Basler Kantonalbank schliesst Untersuchung betreffend ASE Investment AG ab

Die BKB schliesst ihre Untersuchung betreffend die externe Vermögensverwalterin ASE Investment AG (ASE) und deren Kunden ab. Der Bericht der unabhängigen Anwaltskanzlei Bär & Karrer AG zeigt ein erschütterndes Bild der Aktivitäten der ASE. Die Organisationsstruktur der BKB wurde hingegen positiv vermerkt. Allerdings sind im Rückblick auch bei der BKB Fehler festzustellen, indem stark der ASE vertraut und interne Anordnungen nicht rasch genug umgesetzt wurden. Die BKB hätte zudem erkannte Risiken besser erfassen und begrenzen müssen.

 

Der CEO der BKB, Hans Rudolf Matter, hat sich im Hinblick auf seine Gesamtverantwortung für das operative Geschäft der Bank entschieden, von seiner Funktion zurückzutreten. Er wird bis Ende Jahr seine Führungsverantwortung abgeben und tritt in den vorzeitigen Ruhestand. Bis dahin steht er für die Übergabe seiner Aufgaben zur Verfügung.

23.10.2012

Strafanzeige der BKB und unabhängige Untersuchung

Die BKB hatte im März 2012 mit einer Strafanzeige die Untersuchungen der Strafbehörden und FINMA gegen die ASE und ihre Organe ins Rollen gebracht. Dies, nachdem ein ASE-Kunde die BKB kurz zuvor auf Unstimmigkeiten zwischen den von der ASE versandten Kontoauszügen und den effektiven Kontoständen hingewiesen hatte. Im Mai 2012 entschied die BKB, die Vorkommnisse innerhalb der Bank durch die Anwaltskanzlei Bär & Karrer AG unabhängig, vorbehaltlos und umfassend untersuchen und unter bankregulatorischen Gesichtspunkten würdigen zu lassen.

 

Ausmass des Falls ASE

Der Untersuchungsbericht zeigt ein erschütterndes Bild der Aktivitäten der ASE. Die ASE hat ihre Kunden offenbar systematisch in vertragswidriger und vermutlich strafbarer Weise geschädigt. Dabei gelang es der ASE, ihre Handlungen vor den Kunden, der BKB und FINMA jahrelang durch ein Netz von Lügen und Intransparenz zu vertuschen. Es muss befürchtet werden, dass allein die ehemaligen Kunden der ASE mit Konten bei der BKB geschätzte Verluste von etwas über CHF 100 Mio. erlitten haben, nebst Gebühren und Kosten. Das gesamte Ausmass der durch die ASE verursachten Verluste kann die BKB hingegen nicht beurteilen, da Kunden der ASE auch Kundenbeziehungen mit anderen Banken unterhielten.

 

Ergebnisse des Untersuchungsberichts

Der Untersuchungsbericht bescheinigt der BKB eine gute Organisationsstruktur, die «in der Gesamtbetrachtung positiv auffällt». Er stellt aber auch fest, dass einzelne BKB-Mitarbeitende den an sie gestellten Anforderungen nicht genügten. Einzelne Mitarbeitende der BKB am Standort Zürich liessen es an der erforderlichen Wachsamkeit fehlen und vertrauten stark der ASE. Die Führung des Private Banking Zürich habe ihre Aufsichts- und Kontrollverantwortung gegenüber dem für die ASE zuständigen Kundenbetreuer zu wenig wahrgenommen. Ferner stellt der Bericht fest, dass die von der BKB insbesondere im 2010 getroffenen Massnahmen zur Steuerung der Rechts- und Reputationsrisiken aus ihrer Geschäftsbeziehung zur ASE aus bankregulatorischer Sicht ungenügend waren.

 

In Bezug auf die bankinterne Organisation sowie die Zuweisung von Kontrollfunktionen besteht gemäss dem Untersuchungsbericht «kein Handlungsbedarf». Die BKB hat aber beschlossen, sich von drei Mitarbeitenden der Zürcher Niederlassung zu trennen. Gegen vier weitere Mitarbeitende wurden schriftliche Verwarnungen ausgesprochen. Die BKB hat indessen keine Anzeichen, dass ihre Mitarbeitenden im Zusammenhang mit der ASE gegen Strafbestimmungen verstossen haben.

 

Fairness gegenüber den geschädigten Kunden

Voraussichtlich werden weder die ASE noch ihre Organe in der Lage sein, die von ihnen verursachten Verluste zu decken. Als Ausdruck des Prinzips, ein fairer Geschäftspartner zu sein, wird sich die BKB deshalb gegenüber Ersatzbegehren von Kunden der ASE kulant zeigen. Sie ist bestrebt, sich mit ihren Kunden über eine Schadensbeteiligung gütlich zu einigen. Dabei ist aber auch zu berücksichtigen, dass die Kunden eine erhebliche Eigenverantwortung für ihren Schaden trifft, haben sie doch die ASE ausgewählt und mandatiert. Die BKB anerkannt jedoch keine Haftpflicht, sondern lebt ihr Verständnis von «fair banking» vor.

 

Die für eine allfällige Schadensbeteiligung der BKB anfallenden Kosten werden aus den Reserven für allgemeine Bankrisiken gedeckt und das Jahresergebnis 2012 nicht belasten.

 

Lehren gezogen – Massnahmen frühzeitig eingeleitet

Die BKB hat im Rahmen der Neuausrichtung ihres Private Banking Geschäfts bereits ab 2011 umfangreiche Massnahmen getroffen:

  • Für externe Vermögensverwalter (EVV) führte sie ein verschärftes Aufnahme- und Prüfverfahren ein. Dies hatte zur Folge, dass sich die Bank inzwischen von mehreren EVV trennte. Im Branchenvergleich setzte die BKB die strengsten Auflagen für die Zusammenarbeit mit EVV um.
  • Das Vergütungssystem des Private Banking Zürich wurde neu geordnet und mit demjenigen der Gesamtbank vereinheitlicht.
  • Die Leitung des Private Banking Zürich wurde mit René Bürgisser, einem ausgewiesenen Bankfachmann, neu besetzt.

 

Führungswechsel bei der Basler Kantonalbank

«Ich treffe den Entscheid, als CEO zurückzutreten, nach reiflicher Überlegung», sagt CEO Hans Rudolf Matter. «Als CEO trage ich letztlich die Gesamtverantwortung für das operative Geschäft der Bank.»

 

«Hans Rudolf Matter hat das operative Geschäft der BKB während Jahren mit viel Geschick geleitet. Dass er sich angesichts der jüngsten Erkenntnisse zum Rücktritt entschlossen hat, zeugt von hohem Verantwortungsbewusstsein und verdient Respekt», sagt Andreas Albrecht, Präsident des Bankrats. «Der Bankrat beurteilt den Rücktritt als konsequenten Schritt. Er dankt Hans Rudolf Matter für seine langjährigen Verdienste für die BKB.»

 

Der Bankrat hat Herrn Guy Lachappelle, derzeit Stellvertreter des Direktionsvorsitzenden und Leiter des Bereichs Firmenkunden und Institutionelle, zum Direktionsvorsitzenden ad interim ernannt. Ferner hat er Herrn Marc Künzli, zurzeit Stellvertreter des Bereichs Firmenkunden und Institutionelle, zum Leiter des Bereichs Firmenkunden und Institutionelle ad interim ernannt. Diese Ernennungen werden zu einem noch festzusetzenden Zeitpunkt, spätestens auf den 1. Januar 2013, wirksam.

 

Hinweis an die Redaktionen:

Die BKB wird heute Dienstag, 10.30 Uhr in Basel über die Einzelheiten der Angelegenheit informieren. Die Medienschaffenden erhalten eine separate Einladung.

 

Der Kurzbericht zur Untersuchung ist verfügbar auf unserer Webseite www.bkb.ch.

                               

Hinweis an betroffene Kunden der ASE Investment AG:

Ein Formular zur Kontaktaufnahme mit der BKB ist unter www.bkb.ch/kontakt-ase erhältlich. Für Fragen steht  den Kunden die BKB-Welcome-Telefon Nr. 061 266 33 33 zur Verfügung.

 

Für weitere Auskünfte:

 

Dr. Michael Buess

Leiter Generalsekretariat / Medienstelle / IR

Basler Kantonalbank

Tel.: 061 266 29 77

E-Mail: michael.buess@bkb.ch