Um Geldwäscherei zukünftig noch effizienter zu verhindern, führt der Schweizer Finanzmarkt die «strukturierte Adresse» ein. Im Zahlungsverkehr müssen die einzelnen Adressbestandteile wie Strasse, Postleitzahl und Ort in eigens dafür vorgesehenen Feldern erfasst werden. Wir zeigen Ihnen, ob Sie betroffen sind und was Sie jetzt tun müssen.
Handeln Sie jetzt: Wir empfehlen Ihnen, bis 13. November 2026 umzustellen.
Viele Schweizer Unternehmen haben ihre Zahlungsprozesse bereits auf die strukturierte Adresse umgestellt. Zahlreiche internationale Märkte haben sie eingeführt oder treiben die Einführung voran. Zahlungen mit unstrukturierten Adressen können deshalb schon heute zurückgewiesen oder verzögert werden, insbesondere bei Zahlungen ins Ausland. Überprüfen Sie ihre Rechnungen, Daueraufträge, Zahlungsvorlagen und gespeicherte Empfänger.
Wichtig: Um die Umstellung in der Schweiz weiter voranzutreiben, können bei der BKB ab dem 31. Mai 2027 Zahlungsaufträge und Zahlungseingänge mit unstrukturierten Adressangaben nicht mehr verarbeitet werden.
Was sich ändert
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Im Zahlungsverkehr gilt ein neues Adressformat: Name, Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land stehen in eigenen Feldern.
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Betroffen sind QR-Rechnungen, Zahlungsaufträge und Daueraufträge, und zwar für Rechnungsstellende als auch für Zahlungspflichtige.
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Zahlungen mit unstrukturierten Adressen können abgelehnt oder verzögert werden.

Sie möchten neue Rechnungen erfassen?
Sie möchten neue Rechnungen erfassen?
- Bei der Neuerfassung von Zahlungs- und Daueraufträgen im E-Banking und Mobile Banking werden die Adressvorgaben bereits geprüft (mindestens: Name, Ort und Land). Stellen Sie sicher, dass die Adressen korrekt und vollständig sind und Adressinformationen in eigens dafür vorgesehenen, getrennten Feldern stehen. Um Verzögerungen oder gar Ablehnungen Ihrer Zahlungsaufträge zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, immer auch Strasse, Hausnummer und Postleitzahl zu erfassen.
- Falls Ihnen notwendige Adressangaben fehlen, fordern Sie bitte die vollständigen Adressdaten beim Zahlungsempfänger/Begünstigten an.
Sie möchten bestehende Daueraufträge prüfen?
Sie möchten bestehende Daueraufträge prüfen?
- Wir werden Ihre bestehenden Daueraufträge prüfen. Falls Sie etwas unternehmen müssen, werden wir Sie via Digital Banking oder Brief informieren.
- Kundinnen und Kunden ohne Digital Banking müssen die Anpassungen mittels Formular in Auftrag geben.
Erstellen Sie QR-Rechnungen im Digital Banking?
Erstellen Sie QR-Rechnungen im Digital Banking?
Erstellen Sie QR-Rechnungen NICHT im Digital Banking?
Erstellen Sie QR-Rechnungen NICHT im Digital Banking?
Prüfen Sie, ob QR-Rechnungen, die Sie auf andere Weise erstellen oder erhalten, den Anforderungen entsprechen. QR-Rechnungen dürfen bereits heute ausschliesslich strukturierte Adressen (Adresstyp «S») enthalten. Schliessen Sie die Umstellung deshalb so bald wie möglich ab.
Erstellen Sie neue QR-Rechnungen nur noch gemäss den gültigen Implementation Guidelines für die QR-Rechnung (Version 2.4). Klären Sie mit Ihrem Softwareanbieter, ob Ihre Rechnungssoftware die strukturierte Adresse unterstützt. Enthalten QR-Rechnungen Ihrer Lieferanten noch unstrukturierte Adressen, bitten Sie diese, ihre Rechnungen anzupassen.
Gibt es Rechnungsempfänger, die regelmässig Zahlungen an Sie leisten?
Gibt es Rechnungsempfänger, die regelmässig Zahlungen an Sie leisten?
Muss ich als privater Vermieter meine QR-Rechnungen anpassen?
Muss ich als privater Vermieter meine QR-Rechnungen anpassen?
Ja, wenn Sie Ihren Mieterinnen und Mietern QR-Rechnungen zustellen. Bereits seit dem 21. November 2025 dürfen QR-Rechnungen nur noch strukturierte Adressen enthalten. Name, Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land stehen dabei in eigens dafür vorgesehenen Feldern. Zahlungen aus QR-Rechnungen mit unstrukturierten Adressen können abgelehnt werden. Die Miete trifft dann nicht rechtzeitig bei Ihnen ein.
Stellen Sie Ihren Mieterinnen und Mietern neue QR-Rechnungen zu. Im Digital Banking der Basler Kantonalbank erstellen Sie QR-Rechnungen, die den Anforderungen bereits entsprechen.
Muss ich meine Immobiliensoftware aktualisieren?
Muss ich meine Immobiliensoftware aktualisieren?
Ja, wenn Sie mit einer Immobiliensoftware Rechnungen erstellen (z.B. Mieten, Nebenkosten). Dann müssen Sie sicherstellen, dass die Adressen im QR-Code strukturiert sind – also in getrennten Feldern für Name, Strasse, Hausnummer, Ort, Land. Seit dem 21. November 2025 gelten diese Vorgaben für die QR-Rechnungen. Sprechen Sie mit Ihrem Softwarepartner, ob ein Update notwendig ist. Die Software-Provider sind ebenfalls über diese Umstellung informiert.
Dasselbe gilt, wenn Sie mit Ihrer Immobiliensoftware Zahlungsauftrags-Dateien erstellen.
Stellen Sie sicher, dass die verwendeten Adressen gemäss den Vorgaben strukturiert sind. Ihr Softwarepartner kann Sie dabei unterstützen.