Auf einen Blick
Was ändert sich?
Zukünftig muss eine Adresse im Swiss QR-Code in einzelne Elemente (z.B. je eines für Strasse und Hausnummer) aufgeteilt werden und sie kann Umlaute und mehr Sonderzeichen enthalten.
Mehr zur strukturierten Adresse.
Wann treten die Änderungen in Kraft?
- Für QR-Rechnungen
Am 21. November 2025 treten die neuen Vorgaben für die Erstellung von QR-Rechnungen in Kraft.
- Für Zahlungs- und Daueraufträge
Ab 14. November 2026 gelten die neuen Richtlinien auch für die Erfassung von Zahlungsaufträgen und Daueraufträgen.
Wichtig: Ab dem 14. November 2026 können Zahlungseingänge und Zahlungsaufträge mit unstrukturierten Adressinformationen nicht mehr verarbeitet werden.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen Ihnen das Beratungscenter unter +41 61 266 36 36 oder Ihre persönliche Kundenberaterin bzw. Ihr persönlicher Kundenberater gerne zur Verfügung.
Wer muss aktiv werden?
- Rechnungstellende
Sie müssen aktiv werden, wenn Sie QR-Rechnungen erstellen, z.B. für Mietzinsen, Honorare, Mitgliederbeiträge oder sonstige Leistungen.
- Zahlungspflichtige
Sie müssen aktiv werden, wenn Sie Ihre Zahlungsaufträge mittels eigener Buchhaltungssoftware in Dateiform (pain.001, pain.008 SDD und MT101) erstellen und an uns übermitteln.
Was ist bei QR-Rechnungen vor dem 21. November 2025 zu tun?
Am 21. November 2025 treten die neuen Vorgaben für die QR-Rechnung in Kraft. Ab diesem Datum dürfen in der QR-Rechnung nur noch strukturierte Adressinformationen verwendet werden.
Das müssen Sie abklären:
Erfüllt Ihre Buchhaltungssoftware die neuen Anforderungen?
Erstellen Sie QR-Rechnungen im Digital Banking?
Erstellen Sie QR-Rechnungen NICHT im Digital Banking?
Prüfen Sie, ob QR-Rechnungen, die Sie auf andere Weise erstellen oder beziehen, den neuen Anforderungen entsprechen.
Wie können Sie das herausfinden? Wenn Sie bei der Erstellung der QR-Rechnungen die Adresse in separate Felder (Name, Strasse, Nr., PLZ, Ort, Land) eingeben, erstellen Sie eine strukturierte Adresse. Alternativ können Sie die erstellen QR-Rechnungen mit Ihrem eigenen Mobile Banking einscannen (wichtig: nur einscannen, ohne Zahlungsausführung!). Erscheinen nach dem Scannen die Zahlungsinformationen in den erwähnten separaten Adressfeldern, handelt es sich um strukturierte Adressen. Falls die Adresse im "Freitextformat" angezeigt wird, entspricht die QR-Rechnung nicht den neuen Anforderungen. In diesem Fall müssen Sie dafür sorgen, dass diese den neuen Vorgaben bis zum 21.11.2025 entsprechen.
Gibt es Rechnungsempfänger, die regelmässig Zahlungen an Sie leisten?
Was ist bei Zahlungs- und Daueraufträgen vor dem 14. November 2026 zu tun?
Am 14. November 2026 treten weitere Vorgaben für Zahlungs- und Daueraufträgen in Kraft. Ab diesem Datum dürfen darin nur noch strukturierte Adressen verwendet werden. Dies bedeutet, dass bei Einzelzahlungen, bei der Erstellung von Zahlungsvorlagen und bei Daueraufträgen die Adresse des Zahlungsempfängers in einzelne Elemente gegliedert sein muss.
Erfüllt Ihre Buchhaltungssoftware die neuen Anforderungen?
Wenn Sie Zahlungsauftrags-Dateien mittels eigener Buchhaltungssoftware erstellen (Meldungsformate pain.001, pain.008 SDD und/oder MT101) und an uns übermitteln, stellen Sie, bzw. Ihr Software-Provider, bitte sicher, dass die Software die neuen Anforderungen für die strukturierte Adresse erfüllt.
Ab sofort | Ab November 2025 | Ab November 2026 |
Software-Update. | Hybride Adressdaten möglich. | Enddatum unstrukturierte Adresse. |
Adressdaten bei Debitoren und Kreditoren prüfen und anpassen. | Es gelten die neuen Vorgaben für die Erstellung von QR-Rechnungen. | Ab diesem Zeitpunkt können nur noch Zahlungen mit strukturierten Adressen verwendet werden. |
Debitoren informieren und mit neuen, angepassten QR-Rechnungen bedienen (bis November 2025). | Erweiterter Zeichensatz kann verwendet werden. |
Variante I: Mindestanforderung an eine strukturierte Adresse
Um eine problemlose Verarbeitung Ihrer Zahlungsaufträge zu garantieren, müssen "Name", "Stadt" und "Land" in separaten Feldern übermittelt werden. Diese Struktur besteht bereits. Das heisst, Sie können Ihre Aufträge bei der BKB bereits jetzt schon so einliefern.
Name | Petra Muster |
<Nm>Petra Muster</Nm> |
Stadt | Beispielstadt | <PstlAdr> <TwnNm>Beispielstadt</TwnNm> |
Land | CH | <Ctry>CH</Ctry> </PstlAdr> |
Variante II: Vollständig strukturierte Adresse
Wir empfehlen Ihnen, direkt auf diese Variante zu wechseln.
Damit werden auch Zahlungen ins Ausland weitgehend problemlos abgewickelt. Die vollständig strukturierte Adresse enthält Strassenname, Hausnummer und Postleitzahl in eigens dafür vorgesehenen Feldern.
Name | Petra Muster |
<Nm>Petra Muster</Nm> |
Strasse | Petragasse | <PstlAdr> <StrtNm>Petragasse</StrtNm> |
Nummer | 17 | <BldgNb>17</BldgNb> |
PLZ | 9999 | <PstCd>9999</PstCd> |
Stadt | Beispielstadt | <TwnNm>Beispielstadt</TwnNm> |
Land | CH | <Ctry>CH</Ctry> </PstlAdr> |
Variante III: Hybride Datenstruktur
In dieser Variante können Sie strukturierte Adressdaten mit zwei unstrukturierten Adressfeldern kombinieren. So können Sie Adressen mit zusätzlichen Angaben erfassen. Diese Variante steht Ihnen bei der BKB ab November 2025 zur Verfügung.
Name | Petra Muster |
<Nm>Petra Muster</Nm> |
Adr.Feld 1 | Petragasse 17 |
<PstlAdr> |
Adr. Feld 2 | 9999 (z.B. Postleitzahl) |
<TwnNm>Beispielstadt</TwnNm> |
Stadt | Beispielstadt | <AdrLine>Petragasse |
Land | CH | 17</AdrLine> <AdrLine>9999 </AdrLine></PstlAdr> |
Weitere Informationen – Factsheets von SIX
Neue Vorgaben für die QR-Rechnung
- Handlungsbedarf für natürliche Personen und Einzelunternehmen (PDF downloaden)
- Handlungsbedarf für KMU (mit Standard-Software) (PDF downloaden)
Neue Vorgaben für Zahlungsaufträge und Daueraufträge
- Handlungsbedarf für natürliche Personen: Anpassung der Adressen in Zahlungsaufträgen und in der Umstellung der ISO-20022-Meldungsversionen (PDF downloaden)
- Handlungsbedarf für KMU mit Standard-Software: Anpassung der Adressen in Zahlungsaufträgen und in der Umstellung der ISO-20022-Meldungsversionen (PDF downloaden)
Fragen & Antworten
zur Umstellung auf strukturierte Adressen in Zahlungsaufträgen
Muss ich als privater Vermieter meine QR-Rechnungen anpassen?
Muss ich als privater Vermieter meine QR-Rechnungen anpassen?
Ja, falls Sie QR-Rechnungen ausstellen, müssen Sie Ihren Mietern rechtzeitig QR-Rechnungen mit strukturierten Adressen zustellen. Dies bedeutet, dass Name, Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land in eigens dafür vorgesehenen Feldern stehen.
Ab dem 21.11.2025 gelten die neuen Vorgaben für die QR-Rechnung. Anschliessend werden unstrukturierte QR-Rechnungen nur noch während einer Übergangsfrist verarbeitet.
Was bedeutet "strukturierte Adresse"?
Was bedeutet "strukturierte Adresse"?
Bei jedem Zahlungsauftrag werden die Adressen des Senders sowie des Empfängers mitgeliefert. Die "strukturierte Adresse" gliedert diese Informationen in eigens dafür vorgesehene Felder: Name, Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land. Bei einer unstrukturierten Adresse steht alles in einem einzigen Textfeld ("Freitextformat").
Strukturierte Adressen können durch Banken und Zahlungssoftwares automatisch erkannt, geprüft und verarbeitet werden. Ab dem 14.11.2026 müssen bei allen Zahlungen strukturierte Adressen verwendet werden. Bei QR-Rechnungen gilt dies bereits ab dem 21.11.2025.
Muss ich meine Immobiliensoftware aktualisieren?
Muss ich meine Immobiliensoftware aktualisieren?
Ja, wenn Sie mit einer Immobiliensoftware Rechnungen erstellen (z.B. Mieten, Nebenkosten). Dann müssen Sie sicherstellen, dass die Adressen im QR-Code strukturiert sind – also in getrennten Feldern für Strasse, Hausnummer, Ort, Land. Ab dem 21.11.2025 gelten diese Vorgaben für die QR-Rechnungen. Sprechen Sie mit Ihrem Softwarepartner, ob ein Update notwendig ist. Die Software-Provider sind ebenfalls über diese Umstellung informiert.
Dasselbe gilt, wenn Sie mit Ihrer Immobiliensoftware Zahlungsauftrags-Dateien erstellen. Stellen Sie sicher, dass die verwendeten Adressen gemäss den Vorgaben strukturiert sind.
Ihr Softwarepartner kann Sie dabei unterstützen.
Was passiert, wenn ich nichts unternehme?
Was passiert, wenn ich nichts unternehme?
Was kann ich jetzt tun?
Was kann ich jetzt tun?
- Prüfen Sie, welche Zahlungen Sie heute mittels QR-Rechnung tätigen und ob diese den neuen Standards entsprechen.
- Falls Sie als Zahlungspflichtiger neue QR-Rechnungen erhalten, nutzen Sie ausschliesslich diese neu ausgestellten QR-Rechnungen.
- Falls Sie QR-Rechnungen ausstellen, prüfen Sie, ob die ausgestellten QR-Rechnungen bereits den neuen Vorgaben entsprechen. Ggf. müssen Sie den Rechnungsempfängern für bereits ausgestellte Rechnungen (Zahlungen über einen längeren Zeitraum) neue, strukturierte QR-Rechnungen zustellen.
- Falls Sie eine Software für Ihre Buchhaltung / Rechnungsstellung nutzen, prüfen Sie mit dem Software-Provider, ob diese den neuen Vorgaben entspricht.