Hypothek nach Schicksalsschlag: Sind Ihre Liebsten für den Todesfall abgesichert?

Mit der Kollektiv-Lebensversicherung sorgen Sie für den Ernstfall vor

Unvorhergesehene Schicksalsschläge können Sie als Hauseigentümerin oder Besitzer einer Liegenschaft oder Ihre Angehörigen hart treffen. Unsere Kollektiv-Lebensversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen eines Todesfalls. Im Ernstfall steht Ihnen die BKB als Partnerin zur Seite.
Für viele Eigenheim-Besitzerinnen und -Besitzer dreht sich alles um den bestmöglichen Zins für die Hypothek. Das ist verständlich, handelt es sich doch meist um die grösste finanzielle Entscheidung, die man je tätigt. Sie sollten es jedoch nicht dabei bewenden lassen. Es ist zentral, Ihre Lebensumstände sowie Ihre finanzielle Situation ganzheitlich zu betrachten, wenn es um Ihren Wohntraum geht.

Patchworkfamilie? Konkubinat? Ihre Lebenssituation ist wichtig

Was ist, wenn Sie oder Ihre Liebsten plötzlich von unerwarteten Schicksalsschlägen wie Krankheit, Unfall oder Tod getroffen werden? Wie sieht Ihre finanzielle Situation aus, wenn Sie in der neuen Patchworkfamilie auch das Erbe Ihrer Kinder aus erster Ehe berücksichtigen müssen? Mit unserer ganzheitlichen Beratung sind Sie auf der sicheren Seite, denn wir bringen alle relevanten Punkte auf den Tisch.

Ihre Vorteile mit der Kollektiv-Lebensversicherung der BKB

Finanzielle Absicherung im Todesfall

Sie schützen Ihre Liebsten einfach davor, im Fall Ihres Todes unter finanziellen Druck zu geraten.

Attraktive Konditionen dank Kollektivlösung

Sie profitieren von Versicherungsschutz zu attraktiven Konditionen. Die Prämien sind gegenüber individuellen Versicherungslösungen deutlich günstiger.

Keine aufwendigen Gesundheitsprüfungen

Sie brauchen nur die Beitrittserklärung unterzeichnen und eine Frage zu Ihrer Arbeits- und Erwerbsfähigkeit beantworten. Liegt der Abschluss Ihrer Hypothek mehr als sechs Monate zurück, benötigen wir vereinzelt zusätzliche Gesundheitsinfos.

Kostenlose Amortisation im Todesfall

Im Todesfall kann der versicherte Teil des Hypothekardarlehens für eine kostenlose Amortisation genutzt werden – ohne Kündigungsfrist oder Kosten für eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Jährliches Kündigungsrecht

Als versicherte Person können Sie den Vertrag nach Ablauf eines Jahres jeweils auf das Ende des laufenden
Kalenderjahres unter Einhaltung einer 30-tägigen Kündigungsfrist schriftlich kündigen.

Wir unterstützen Sie auch in schwierigen Zeiten

Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater steht Ihnen im Ernstfall unkompliziert zur Seite für alle Ihre finanziellen Fragen.

Der persönliche Tipp von Melanie Bissig, Fachspezialistin Vorsorge & Absicherung

Häufige Fragen zur BKB Kollektiv-Lebensversicherung mit Todesfallschutz

Wann ist der Abschluss für Eigenheim-Besitzer sinnvoll?

Wann ist der Abschluss für Eigenheim-Besitzer sinnvoll?

Ein Todesfall reisst die Hinterbliebenen jäh aus dem Alltag – und führt oft zu einem substanziellen Einkommensausfall und Schulden. Besonders schmerzhaft ist es, wenn die Betroffenen die Hypothek für ihr Zuhause nicht mehr tragen können. Im schlimmsten Fall sind sie dann gezwungen, ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung zu verkaufen. Die Kollektiv-Lebensversicherung dient dazu, genau dies zu verhindern.

Wer kann die Kollektiv-Lebensversicherung der BKB abschliessen?

Wer kann die Kollektiv-Lebensversicherung der BKB abschliessen?

Die Kollektiv-Lebensversicherung ist exklusiv für BKB-Kundinnen und -Kunden mit einer Hypothek auf Wohneigentum. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, das Höchstalter 60 Jahre. Dank der Kollektivversicherung profitieren Sie von deutlich günstigeren Prämien im Vergleich zu individuell abgeschlossenen Versicherungslösungen

Welche Summe kann ich maximal versichern als Eigenheim-Besitzerin?

Welche Summe kann ich maximal versichern als Eigenheim-Besitzerin?

Sie können eine Summe zwischen CHF 10 000 und CHF 500 000 versichern, die aber nicht höher sein darf als Ihr Hypothekardarlehen. Diese Summe würde bei Ihrem Todesfall dazu dienen, die Hypothek – und somit die Zinsbelastung sowie allfällige Amortisationsverpflichtungen – zu reduzieren. Wir beraten Sie gerne, damit Sie eine Lösung finden, die für Ihre familiäre Situation ideal ist.

Ist für den Abschluss eine umfassende Gesundheitsprüfung nötig?

Ist für den Abschluss eine umfassende Gesundheitsprüfung nötig?

Nein, es ist keine umfassende Gesundheitsprüfung nötig. Es genügt, die Beitrittserklärung zu unterzeichnen und eine Frage zu Ihrer Arbeits- und Erwerbsfähigkeit zu beantworten. Nur wenn wir Ihnen die Hypothek schon vor mehr als sechs Monaten ausbezahlt haben, benötigen wir vereinzelt ärztliche Gesundheitsinfos. Aber auch dann ist keine ärztliche Untersuchung nötig.

Mit wem arbeitet die BKB zusammen bei der Kollektiv-Lebensversicherung?

Mit wem arbeitet die BKB zusammen bei der Kollektiv-Lebensversicherung?

Die BKB arbeitet mit der Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG zusammen. Die Helvetia übernimmt bei einem Todesfall auch die Schadensprüfung und -abwicklung. Ihre BKB Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater steht Ihnen für alle weiteren finanziellen Fragen rund um Ihre Liegenschaft, Finanzierung, Erbschaft und Nachlassregelung zur Seite.
Unser E-Newsletter