Der längste Shutdown in den USA ist beendet und der Zollsatz auf Schweizer Wareneinfuhren in die USA liegt, wie am Freitag kommuniziert, neu statt bei 39 % bei nur noch 15 %. Dr. Stefan Kunzmann, Leiter Investment Research der Basler Kantonalbank, ordnet diese News für Sie in einen Gesamtkontext ein.
Heute in CIO-Kommentar von Dr. Stefan Kunzmann, Leiter Investment Research
Am vergangenen Donnerstag wurde der bislang längste Shutdown in den USA beendet. Donald J. Trump hat ein entsprechendes Gesetz unterschrieben. Der Shutdown dauerte 43 Tage. Erst mit den Stimmen von einigen Demokraten im Senat konnte der Stillstand vieler Bundesbehörden aufgehoben werden. Viele Wirtschaftsdaten, welche von Akteuren an den Finanzmärkten in der Regel mit Spannung erwartet werden, fielen dem Budgetstreit zum Opfer. So stammt die letzte verfügbare US-Arbeitslosenquote von August und auch die Inflationsdaten sind aktuell nur bis zum Monat September erhältlich.

Auf das Bruttoinlandsprodukt der USA hat der Shutdown üblicherweise aber keine nachhaltig negativen Auswirkungen. Die Auszahlung von Gehältern etc. ist am Ende nur zeitlich verschoben. So rechnet beispielsweise Oxford Economics für das Jahr 2025 mit einem negativen Einfluss auf das US-BIP von 0.1 %, hat aber im selben Umfang die Schätzungen für das Jahr 2026 erhöht.

Aber nicht nur für die Akteure an den Finanzmärkten stellte die fehlende Verfügbarkeit der Wirtschaftsdaten eine Herausforderung dar. Auch die US-Notenbank ist für die Festlegung ihrer geldpolitischen Massnahmen auf diese angewiesen, da sie auf Basis der Daten die weiteren Schritte festlegt. Ob also im Dezember eine erneute Leitzinssenkung erfolgen wird, hängt von dem nun nachzuliefernden Datensatz ab. Aktuell ist an den Finanzmärkten erst im Januar bzw. März 2026 wieder eine Leitzinssenkung eingepreist.

Der Zollsatz auf Schweizer Wareneinfuhren in die USA von 39 % ist Makulatur

Pünktlich zum 1. August hatte die USA die Wareneinfuhren aus der Schweiz mit Importzöllen im Umfang von 39 % belegt. Im Vergleich mit anderen wichtigen Industrienationen stach das Niveau deutlich heraus, lag es doch erheblich über dem Zollsatz von 15 %, der unter anderem für die EU zum Ansatz kommt.

In den letzten Tagen hat es nun Bewegung in der Frage der tarifären Handelshemmnisse gegeben. Am Freitag teilte sowohl der Bundesrat als auch der US-Handelsbeauftragte Jamieson Geer mit, dass die Zölle ebenfalls auf 15 % reduziert werden sollen. Erleichterung bedeutet dies vor allem für Unternehmen aus den Bereichen Uhren- und Schmuck und der Maschinen-, Metall- und Elektroindustrie. Zum einen aufgrund des tieferen Zollsatzes, zum anderen aber auch aufgrund der Tatsache, dass die Unternehmen nun nicht mehr im Vergleich zu ihren Konkurrenten aus der EU benachteiligt sind.

An der Schweizer Börse löste dies aber keinen Begeisterungssturm aus, da die meisten der in den breiten Marktindizes enthaltenen Unternehmen, wenn überhaupt, so meist nur geringfügig von den hohen Zöllen betroffen waren.

Heutige Marktentwicklung (Stand ca. 09:45 Uhr, 17. November 2025, Basel Zeit)

Der Schweizer Aktienindex (SMI) startet kaum verändert in die neue Handelswoche. Der deutsche Aktienindex (DAX) wird nur geringfügig über dem Schlusskurs vom Freitag gehandelt. Für die US-Aktienmärkte signalisieren die Futures-Börsen einen positiven Handelsstart.
Kontakt

Dr. Stefan Kunzmann, Leiter Investment Research

Rechtliche Informationen

Rechtliche Informationen

© Basler Kantonalbank / Diese Angaben dienen ausschliesslich Werbezwecken und stellen eine freiwillige Dienstleistung der Basler Kantonalbank (BKB) dar, auf welche kein Rechtsanspruch besteht. Die BKB kann die Publikation jederzeit ohne Vorankündigung einstellen. Die publizierten Informationen dienen nicht der Anlageberatung und stellen in keiner Weise ein Kaufangebot, eine Anlageempfehlung oder eine Entscheidungshilfe in rechtlichen, steuerlichen, wirtschaftlichen oder anderen Belangen dar. Sie dienen einzig informativen Zwecken. Die in dieser Information verarbeiteten Aussagen, Stammdaten, Kennzahlen und Marktkurse bezieht die BKB aus öffentlich zugänglichen Quellen, die sie für zuverlässig hält. Eine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, deren Auswertung oder deren Wiedergabe kann die BKB nicht übernehmen und keine Aussage ist als Garantie zu verstehen. Es wird keine Haftung für Verluste oder entgangene Gewinne übernommen, die aus der Nutzung oben stehender Informationen entstehen könnten. Zum Ausdruck gebrachte Meinungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Die in dieser Publikation enthaltenen Anlageinformationen könnten – je nach speziellen Anlagezielen, Zeithorizonten oder bezüglich des Gesamtkontextes der Finanzposition – für bestimmte Investorinnen und Investoren ungeeignet sein. Wir empfehlen, dass diese, bevor sie Anlageentscheidungen treffen, sich den Rat der Anlageberaterin bzw. des Anlageberaters ihrer Bank einholen. Diese Informationen richten sich ausschliesslich an natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften und Körperschaften mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz.