Die Pensionskasse der Basler Kantonalbank erhält ein neues Finanzierungsmodell

An seiner a.o. Sitzung vom 20. März 2013 hat der Stiftungsrat der Pensionskasse der Basler Kantonalbank beschlossen, per 1. Januar 2014 von einer Leistungsprimatkasse zu einer Beitragsprimatkasse zu wechseln. Die Unterdeckung soll ausfinanziert und die Vorsorgeleistungen nachhaltig gesichert werden.

21.03.2013

Die Pensionskasse der Basler Kantonalbank, der auch die Bank Coop angeschlossen ist, befindet sich seit Ende 2008 in einer Unterdeckung. Trotz den seit 1.1.2010 durch die Versicherten und den Arbeitgebern erbrachten Sanierungsbeiträgen konnte per Ende 2012 noch keine volle Deckung erreicht werden. Der Stiftungsrat erwartet zudem, dass die sich durch das Leistungsprimat ergebende Sollrendite in den kommenden Jahren nicht erreicht werden kann und hat sich deshalb folgende Ziele gesetzt und die entsprechenden Massnahmen getroffen: Die Unterdeckung soll ausfinanziert und die Vorsorgeleistungen nachhaltig gesichert werden.

 

Der Stiftungsrat hat sich nach eingehender Analyse für einen neuen Vorsorgeplan auf Basis eines Beitragsprimats entschieden. Der Stiftungsrat nimmt mit diesem Entscheid seine Verantwortung wahr und reagiert auf die unsichere Entwicklung der Finanzmärkte.

 

Entscheidungen des Stiftungsrats

Die Pensionskasse der Basler Kantonalbank wird ab 1.1.2014 im Beitragsprimat geführt. Der Stiftungsrat folgt damit der allgemeinen Tendenz der letzten Jahre bei privaten und öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen.

 

Der technische Zinssatz wird von 3,5% auf 2,5% gesenkt. Für die bestehenden Alt-Rentner wird der Zinssatz im Sinne einer Übergangsregelung auf 3,5% verbleiben.

 

Das ordentliche Rentenalter für Frauen und Männer wird von 62 auf das vollendete 64. Altersjahr erhöht, womit im Modell das bisherige Rentenziel erhalten werden kann.

 

Schliessen der Deckungslücke

Die Arbeitgeber leisten insgesamt eine Einmaleinlage von 31 Mio. CHF. Die Deckungslücke wird vollständig ausfinanziert, womit der Anfangs-Deckungsgrad im neuen Beitragsprimat mindestens 100% betragen wird. Die Differenz wird zugunsten einer Wertschwankungsreserve verwendet. Die Arbeitgeber leisten die per 1.1.2014 dazu notwendige Einmalzahlung. Im Gegenzug wird die Aufteilung der reglementarischen Beiträge von bisher 75%:25% auf 68%:32% (AG/AN) angepasst.

 

Übergangsregelung

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab Alter 50 ist eine angemessene Übergangsregelung vorgesehen, um die Auswirkungen des Primatwechsels resp. des tieferen technischen Zinssatzes auf die Altersleistungen im ordentlichen Rücktrittsalter auszugleichen oder zumindest abzufedern. Dazu werden die Arbeitgeber zusätzlich einen einmaligen Betrag von rund 13 Mio. CHF zur Verfügung stellen.

 

Finanzielle Auswirkungen auf die BKB

Zur Schliessung der Deckungslücke und Finanzierung der Übergangsregelung weist der Konzern BKB der Pensionskasse insgesamt 44 Mio. CHF zu. Dieser Betrag setzt sich aus der Einmaleinlage von 31 Mio. CHF sowie einem einmaligen Betrag für die Übergangsregelung von rund 13 Mio. CHF zusammen. Die Basler Kantonalbank beteiligt sich insgesamt mit rund 26,4 Mio. CHF daran, wobei sie im Jahr 2011 bereits eine Rückstellung von 8 Mio. CHF gebildet hat. Als Restbetrag entfällt somit auf das Stammhaus Basler Kantonalbank noch rund 18.4 Mio. CHF und auf den Konzern BKB rund 30.0 Mio. CHF. Dieser Betrag bildet einen Bestandteil des Personalaufwands und wird zu Lasten des Geschäftsjahres 2013 verbucht. Damit reduzieren sich der Bruttogewinn und der Jahresgewinn vom Stammhaus BKB und vom Konzern BKB im Halbjahres-, bzw. Jahresabschluss entsprechend.

 

 

Für weitere Auskünfte:

 

Dr. Michael Buess

Leiter Generalsekretariat / Medienstelle / IR

Basler Kantonalbank

Tel.: 061 266 29 77

E-Mail: michael.buess@bkb.ch