Vorsorgeauftrag: selbstbestimmt entscheiden

Das Leben ist eine wunderbare und manchmal überraschende Reise. Für den Fall der Fälle können Sie sich gezielt absichern: mit Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung. So geht es nach Ihren Wünschen, auch wenn Sie urteilsunfähig sind.
Am 21.07.2021 in Rund ums Geld von Bigna Gadola
Ein schwerer Unfall, ein Herzinfarkt oder altersbedingte Demenz: Plötzlich kann man das Leben nicht mehr selbst meistern. Setzen Sie sich darum frühzeitig mit dem «Fall der Fälle» auseinander. Es lohnt sich. Mit einem Vorsorgeauftrag regeln Sie, durch wen Sie bei einer Urteilsunfähigkeit vertreten werden. Fehlt eine solche Regelung, entscheidet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) an Ihrer Stelle.

Was regelt die Personen- und Vermögenssorge?

Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, welche Ihre Personen- sowie Ihre Vermögenssorge übernehmen und Sie in allen Rechtsfragen vertreten. Die Personensorge regelt, wie Sie gepflegt und betreut werden. Dabei geht es beispielsweise um das Öffnen der Post oder die Organisation der Pflege. Die Vermögenssorge regelt alle Fragen rund um Ihre Finanzen.

Patientenverfügung regelt medizinische Fragen

Ergänzend zum Vorsorgeauftrag gibt es die Patientenverfügung. Sie bezieht sich auf die Vertretung in medizinischen Fragen. Wünschen Sie lebensverlängernde Massnahmen oder möchten Sie Ihre Organe spenden? Die Patientenverfügung hält alles fest. Damit helfen Sie Ihren Angehörigen, in einer sehr emotionalen Situation die richtigen Entscheide zu treffen – in Ihrem Sinn.

Ihr Vorsorgeauftrag muss von A bis Z von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet oder notariell beurkundet werden. Nur so ist er gültig. Und Ihre Angehörigen sollten davon wissen.

Was passiert ohne Vorsorgeauftrag?

Nur Ehegatten oder eingetragene Partner dürfen sich gegenseitig gesetzlich vertreten. Aber selbst sie können nicht uneingeschränkt entscheiden. Lediglich Alltagsdinge kann der Partner oder die Partnerin regeln. Stehen grössere finanzielle Geschäfte an, wie zum Beispiel ein Hausverkauf, braucht es die Einwilligung der KESB – mit entsprechender Kostenfolge.

Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie eine Ihnen nahestehende Person als Vertretung bestimmen. Es lohnt sich, dieses Thema frühzeitig anzugehen und bei Bedarf mit einer Expertin oder einem Experten zu besprechen.

Leben Sie im Konkubinat oder sind Sie alleinstehend?


Wenn Sie im Konkubinat leben, ist ein Vorsorgeauftrag empfehlenswert. Denn in diesem Fall fehlen die gesetzlichen Vertretungsrechte und -pflichten. Sind Sie alleinstehend, muss zuerst geklärt werden, ob eine Vertrauensperson existiert. Ansonsten ernennt die KESB einen Beistand für Sie, der Sie nicht zwingend kennen muss.

Es ist von Vorteil, wenn Sie das Thema Vorsorgen möglichst schnell regeln. So können Sie Ihren dritten Lebensabschnitt in Ruhe geniessen und es ist sichergestellt, dass Ihr eigener Wille respektiert wird. Wir unterstützen Sie dabei.

Ihr Leben. Unsere Beratung.

Etwa ein Viertel unseres Lebens liegt heute noch vor uns, wenn wir pensioniert werden. Wie können wir diesen Lebensabschnitt glücklich und zufrieden gestalten? Indem wir die grossen Themen Wohnen, Vorsorgen, Erbe und Rente frühzeitig angehen. Haben Sie schon mal überlegt, was geschieht, wenn Sie nicht mehr urteilsfähig sind? Oder wie viele Jahre Ihre Rente ausreicht? Es lohnt sich diese Themen schnellstmöglich zu regeln.

Mit unserer Beratung vermeiden Sie teure Fehler und stellen sicher, dass Ihr eigener Wille respektiert wird. Mit dem Gefühl, alles geregelt zu haben, lässt sich der dritte Lebensabschnitt so richtig geniessen.

Bigna Gadola

Leiterin Erbschaftsberatung

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