Brexit: Das müssen Sie wissen

Das Vereinigte Königreich ist Ende Januar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Die Folgen des Austritts betreffen auch Schweizerinnen und Schweizer. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Banking, Shoppen und Reisen.
Am 14.02.2020 in Rund ums Geld von Dacio Barricella

Ich habe ein GBP-Konto. Kann ich es behalten?

Ja, natürlich, das können Sie. Wenn Sie ein GBP-Konto benötigen, ist nichts dagegen einzuwenden. Bis Ende Dezember 2020 läuft die sogenannte Übergangsphase – in dieser Zeit ändert sich grundsätzlich eher wenig, wenn es um das Thema Brexit geht.


Kann ich nach dem EU-Austritt von Grossbritannien weiterhin in britischen Onlineshops einkaufen? Sind Lieferungen aus dem Vereinigten Königreich in irgendeiner Weise gefährdet?

Bis zum 31.12.2020 wird das Vereinigte Königreich weiterhin wie ein EU-Mitglied behandelt, obwohl es juristisch kein EU-Mitglied mehr ist. Somit ändert sich im Handel mit Grossbritannien nichts, auch nicht im Zollbereich. Auch danach sind Lieferungen in die Schweiz wie bei anderen Drittstaaten weiterhin grundsätzlich möglich. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass es zu zusätzlichen administrativen Hürden kommt.


Gelten nun andere Konditionen beim Bezahlen oder Geldabheben mit meiner Karte in Grossbritannien?

Hier lässt sich nicht pauschalisieren. Die Konditionen für das Bezahlen oder Geldabheben werden immer von den einzelnen Kreditinstituten festgelegt. Im Hinblick auf künftig anfallende Gebühren und die Konditionen könnte es hier durch den Austritt Grossbritanniens aus der EU in Zukunft (also nach der Übergangsphase) durchaus Änderungen geben. Es ist dann ratsam, Ihre Bank zu kontaktieren, da die Antwort je nach Kreditinstitut unterschiedlich ausfallen kann.

 

Wie wirkt sich der Brexit auf den Wechselkurs CHF/GPB aus?

Diverse Faktoren erschweren eine Prognose. Unter anderem spielt der weitere Verlauf der Verhandlungen zwischen EU und Grossbritannien in der Übergangsphase (bis 31.12.2020) eine Rolle. Auch Entscheidungen rund ums Freihandelsabkommen, sowie wirtschaftliche Entwicklungen in der globalen Weltwirtschaft könnten theoretisch den Wechselkurs beeinflussen.

 

Sind meine Investitionen (z.B. Aktien) in England noch sicher?

Aktien unterliegen generell permanenten Kursschwankungen. Investiert man an der Börse, dann sollte man diese aushalten, bzw. in Kauf nehmen. Denn die langfristige Entwicklung zählt. Der Wert einer Aktie ist vielen Faktoren unterworfen, die sich permanent verändern – sowohl politische als auch wirtschaftliche Entwicklungen nehmen Einfluss auf den Wert von einzelnen Titeln. Auch spielt z.B. eine Rolle, in welchem Land der Titel kotiert ist. Der Brexit als solcher macht eine Aktie jedoch keineswegs sicherer oder unsicherer.

 

Welche Folgen hat der Brexit für meine Reisen ins Vereinigte Königreich? Kann ich zum Beispiel von Irland über die Grenze nach Nordirland reisen?

Bis Ende Dezember 2020 läuft die sogenannte Übergangsphase. In dieser Zeit gelten für Schweizerinnen und Schweizer die gleichen Einreisebestimmungen wie vor dem Brexit. Die Einreise ins Vereinigte Königreich ist also ohne Visum weiterhin möglich, und das bis Jahresende. Mit einem gültigen Reisepass oder einer Identitätskarte können Schweizerinnen und Schweizer die Grenzen problemlos überqueren. Das gilt in Nordirland ebenso wie in Südengland.

 

Ich habe dieses Jahr schon Ferien ins Vereinigte Königreich gebucht. Kann ich den Flug wie geplant antreten?

Während der Übergangsphase ist das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU weiterhin gültig. Nach der Übergangsphase tritt das neue bilaterale Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich in Kraft. Dieses haben die beiden Länder im Dezember 2018 unterzeichnet. Die bestehenden Rechte im Luftverkehr sind bis Ende 2020 und darüber hinaus sichergestellt. Bereits gebuchte Flüge und auch künftige sind deshalb nicht in Frage gestellt.

 

Kann ich auch ab 2021 noch frei ins Vereinigte Königreich einreisen und ausreisen?

Bis am 31. Dezember 2020 gelten die Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens für kurzfristige Aufenthalte im Vereinigten Königreich. Es besteht keine Visumspflicht. Der Bundesrat hat entschieden, die britischen Staatsangehörigen für die Einreise in die Schweiz auch für einen längerfristigen Aufenthalt von der Visumspflicht zu befreien. Diese Änderung ist ab dem Tag wirksam, an dem das Freizügigkeitsabkommen verfällt, also am 1. Januar 2021. Im Gegenzug hat das Vereinigten Königreich bestätigt, dass auch Schweizer Staatsangehörige ab dem Zeitpunkt des Brexits von der Visumspflicht befreit sind. Dies gilt sowohl für kurze als auch für lange Aufenthalte im Vereinigten Königreich.

  

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Dacio Barricella | Basler Kantonalbank

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