Fokus: Finanzielle Sicherheit

Säule 3a: Die Unterschiede bei Ehe und Konkubinat

Zwei Expertinnen geben Tipps zu den Themen Vorsorge, Steuern und Nachlass

Welche Unterschiede gibt es zwischen Konkubinat und Ehe bei Ihrer 3. Säule? Das sind die wichtigsten Punkte, die Sie wissen sollten. Denn Ihre finanzielle Sicherheit ist uns wichtig.
Gestern in Rund ums Geld von Alexandra Müller (Leiterin Beratung und Lösungen) und Melanie Bissig (Leiterin Finanzplanung)

Alexandra Müller & Melanie Bissig: Zwei Expertinnen geben Tipps zu den Themen Vorsorge, Steuern und Nachlass

JA – Ein Wort, viele Veränderungen

  • Heiraten ist für viele Paare einer der schönsten Tage ihres Lebens. Hinter dem Wörtchen «Ja» steht aber nicht nur das gegenseitige Versprechen, das Leben miteinander zu teilen, sondern es bringt auch vorsorge- und nachlassrechtliche Veränderungen mit sich.
  • Es gilt der Grundsatz: Eine Ehe alleine ist noch keine Altersvorsorge. Umso wichtiger ist es somit, dass Paare sich bereits vor der Heirat über die finanziellen Konsequenzen einer Ehe informieren und aufklären lassen.
  • In vorliegender Artikelreihe werden darum die häufigsten Stolpersteine im Zusammenhang mit der Vorsorge, den Steuern sowie dem Nachlass für Ehe- und Konkubinatspaare aufgezeigt.

Auf einen Blick

  • Steuerbegünstigt in die 3. Säule einzahlen lohnt sich unabhängig vom Zivilstand.
  • Wichtig für im Konkubinat Lebende ist es jedoch, sich gegenseitig bei der Stiftung der dritten Säule zu begünstigen.
  • Mit gestaffeltem Bezug der Vorsorgegelder und mit Wertschriftensparen lässt sich die eigene Vorsorge zusätzlich optimieren.

Die Säule 3a

Die Säule 3a ist die sogenannte freiwillige private Vorsorge. Um sich finanziell für die Zukunft abzusichern, können Sie mit Pensionskassenanschluss jährlich maximal 7258 Franken steuerbegünstigt in dieses Vorsorgegefäss einzahlen. Ohne Pensionskassenanschluss sind maximal 20 Prozent des Einkommens bzw. höchstens 36 288 Franken pro Jahr zulässig. (Maximalbeträge: Stand 2025)

Steueroptimierung durch Säule 3a-Einzahlung

Unabhängig davon, ob ein Paar im Konkubinat lebt oder verheiratet ist, können beide Personen den Betrag steuerbegünstigt in die dritte Säule einbezahlen. Das bedeutet soviel wie, dass der Betrag, welcher in die dritte Säule einbezahlt wird, vollständig vom Einkommen abgezogen werden kann und sich somit das steuerbare Einkommen reduziert. 

So hoch ist Ihre Steuerersparnis mit der Säule 3a

Ihre Einzahlungen in die dritte Säule können Sie vollumfänglich von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Dabei profitieren Sie je nach steuerbarem Einkommen und den getätigten Einzahlungen von einer unterschiedlichen Steuerersparnis.

Beispiel: Alleinstehende Person / Konkubinat

Steuerbares Einkommen: 60 000 Franken, Steuersätze 2024, Maximalbetrag 2025, Basel-Stadt


Ohne Säule 3a Mit Säule 3a (Teilzahlung) Mit Säule 3a (Einzahlung Maximalbetrag)

Jährliche Einzahlung in die Säule 3a:

0 Franken

3600 Franken

7258 Franken

Jährliche Steuern gesamt:

13 271 Franken

12 414 Franken

11 539 Franken

Steuerersparnis pro Jahr:

0 Franken 857 Franken 1732 Franken


Beispiel: Verheiratetes Paar

Steuerbares Einkommen: 100 000 Franken, Steuersätze 2024, Maximalbetrag 2025, Basel-Stadt

Ohne Säule 3a Mit Säule 3a (Teilzahlung) Mit Säule 3a (Einzahlung Maximalbetrag, 1 Person) Mit Säule 3a (Einzahlung Maximalbetrag - Beide Ehepartner)

Jährliche Einzahlung in die Säule 3a:

0 Franken

3600 Franken

7258 Franken

14 516 Franken

Jährliche Steuern gesamt:

22 816 Franken

21 880 Franken

20 940 Franken

19 136 Franken

Steuerersparnis pro Jahr:

0 Franken 936 Franken 1876 Franken 3680 Franken


Konkubinat: Absicherung im Todesfall

Bei Konkubinatspaaren gilt es zusätzlich zu beachten, dass man sich gegenseitig genauso wie innerhalb der zweiten Säule bei der Stiftung der dritten Säule (übrigens gilt dies auch für Freizügigkeitsguthaben) begünstigen kann. Dafür kennt die Stiftung in der Regel ein separates Formular, die sogenannte Begünstigtenerklärung. Die Stiftung muss im Besitz dieses Formulars sein, damit 3a-Gelder im Todesfall direkt an die begünstigte Person ausbezahlt werden.

Mehrere Säule 3a-Gefässe aufbauen für Steueroptimierung beim Bezug

Abb. 1: Einmalige vs. gestaffelte Auszahlung von Vorsorgegeldern 

Die Grafik zeigt beispielhaft die einmalige sowie die gestaffelte Auszahlung von Vorsorgegeldern über 6 Jahre. Der gestaffelte Bezug bewirkt eine um 9100 Franken tiefere Besteuerung. Hinweis: Die tatsächliche Steuerersparnis kann abweichen.

Aus steuerlicher Sicht macht es Sinn, nicht nur eine dritte Säule aufzufüllen, sondern mehrere Gefässe. Die Säule 3a-Guthaben können ab Alter 60 bis 65 gestaffelt bezogen werden. Dieser gestaffelte Bezug bringt einen steuerlichen Vorteil mit sich.

Säule 3a mit Wertschriften aufbauen

Gerade bei jüngeren Paaren ist es zudem für jede einzelne Person interessant, die Säule 3a nicht einfach in einer Kontolösung liegen zu lassen, sondern in Wertschriften zu investieren, da so langfristig mehr Rendite erwirtschaftet werden kann. Isabelle hat diese Möglichkeit für sich geprüft, indem sie jährlich 4000 Franken in die dritte Säule einbezahlt und simuliert, wie hoch ihr Guthaben mit Alter 65 wäre auf einem Konto oder einer Wertschriftenlösung (siehe Abb. 2).

Abb. 2: Entwicklung des Guthabens in der Säule 3a mit Konto- und Wertschriftenlösung*

*Wertschriftensparen Annahme: Erwartete Rendite von 4.33% (BKB Anlagelösung Vorsorgesparen - Wachstum (CHF) | Sparen-3-Konto: Basierend auf einem Zinssatz von 0,3%.
Säule 3a-Guthaben dürfen für die Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum bezogen werden. Wenn dies der Plan ist innerhalb der nächsten drei bis fünf Jahre, so ist eine Wertschriftenlösung in der Säule 3a nicht zu empfehlen. In der Praxis spricht man vom Anlagehorizont, der vorausgesetzt wird, damit es überhaupt erst sinnvoll ist, Gelder zu investieren.

Fazit

Eine Heirat wirkt sich auf viele Bereiche aus: Die AHV-Leistungen, die Pensionskasse, die dritte Säule, die Steuern und den Nachlass. Bei allen finanziellen Stolpersteinen, die sich auftun, zu guter Letzt ein Appell an die Romantik. Lassen wir uns unsere Wünsche und Träume nicht nehmen aus Angst vor einer möglichen Steuerprogression und dem Abschluss von Todesfallrisikopolicen. Vielmehr sollten wir neben dem Wedding-Planer eben auch die Vorsorgeexpertin konsultieren und uns die Zeit nehmen, uns aktiv um unsere Finanzen zu kümmern und Verantwortung dafür zu übernehmen. Wir sagen JA zu unserer Vorsorge und den Finanzen und JA zueinander.

Wann kümmern Sie sich um Ihre finanzielle Sicherheit? Sprechen Sie mit uns und kommen Sie Ihren Zielen einen Schritt näher.

*Rechtliche Informationen

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