigen Textfeld ("Freitextformat").
Strukturierte Adressen können durch Banken und Zahlungssoftwares automatisch erkannt, geprüft und verarbeitet werden.

Muss ich meine Immobiliensoftware aktualisieren?

Muss ich meine Immobiliensoftware aktualisieren?

Ja, wenn Sie mit einer Immobiliensoftware Rechnungen erstellen (z.B. Mieten, Nebenkosten). Dann müssen Sie sicherstellen, dass die Adressen im QR-Code strukturiert sind – also in getrennten Feldern für Name, Strasse, Hausnummer, Ort, Land. Seit dem 21. November 2025 gelten diese Vorgaben für die QR-Rechnungen. Sprechen Sie mit Ihrem Softwarepartner, ob ein Update notwendig ist. Die Software-Provider sind ebenfalls über diese Umstellung informiert.

Dasselbe gilt, wenn Sie mit Ihrer Immobiliensoftware Zahlungsauftrags-Dateien erstellen.

Stellen Sie sicher, dass die verwendeten Adressen gemäss den Vorgaben strukturiert sind. Ihr Softwarepartner kann Sie dabei unterstützen.

Was passiert, wenn ich nichts unternehme?

Was passiert, wenn ich nichts unternehme?

Die neuen Vorgaben für QR-Rechnungen gelten seit dem 21.11.2025. Als Rechnungssteller dürfen Sie nur noch QR-Rechnungen abgeben, die strukturierte Adressdaten (Adresstyp «S») enthalten.

Was kann ich jetzt tun?

Was kann ich jetzt tun?

  • Prüfen Sie, welche Zahlungen Sie heute mittels QR-Rechnung tätigen und ob diese den neuen Standards entsprechen.
  • Falls Sie als Zahlungspflichtiger neue QR-Rechnungen erhalten, nutzen Sie ausschliesslich diese neu ausgestellten QR-Rechnungen.
  • Falls Sie QR-Rechnungen ausstellen, prüfen Sie, ob die ausgestellten QR-Rechnungen bereits den neuen Vorgaben entsprechen. Ggf. müssen Sie den Rechnungsempfängern für bereits ausgestellte Rechnungen (Zahlungen über einen längeren Zeitraum) neue, strukturierte QR-Rechnungen zustellen.
  • Falls Sie eine Software für Ihre Buchhaltung / Rechnungsstellung nutzen, prüfen Sie mit dem Software-Provider, ob diese den neuen Vorgaben entspricht.

Was ist eine QR-Rechnung?

Was ist eine QR-Rechnung?

Die QR-Rechnung ist seit 2020 das offizielle Standardformat für elektronische sowie papierbasierte Rechnungen in der Schweiz. Die QR-Rechnung enthält jeweils einen QR-Code mit allen nötigen und relevanten Zahlungsinformationen – Betrag, Empfängeradresse, Senderadresse und Referenznummer. Der QR-Code kann mit einer Banking-App oder am Postschalter gescannt werden, wodurch die manuelle Eingabe dieser Zahlungsinformationen entfällt.

Was muss ich bei der Erfassung von neuen Daueraufträgen oder Zahlungsvorlagen im Digital Banking beachten?

Was muss ich bei der Erfassung von neuen Daueraufträgen oder Zahlungsvorlagen im Digital Banking beachten?

Die Maske zur Erfassung und Änderung von Zahlungen im Digital Banking unterstützt bereits heute die Anforderungen an die strukturierten Adressdaten.

Was passiert, wenn ich eine Rechnung bezahle, die keine strukturierte Adresse enthält?

Was passiert, wenn ich eine Rechnung bezahle, die keine strukturierte Adresse enthält?

Unstrukturierte Adressen akzeptieren wir noch bis zum 30. Mai 2027. Stellen Sie Ihre Zahlungs- und Daueraufträge möglichst bald auf strukturierte Adressen um.